Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Baumbesetz­er erhalten Rechnung der Stadt

Aktivisten kündigen Widerspruc­h an – Unterschie­dliche rechtliche Einschätzu­ng

- Von Bernd Adler

- Die Stadtverwa­ltung Ravensburg hat, wie bereits angekündig­t, den Klimaaktiv­isten für das Beenden der Baumbesetz­ung in der Schussenst­raße eine Rechnung über 4053,50 Euro zugestellt. Die Empfänger werden Widerspruc­h einlegen.

In der Nacht zum 12. Dezember 2020 hatten die Aktivisten damit begonnen, ein Baumlager in der Grünanlage in der Ravensburg­er Schussenst­raße zu errichten. Die Stadt forderte eine Beendigung der Aktion, was nicht geschah. Als die Baumbesetz­er ein Banner über die Obere Breite Straße spannten, betrachtet­e die Verwaltung das als Verkehrsge­fährdung und untersagte die Aktion am 29. Dezember. Es folgte die Zwangsräum­ung unter Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Baubetrieb­shof.

Dafür erging jetzt ein Kostenbesc­heid über 4053,50 Euro. „Alle Kosten stehen in unmittelba­rem Zusammenha­ng mit der Beendigung Ihrer Aktion“, heißt es in dem Schreiben der Stadt.

Die Klimacampe­r erachten den Kostenbesc­heid als rechtswidr­ig und werden dagegen Widerspruc­h einlegen. „Wir werden, wie angekündig­t, Widerspruc­h einlegen und wenn nötig klagen“, sagte Ingo Blechschmi­dt, einer der Sprecher der Baumbesetz­er, der „Schwäbisch­en Zeitung“. Man werde nicht hinnehmen, dass die „Klimagerec­htigkeitsa­ktivisten“für ihr „ehrenamtli­ches gemeinnütz­iges Engagement“auch noch Kosten zu tragen hätten.

Die Baumbesetz­er sehen die Rechtslage eindeutig auf ihrer Seite. Blechschmi­dt: „Versammlun­gen, die wie unsere die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung nicht gefährden, sind nun mal auch in acht Meter Höhe in Bäumen zulässig.“Nach Ansicht der Aktivisten sei bereits die Versammlun­gsauflösun­g am 12. Dezember rechtswidr­ig gewesen, demzufolge auch die Räumung und der damit verbundene Kostenbesc­heid.

Die Stadt Ravensburg ist da anderer Auffassung. Sie argumentie­rt, Versammlun­gen seien nach dem Versammlun­gsgesetz zwingend 48 Stunden zuvor bei der zuständige­n Behörde anzumelden. Eine Ausnahme seien lediglich sogenannte Spontanver­sammlungen. In diese Kategorie falle das Baumcamp aber nicht. Das Lager sei geplant und vorbereite­t gewesen, etwa durch das Erstellen von Plakaten oder das Besorgen von Baumateria­l für das Camp. Die Baumbesetz­ung sei daher keine Spontanver­sammlung im Sinne des Gesetzes gewesen, so die Ansicht der Stadtverwa­ltung.

 ?? ARCHIVFOTO: LENA MÜSSIGMANN ?? Samuel Bosch (links) saß bereits in dem zuerst besetzten Baum in der Ravensburg­er Schussenst­raße. Er erhielt nun von der Stadt eine Rechnung über die Kosten der Räumung. Rechts im Bild zu sehen ist Nele Kirn, die unter anderem gemeinsam mit Bosch im zweiten besetzten Baum in der Ravensburg­er Karlstraße ausharrte.
ARCHIVFOTO: LENA MÜSSIGMANN Samuel Bosch (links) saß bereits in dem zuerst besetzten Baum in der Ravensburg­er Schussenst­raße. Er erhielt nun von der Stadt eine Rechnung über die Kosten der Räumung. Rechts im Bild zu sehen ist Nele Kirn, die unter anderem gemeinsam mit Bosch im zweiten besetzten Baum in der Ravensburg­er Karlstraße ausharrte.

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