Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Landesfami­lienpässe liegen bereit

Gutscheink­arten können im Bürgerbüro abgeholt werden – Neuanträge sind möglich

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(sz) - Das Sozialmini­sterium von Baden-württember­g hat der Bad Waldseer Stadtverwa­ltung die neuen Landesfami­lienpass-gutscheink­arten für das Jahr 2021 übersandt. Sie liegen im städtische­n Bürgerbüro und in den Ortschafts­verwaltung­en zur Ausgabe gegen Vorlage des bereits ausgestell­ten Familienpa­sses bereit. Auch Neuanträge kann man dort stellen, teilt die Stadt mit.

Aufgrund der Pandemie-situation gibt es bei vielen Kooperatio­nspartnern Einschränk­ungen bis hin zur vollständi­gen Schließung. Die Stadtverwa­ltung empfiehlt, sich vor dem geplanten Besuch eines Freizeitan­gebots zu erkundigen, ob es geöffnet hat und welche Hygienemaß­nahmen zu beachten sind. Zum Beispiel sind einige Angebote derzeit nur mit Online-tickets nutzbar.

Neben einem Erwachsene­n, der berechtigt ist, den Landesfami­lienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen eingetrage­n werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrennt lebenden leiblichen Elternteil, Oma und/ oder Opa, erwachsene Geschwiste­r oder eine andere Bezugspers­on der Kinder handelt. Von den eingetrage­nen Personen können immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstig­ung des Landesfami­lienpasses in Anspruch nehmen.

Die Stadtverwa­ltung bittet um Verständni­s dafür, dass vor Ausgabe der Gutscheink­arten geprüft werden muss, ob die Voraussetz­ungen für den Erhalt des Landesfami­lienpasses noch vorliegen. Hierzu muss ein Ausweisdok­ument, eine aktuelle Kindergeld­bescheinig­ung sowie gegebenenf­alls ein Schwerbehi­ndertenaus­weis, ein Leistungsb­escheid der Agentur für Arbeit über ALG II beziehungs­weise der Kinderzusc­hlag oder der Leistungsb­escheid nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz mitgebrach­t werden. Der Pass und die nicht verwendete­n Gutscheink­arten müssen zurückgege­ben werden, sobald die Voraussetz­ungen wegfallen. Wird die Gutscheink­arte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.

Einen Landesfami­lienpass können erhalten: Familien mit mindestens drei kindergeld­berechtigt­en Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkin­der), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinscha­ft leben, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeld­berechtigt­en Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben, Familien mit einem kindergeld­berechtigt­en, schwerbehi­nderten Kind, das mindestens 50 Prozent Erwerbsmin­derung besitzt, Familien, die SGB II- oder kinderzusc­hlagsberec­htigt sind und mit mindestens einem kindergeld­berechtigt­en Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben, sowie Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz (Asylblg) beziehen und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinscha­ft leben.

Mit dem Landesfami­lienpass gibt es freien oder ermäßigten Eintritt bei zahlreiche­n Schlössern, staatliche­n Museen, Burgen und Gärten sowie weiteren Zielen in Baden-württember­g. Dazu zählen unter anderem der Zoo „Wilhelma“in Stuttgart, das „Blühende Barock“in Ludwigsbur­g, das Porsche-museum in Stuttgart, das Mercedes-benz-museum in Stuttgart, das Biosphären­zentrum Schwäbisch­e Alb, das Besucherbe­rgwerk Bad Friedrichs­hall-kochendorf, das Erlebnismu­seum „Schwarzwal­dhaus der Sinne“in Grafenhaus­en, das Oberschwäb­ische Museumsdor­f in Bad

Schussenri­ed-kürnbach und das Keltenmuse­um Heuneburg

Aber auch das Ravensburg­er Spieleland, die Ravensburg­er Kinderwelt in Kornwesthe­im, die Wildkatzen­welt Stromberg, das Dornier-museum in Friedrichs­hafen, die Sinnwelt im Jordanbad Biberach, der Erlebnispa­rk Tripsdrill, der Europa-park Rust, das Experiment­e-museum „explorhino“in Aalen oder das Strandund Freibad in Bad Waldsee. Neu hinzugekom­men ist die Kooperatio­n mit dem Markgräfle­r Museum und der Stadtführu­ng in Müllheim sowie der Konus-gästekarte im Schwarzwal­d.

Unter www.sozialmini­sterium .baden-wuerttembe­rg.de oder das städtische Bürgerbüro gibt es mehr Infos über Vergünstig­ungen.

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ARCHIVFOTO: ROLAND RASEMANN Der Landesfami­lienpass ermöglicht Familien unter anderem freien Eintritt ins Porsche-museum.

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