Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Bauernverband ruft zu Rücksichtnahme auf
Während der Vegetationszeit gilt Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen
(sz) - Der Frühlingsanfang steht vor der Türe und die Landwirte haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wiesen begonnen, teilt der Bauernverband Allgäu-oberschwaben mit. Auf Feld und Flur mache sich ein höheres Personenaufkommen seit vergangenem Jahr bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hundehalter suchen Erholung in der Natur. Gleichzeitig gingen die Landwirte ihrer Arbeit nach. Deswegen ruft der Verband zu Rücksicht auf.
„Wir appellieren an die Bevölkerung, gewisse Regeln zu berücksichtigen. Das gilt ebenfalls für uns Landwirte“, erklärt Waldemar Westermayer, Vorsitzender des Bauernverbandes Allgäu-oberschwaben. Die Vegetationszeit habe begonnen, und damit greift ein Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen. Feld- und Wiesenwege hätten viele Funktionen. Für die Landwirte führen diese in erster Linie zu ihren Arbeitsplätzen, auf denen sie regionale Lebensmittel und Futter für ihre Tiere erzeugen.
„Momentan sind unsere Bäuerinnen und Bauern mit der Bodenbearbeitung, Saat und Düngung mit Traktoren und Gerät unterwegs. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren“, erklärt Ackerbauer Thomas Hagmann. „Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeuge erschweren uns ebenfalls oft das Durchkommen. Wir appellieren daher an unsere Mitbürger, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten – solche Wege dürfen nach der Straßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.“
Das Betretungsverbot gelte von März bis November. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürften laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. „Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde gleichermaßen“, erklärt Landwirtschaftsmeister Wilhelm Heine. Äcker und Wiesen seien zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Darüber hinaus sei im Landeswaldgesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten.
„Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen“, sagt Vorstandsmitglied und Biobäuerin Roswitha Geyer-fäßler.
„Einige Menschen stehen heutzutage unserer Arbeit auf Feld und Flur kritisch gegenüber. Vor allem wenn wir düngen oder Pflanzenschutz betreiben. Wir appellieren für ein respektvolles Miteinander. Suchen Sie bei Fragen direkt den Dialog mit uns“, betont Rosi Geyer-fäßler. „Wir Landwirte sind für Fragen offen und erklären gerne, was wir tun und warum.“