Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Das große Rätselraten um die Shisha-bar in Reute
Die Stadtverwaltung hat die Umbauarbeiten im ehemaligen Gasthof Sonne gestoppt – Das ist der aktuelle Stand
- Was ist im ehemaligen Gasthof Sonne in Reute geplant? Zuletzt kursierten Gerüchte, dass dort – direkt neben dem Kloster Reute – eine Shisha-bar eröffnen soll. Im Zuge der großangelegten Dorfentwicklung rund um das Kloster kam diese Spekulation Anfang März im Gemeinderat auf. Der Stadtverwaltung waren allerdings keine Umbauarbeiten bekannt. Kurios war nur, dass bereits Fotos vom Innenausbau in den sozialen Netzwerken zu sehen waren. Nun sind diese Inhalte nicht mehr auffindbar. Die Sache gleicht einem Rätsel. Die „Schwäbische Zeitung“hat bei der Stadtverwaltung nachgehakt.
Der Betrieb einer Shisha-bar muss bei der Stadt angemeldet werden, teilt Rathaussprecherin Brigitte Göppel auf Sz-nachfrage mit. Über die Zulassung entscheide dann die untere Baurechtsbehörde beziehungsweise die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt. Außerdem müsse die Shisha-bar beim Gewerbeamt angezeigt werden. Die Gewerbeanmeldung müsse mit dem Beginn des Betriebes erfolgen. „Bei zusätzlichem Verkauf beziehungsweise Ausschank von Alkohol in der Shishabar ist eine Gaststättenerlaubnis notwendig. Diese wird bei der Gaststättenbehörde beantragt“, zeigt Göppel die behördlichen Wege auf.
Doch jetzt kommt die entscheidende Frage: Wie steht die Stadtverwaltung denn zu einer möglichen Shisha-bar an dieser Stelle – insbesondere vor dem Hintergrund der angedachten Dorfentwicklung? Dazu könne derzeit keine Aussage getroffen werden, berichtet Göppel, „da der Baurechtsbehörde bisher noch keine Planunterlagen vorliegen.“Diese Auskunft dürfte bei so manchem Reutener Stirnfalten auslösen. Schließlich haben sie sehr wohl Kenntnis von den Umbauarbeiten und dem Container vor dem Haus genommen. Nur: Diese Arbeiten scheinen nicht angemeldet gewesen zu sein. „Im Gebäude wurden Umbauarbeiten festgestellt. Diese wurden zwischenzeitlich auf Anordnung eingestellt“, heißt es aus dem Rathaus auf die Frage, ob die Umbauarbeiten genehmigt waren.
Eine Genehmigung erteilt die Baurechtsbehörde beziehungsweise erneut die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt und zwar nach Anhörung der Fachdenkmalbehörde, wie Göppel erläutert. Und dabei wird eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigt. Unter anderem werden bei der Entscheidung bauordnungs-, denkmalschutz- und planungsrechtliche Belange beachtet. Außerdem spielen für die Gaststättenerlaubnis einer Shisha-bar das Gaststättengesetz und das Nichtraucherschutzgesetz eine zentrale Rolle.
„Neben den räumlichen Gegebenheiten wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers im Rahmen der Konzessionserteilung geprüft“, teilt die Rathaussprecherin mit.
Das bedeutet, dass der Antragsteller einen Nachweis vorlegen muss, „dass er über Grundzüge, der für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse, unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gilt.“Hinzu kommt, dass durch die Wasserpfeifen „eine nicht zu unterschätzenden Gefährdung durch Kohlenmonoxid entsteht“.
Daher müssten bestimmte räumliche Anforderungen erfüllt werden. Exemplarisch wird der Einbau einer mechanischen Be- und Entlüftung, die Errichtung einer Rauchgasabzugsanlage sowie die Installation eines Kohlenmonoxid-warngerätes aufgezählt.
Es bleibt also abzuwarten, wie es vor Ort mit den Plänen der Shishabar weitergeht.