Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Baumbesetzer erhalten Rechnung der Stadt
Aktivisten kündigen Widerspruch an – Unterschiedliche rechtliche Einschätzung
- Die Stadtverwaltung Ravensburg hat, wie bereits angekündigt, den Klimaaktivisten für das Beenden der Baumbesetzung in der Schussenstraße eine Rechnung über 4053,50 Euro zugestellt. Die Empfänger werden Widerspruch einlegen.
In der Nacht zum 12. Dezember 2020 hatten die Aktivisten damit begonnen, ein Baumlager in der Grünanlage in der Ravensburger Schussenstraße zu errichten. Die Stadt forderte eine Beendigung der Aktion, was nicht geschah. Als die Baumbesetzer ein Banner über die Obere Breite Straße spannten, betrachtete die Verwaltung das als Verkehrsgefährdung und untersagte die Aktion am 29. Dezember. Es folgte die Zwangsräumung unter Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Baubetriebshof.
Dafür erging jetzt ein Kostenbescheid über 4053,50 Euro. „Alle Kosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beendigung Ihrer Aktion“, heißt es in dem Schreiben der Stadt.
Die Klimacamper erachten den Kostenbescheid als rechtswidrig und werden dagegen Widerspruch einlegen. „Wir werden, wie angekündigt, Widerspruch einlegen und wenn nötig klagen“, sagte Ingo Blechschmidt, einer der Sprecher der Baumbesetzer, der „Schwäbischen Zeitung“. Man werde nicht hinnehmen, dass die „Klimagerechtigkeitsaktivisten“für ihr „ehrenamtliches gemeinnütziges Engagement“auch noch Kosten zu tragen hätten.
Die Baumbesetzer sehen die Rechtslage eindeutig auf ihrer Seite. Blechschmidt: „Versammlungen, die wie unsere die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden, sind nun mal auch in acht Meter Höhe in Bäumen zulässig.“Nach Ansicht der Aktivisten sei bereits die Versammlungsauflösung am 12. Dezember rechtswidrig gewesen, demzufolge auch die Räumung und der damit verbundene Kostenbescheid.
Die Stadt Ravensburg ist da anderer Auffassung. Sie argumentiert, Versammlungen seien nach dem Versammlungsgesetz zwingend 48 Stunden zuvor bei der zuständigen Behörde anzumelden. Eine Ausnahme seien lediglich sogenannte Spontanversammlungen. In diese Kategorie falle das Baumcamp aber nicht. Das Lager sei geplant und vorbereitet gewesen, etwa durch das Erstellen von Plakaten oder das Besorgen von Baumaterial für das Camp. Die Baumbesetzung sei daher keine Spontanversammlung im Sinne des Gesetzes gewesen, so die Ansicht der Stadtverwaltung.