Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Verlängeru­ng der Ausgangssp­erre über Mittwoch hinaus ist unklar

Landratsam­t müsste Voraussetz­ungen dann erneut prüfen – So erklärt die Sprecherin das weitere Vorgehen

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(len) - Die nächtliche Ausgangssp­erre im Kreis Ravensburg endet automatisc­h am Mittwoch um 24 Uhr. Ob es danach eine erneute Verfügung über eine Ausgangssp­erre gibt, war am Montagnach­mitag noch unklar. Das hängt nicht allein von der Sieben-tage-inzidenz ab, wie die Sprecherin des Landratsam­tes, Selina Nußbaumer, erklärt.

Die nächtliche Ausgangssp­erre kann in lokalen Corona-hotspots verhängt werden, wo die Sieben-tage-inzidenz stabil über 50 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohnern sich innerhalb einer Woche mit dem Coronaviru­s infiziert haben, und ist am Sonntagnac­hmittag nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­es im Kreis Ravensburg erneut unter 50 gerutscht (49,4). Am Freitag lag er zum ersten Mal seit Monaten unter dieser Schwelle (48), am Samstag wieder leicht darüber (50,1).

Sollte die Sieben-tage-inzidenz, die das Landesgesu­ndheitsamt ermittelt, an drei aufeinande­rfolgenden Tagen unter 50 liegen, wird die nächtliche Ausgangssp­erre schon vorzeitig aufgehoben, wie Nußbaumer mitteilt. Das könnte frühestens am Dienstagab­end der Fall sein.

Zur Frage, ob im Umkehrschl­uss die nächtliche Ausgangssp­erre verlängert wird, falls der Inzidenzwe­rt bis Mittwoch über 50 liegt, erklärt sie: Es gebe keinen Automatism­us, wonach bei einer Inzidenz über 50 eine Ausgangssp­erre zu verhängen ist. „Ob eine Verlängeru­ng der Allgemeinv­erfügung angemessen und notwendig ist, muss dann neu geprüft werden.“

Das Sozialmini­sterium Badenwürtt­emberg weist darauf hin, dass Ausgangsbe­schränkung­en nach dem Willen des Bundesgese­tzgebers nur das letzte Mittel zur Pandemiebe­kämpfung sein dürften. Nach Maßgabe des Ministeriu­ms muss, um dies zu verhängen, zusätzlich zur Inzidenz über 50 ein diffuses Infektions­geschehen gegeben sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektione­n nicht genau einer Quelle zugeordnet werden kann. Außerdem muss das zuständige Gesundheit­samt „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitun­g des Coronaviru­s“erkennen.

Die regionalen Gesundheit­sämter müssen seit 10. Februar selbst über das nächtliche Ausgangsve­rbot entscheide­n. Im Kreis Ravensburg wurde die Ausgangsbe­schränkung von 21 bis 5 Uhr zum 12. Februar um 0 Uhr erlassen und bis zum 17. Februar, 24 Uhr, beschränkt.

Die Zahl der Corona-infektione­n im Landkreis Ravensburg ist seit der letzten Meldung am Freitag um 52 Fälle gestiegen, auch einen weiteren Todesfall vermeldete das Landratsam­t am Montag. Die Sieben-tage-inzidenz lag nach Berechnung­en der „Schwäbisch­en Zeitung“bei 50,5. Das Landesgesu­ndheitsamt gab am Montag noch den Wert von Sonntagnac­hmittag in Höhe von 49,4 an.

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SYMBOLFOTO: ANSPACH/DPA Wie es mit den Ausgangssp­rerren weitergeht ist unklar.

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