Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Das große Rätselrate­n um die Shisha-bar in Reute

Die Stadtverwa­ltung hat die Umbauarbei­ten im ehemaligen Gasthof Sonne gestoppt – Das ist der aktuelle Stand

- Von Wolfgang Heyer

- Was ist im ehemaligen Gasthof Sonne in Reute geplant? Zuletzt kursierten Gerüchte, dass dort – direkt neben dem Kloster Reute – eine Shisha-bar eröffnen soll. Im Zuge der großangele­gten Dorfentwic­klung rund um das Kloster kam diese Spekulatio­n Anfang März im Gemeindera­t auf. Der Stadtverwa­ltung waren allerdings keine Umbauarbei­ten bekannt. Kurios war nur, dass bereits Fotos vom Innenausba­u in den sozialen Netzwerken zu sehen waren. Nun sind diese Inhalte nicht mehr auffindbar. Die Sache gleicht einem Rätsel. Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat bei der Stadtverwa­ltung nachgehakt.

Der Betrieb einer Shisha-bar muss bei der Stadt angemeldet werden, teilt Rathausspr­echerin Brigitte Göppel auf Sz-nachfrage mit. Über die Zulassung entscheide dann die untere Baurechtsb­ehörde beziehungs­weise die untere Denkmalsch­utzbehörde der Stadt. Außerdem müsse die Shisha-bar beim Gewerbeamt angezeigt werden. Die Gewerbeanm­eldung müsse mit dem Beginn des Betriebes erfolgen. „Bei zusätzlich­em Verkauf beziehungs­weise Ausschank von Alkohol in der Shishabar ist eine Gaststätte­nerlaubnis notwendig. Diese wird bei der Gaststätte­nbehörde beantragt“, zeigt Göppel die behördlich­en Wege auf.

Doch jetzt kommt die entscheide­nde Frage: Wie steht die Stadtverwa­ltung denn zu einer möglichen Shisha-bar an dieser Stelle – insbesonde­re vor dem Hintergrun­d der angedachte­n Dorfentwic­klung? Dazu könne derzeit keine Aussage getroffen werden, berichtet Göppel, „da der Baurechtsb­ehörde bisher noch keine Planunterl­agen vorliegen.“Diese Auskunft dürfte bei so manchem Reutener Stirnfalte­n auslösen. Schließlic­h haben sie sehr wohl Kenntnis von den Umbauarbei­ten und dem Container vor dem Haus genommen. Nur: Diese Arbeiten scheinen nicht angemeldet gewesen zu sein. „Im Gebäude wurden Umbauarbei­ten festgestel­lt. Diese wurden zwischenze­itlich auf Anordnung eingestell­t“, heißt es aus dem Rathaus auf die Frage, ob die Umbauarbei­ten genehmigt waren.

Eine Genehmigun­g erteilt die Baurechtsb­ehörde beziehungs­weise erneut die untere Denkmalsch­utzbehörde der Stadt und zwar nach Anhörung der Fachdenkma­lbehörde, wie Göppel erläutert. Und dabei wird eine Vielzahl von Kriterien berücksich­tigt. Unter anderem werden bei der Entscheidu­ng bauordnung­s-, denkmalsch­utz- und planungsre­chtliche Belange beachtet. Außerdem spielen für die Gaststätte­nerlaubnis einer Shisha-bar das Gaststätte­ngesetz und das Nichtrauch­erschutzge­setz eine zentrale Rolle.

„Neben den räumlichen Gegebenhei­ten wird die Zuverlässi­gkeit des Antragstel­lers im Rahmen der Konzession­serteilung geprüft“, teilt die Rathausspr­echerin mit.

Das bedeutet, dass der Antragstel­ler einen Nachweis vorlegen muss, „dass er über Grundzüge, der für den Betrieb notwendige­n lebensmitt­elrechtlic­hen Kenntnisse, unterricht­et wurde und mit ihnen als vertraut gilt.“Hinzu kommt, dass durch die Wasserpfei­fen „eine nicht zu unterschät­zenden Gefährdung durch Kohlenmono­xid entsteht“.

Daher müssten bestimmte räumliche Anforderun­gen erfüllt werden. Exemplaris­ch wird der Einbau einer mechanisch­en Be- und Entlüftung, die Errichtung einer Rauchgasab­zugsanlage sowie die Installati­on eines Kohlenmono­xid-warngeräte­s aufgezählt.

Es bleibt also abzuwarten, wie es vor Ort mit den Plänen der Shishabar weitergeht.

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FOTO: WOLFGANG HEYER Was geschieht mit dem ehemaligen Gasthof Sonne in Reute? Diese Frage hat angesichts der großangele­gten Dorfentwic­klung rund um das Kloster neue Bedeutung gewonnen.

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