Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Verlängerung der Ausgangssperre über Mittwoch hinaus ist unklar
Landratsamt müsste Voraussetzungen dann erneut prüfen – So erklärt die Sprecherin das weitere Vorgehen
(len) - Die nächtliche Ausgangssperre im Kreis Ravensburg endet automatisch am Mittwoch um 24 Uhr. Ob es danach eine erneute Verfügung über eine Ausgangssperre gibt, war am Montagnachmitag noch unklar. Das hängt nicht allein von der Sieben-tage-inzidenz ab, wie die Sprecherin des Landratsamtes, Selina Nußbaumer, erklärt.
Die nächtliche Ausgangssperre kann in lokalen Corona-hotspots verhängt werden, wo die Sieben-tage-inzidenz stabil über 50 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohnern sich innerhalb einer Woche mit dem Coronavirus infiziert haben, und ist am Sonntagnachmittag nach Angaben des Landesgesundheitsamtes im Kreis Ravensburg erneut unter 50 gerutscht (49,4). Am Freitag lag er zum ersten Mal seit Monaten unter dieser Schwelle (48), am Samstag wieder leicht darüber (50,1).
Sollte die Sieben-tage-inzidenz, die das Landesgesundheitsamt ermittelt, an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegen, wird die nächtliche Ausgangssperre schon vorzeitig aufgehoben, wie Nußbaumer mitteilt. Das könnte frühestens am Dienstagabend der Fall sein.
Zur Frage, ob im Umkehrschluss die nächtliche Ausgangssperre verlängert wird, falls der Inzidenzwert bis Mittwoch über 50 liegt, erklärt sie: Es gebe keinen Automatismus, wonach bei einer Inzidenz über 50 eine Ausgangssperre zu verhängen ist. „Ob eine Verlängerung der Allgemeinverfügung angemessen und notwendig ist, muss dann neu geprüft werden.“
Das Sozialministerium Badenwürttemberg weist darauf hin, dass Ausgangsbeschränkungen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nur das letzte Mittel zur Pandemiebekämpfung sein dürften. Nach Maßgabe des Ministeriums muss, um dies zu verhängen, zusätzlich zur Inzidenz über 50 ein diffuses Infektionsgeschehen gegeben sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht genau einer Quelle zugeordnet werden kann. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“erkennen.
Die regionalen Gesundheitsämter müssen seit 10. Februar selbst über das nächtliche Ausgangsverbot entscheiden. Im Kreis Ravensburg wurde die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr zum 12. Februar um 0 Uhr erlassen und bis zum 17. Februar, 24 Uhr, beschränkt.
Die Zahl der Corona-infektionen im Landkreis Ravensburg ist seit der letzten Meldung am Freitag um 52 Fälle gestiegen, auch einen weiteren Todesfall vermeldete das Landratsamt am Montag. Die Sieben-tage-inzidenz lag nach Berechnungen der „Schwäbischen Zeitung“bei 50,5. Das Landesgesundheitsamt gab am Montag noch den Wert von Sonntagnachmittag in Höhe von 49,4 an.