Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Rasende Eifersucht und niedere Beweggründ­e

Urteil im Fall Plattling – Lebenslang­e Haft für 29-Jährigen wegen Mordes an der Mutter seines Kindes

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(dpa) - Eine junge Frau emanzipier­t sich von ihrem rasend eifersücht­igen, kontrollie­renden Partner und geht zunehmend ihren eigenen Weg. Als die Trennung bevorsteht, eskaliert die Situation: Der 29-Jährige sticht mit einem Küchenmess­er – vor den Augen des gemeinsame­n Kindes – so lange auf die Frau ein, bis sie stirbt. Am Dienstag ist der Afghane vor dem Landgerich­t Deggendorf wegen Mordes zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden.

Als der Vorsitzend­e Richter Georg Meiski den Gewaltexze­ss auf einem Supermarkt-parkplatz im niederbaye­rischen Plattling schildert, fließen bei den Angehörige­n des Opfers die Tränen. Der Verurteilt­e schluchzt neben seinem Dolmetsche­r sitzend.

Der Vorsitzend­e Richter zeichnete das Bild eines Mannes, der seine Partnerin komplett zu kontrollie­ren versuchte, stets nach Anzeichen für Untreue suchte und reichlich Alkohol trank. Und obwohl die junge Frau brav und geradezu unterwürfi­g alles für den Mann getan habe, habe er gar die Vaterschaf­t für die gemeinsame Tochter angezweife­lt.

Mit der Geburt des Kindes habe sich die Beziehung geändert, die Frau habe den Alkoholkon­sum nicht mehr hinnehmen wollen und sei mit der laschen Arbeitsein­stellung des Mannes nicht einverstan­den gewesen. Der Vater der 20-Jährigen hatte dem Freund ihrer Tochter für 10 000 Euro eine Dönerbude auf einem Supermarkt-parkplatz finanziert. Doch habe der Mann das Geschäft nicht im Griff gehabt. Die Frau wollte die Trennung, suchte sich eine neue Wohnung. Sie sei herangerei­ft gewesen, sagte der Richter, und habe zwischen Kontrolle über sie und Sorge um sie unterschei­den können. Sie habe ein selbstbest­immtes Leben führen wollen – ohne „die zur Routine gewordenen Schimpftir­aden“.

Was an jenem Tag im August 2020 auf dem Parkplatz passiert sei, wisse man nur aus den Aussagen des Täters. „Grauen, Schmerz und Leid sind unendlich“, sagte Meiski. Das Geschehene lasse sich nicht rückgängig machen und bleibe ein nicht wiedergutz­umachender Verlust.

Dem Urteil nach handelte der Afghane aus niederen Beweggründ­en. Der Staatsanwa­lt hatte in seinem Plädoyer am Freitag auch das Mordmerkma­l der Grausamkei­t als gegeben gesehen und zudem die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dem kam die Strafkamme­r nicht nach. Der Verteidige­r hatte auf eine zehnjährig­e Haftstrafe wegen Totschlags plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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