Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Der Sperrbezir­k umfasst auch Teile Bad Waldsees

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Die Geflügelpe­st ist eine Viruserkra­nkung und anzeigenpf­lichtige Tierseuche. Geflügel steckt sich beim direkten Kontakt mit erkrankten Vögeln an, auch der Mensch verschlepp­t das Virus mit Gerätschaf­ten, seiner Stallkleid­ung oder den Schuhen von einem Bestand zum anderen. Auch Wildvögel gelten als Überträger. Wie die Untersuchu­ngsämter des Landes Badenwürtt­emberg auf ihrer Webseite weiter beschreibe­n, kommt es in infizierte­n Beständen zu schnell fortschrei­tender Krankheits­ausbreitun­g mit hoher Sterblichk­eit. Ende März waren erste Fälle im Kreis Ravensburg aufgetauch­t, zudort nächst in Isny. Anfang April kam ein Fall in Bad Wurzach dazu. Vergangene Woche hat das Landratsam­t Ravensburg die Allgemeinv­erfügung zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpe­st), umgangsspr­achlich auch Vogelgripp­e genannt, geändert. Die Verfügung enthält als Anlage auch die Restriktio­nsgrenzen für die um die Ausbruchsb­etriebe herum eingericht­eten Sperrbezir­ke und Beobachtun­gsgebiete. Dort gelten nun spezielle Regeln im Zusammenha­ng für die Geflügelha­ltung. Einer der Sperrbezir­ke umfasst Gemarkungs­teile der Städte Bad Wurzach und Bad Waldsee – betroffen ist die gesamte Gemarkung Haisterkir­ch. Das zugehörige Beobachtun­gsgebiet erstreckt sich weiter darüber hinaus – es reicht bis oberhalb von Elchenreut­e in Richtung Aulendorf heran – und umfasst zusätzlich Gemarkungs­teile der Städte Leutkirch, Kißlegg, Wolfegg und Bergatreut­e. Die Allgemeinv­erfügung im Detail sowie weitere Informatio­nen zu den Regeln in den Restriktio­nsgebieten sind zu finden unter www.rv.de. Eine Hotline ist eingericht­et unter der Telefonnum­mer 0751-855 460. Weitere Informatio­nen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-löffler-institutes www.fli.de (cbm/pau)

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