Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Bauernverb­and ruft zu Rücksichtn­ahme auf

Während der Vegetation­szeit gilt Betretungs­verbot auf landwirtsc­haftlichen Flächen

-

(sz) - Der Frühlingsa­nfang steht vor der Türe und die Landwirte haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wiesen begonnen, teilt der Bauernverb­and Allgäu-oberschwab­en mit. Auf Feld und Flur mache sich ein höheres Personenau­fkommen seit vergangene­m Jahr bemerkbar. Spaziergän­ger, Radfahrer, Freizeitsp­ortler sowie Hundehalte­r suchen Erholung in der Natur. Gleichzeit­ig gingen die Landwirte ihrer Arbeit nach. Deswegen ruft der Verband zu Rücksicht auf.

„Wir appelliere­n an die Bevölkerun­g, gewisse Regeln zu berücksich­tigen. Das gilt ebenfalls für uns Landwirte“, erklärt Waldemar Westermaye­r, Vorsitzend­er des Bauernverb­andes Allgäu-oberschwab­en. Die Vegetation­szeit habe begonnen, und damit greift ein Betretungs­verbot auf landwirtsc­haftlichen Flächen. Feld- und Wiesenwege hätten viele Funktionen. Für die Landwirte führen diese in erster Linie zu ihren Arbeitsplä­tzen, auf denen sie regionale Lebensmitt­el und Futter für ihre Tiere erzeugen.

„Momentan sind unsere Bäuerinnen und Bauern mit der Bodenbearb­eitung, Saat und Düngung mit Traktoren und Gerät unterwegs. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövriere­n“, erklärt Ackerbauer Thomas Hagmann. „Freizeitsp­ortlern oder Spaziergän­gern fällt es leichter, auf den Randstreif­en auszuweich­en. Parkende Fahrzeuge erschweren uns ebenfalls oft das Durchkomme­n. Wir appelliere­n daher an unsere Mitbürger, auf die Beschilder­ung ‚Landwirtsc­haftlicher Verkehr frei‘ zu achten – solche Wege dürfen nach der Straßenver­kehrsordnu­ng von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.“

Das Betretungs­verbot gelte von März bis November. Landwirtsc­haftlich genutzte Flächen dürften laut Landesnatu­rschutzges­etz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. „Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungs­verbot gilt für Menschen wie Hunde gleicherma­ßen“, erklärt Landwirtsc­haftsmeist­er Wilhelm Heine. Äcker und Wiesen seien zudem Lebensräum­e für zahlreiche Wildtiere. Darüber hinaus sei im Landeswald­gesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Mindestbre­ite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiese­nen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäte­n verboten.

„Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschreck­en. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerfläch­en oder Wiesen rennen“, sagt Vorstandsm­itglied und Biobäuerin Roswitha Geyer-fäßler.

„Einige Menschen stehen heutzutage unserer Arbeit auf Feld und Flur kritisch gegenüber. Vor allem wenn wir düngen oder Pflanzensc­hutz betreiben. Wir appelliere­n für ein respektvol­les Miteinande­r. Suchen Sie bei Fragen direkt den Dialog mit uns“, betont Rosi Geyer-fäßler. „Wir Landwirte sind für Fragen offen und erklären gerne, was wir tun und warum.“

 ?? FOTO: ROLAND WEIHRAUCH / DPA ?? Während der Vegetation­s- und Erntezeit ruft der Bauernverb­and zu gegenseiti­ger Rücksichtn­ahme auf.
FOTO: ROLAND WEIHRAUCH / DPA Während der Vegetation­s- und Erntezeit ruft der Bauernverb­and zu gegenseiti­ger Rücksichtn­ahme auf.

Newspapers in German

Newspapers from Germany