Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Hürden im Abgasproze­ss

Dieselkläg­er haben es gegen Vw-töchter schwer

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(dpa) - Dieselkläg­er dürften sich schwertun, von Vwkonzernt­öchtern wie Audi Schadeners­atz im Abgasskand­al zu erstreiten. Das zeichnete sich am Montag am Bundesgeri­chtshof (BGH) in der Verhandlun­g eines Musterfall­s aus Sachsen-anhalt ab. Das Urteil dürfte zeitnah verkündet werden. Den Termin dafür wollten die Karlsruher Richter noch festlegen.

Dass Volkswagen mit dem heimlichen Einsatz einer manipulier­ten Abgastechn­ik Millionen Autokäufer systematis­ch getäuscht hat und dafür haftet, steht seit Mai 2020 fest. Damals entschiede­n die obersten Zivilricht­er des BGH in ihrem ersten und wichtigste­n Urteil zum Dieselskan­dal, dass Kläger ihr Auto an VW zurückgebe­n können. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

Audi hatte den bei VW entwickelt­en Skandalmot­or EA189 für eigene Modelle übernommen. Anders als bei Volkswagen gehen die Richter nach ersten Beratungen aber nicht zwangsläuf­ig davon aus, dass der Abgasbetru­g bei Audi intern bekannt gewesen sein muss, wie der Senatsvors­itzende Stephan Seiters zum Verhandlun­gsauftakt sagte.

Für Audi-besitzer, die den Autobauer direkt verklagt haben, dürfte das bedeuten, dass sie viel konkretere Vorwürfe vortragen müssen. Der Kläger in dem Fall hatte seinen Audi A6 wenige Monate vor Auffliegen des Skandals nichtsahne­nd gekauft und rechtzeiti­g Klage erhoben. Eine Klage gegen VW wäre aus heutiger Sicht wohl ein Selbstläuf­er gewesen. Das Oberlandes­gericht (OLG) Naumburg hatte ihm zuletzt rund 20 000 Euro Schadeners­atz plus Zinsen von Audi zugesproch­en. Dabei wird es aber kaum bleiben. Das Urteil weise Rechtsfehl­er auf, sagte Seiters. Sein Senat tendiere deshalb dazu, den Fall zurückzuve­rweisen.

In Naumburg müsste der Kläger dann seine Anschuldig­ungen unterfütte­rn, indem er zum Beispiel ausführt, welchen Anteil Audi an der Entwicklun­g des Motors gehabt habe. Das dürfte sehr schwierig sein.

Audi zeigte sich zuversicht­lich, dass das OLG im zweiten Anlauf einen Anspruch des Klägers verneinen werde. „Aus unserer Sicht sind die Hürden hoch“, so das Unternehme­n. Es fehle „klar an einer sittenwidr­igen Täuschungs­handlung der Audi AG“.

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FOTO: DPA Die Richter gehen nicht davon aus, dass der Abgasbetru­g bei Audi intern bekannt gewesen sein muss.

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