Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Der Sperrbezirk umfasst auch Teile Bad Waldsees
Die Geflügelpest ist eine Viruserkrankung und anzeigenpflichtige Tierseuche. Geflügel steckt sich beim direkten Kontakt mit erkrankten Vögeln an, auch der Mensch verschleppt das Virus mit Gerätschaften, seiner Stallkleidung oder den Schuhen von einem Bestand zum anderen. Auch Wildvögel gelten als Überträger. Wie die Untersuchungsämter des Landes Badenwürttemberg auf ihrer Webseite weiter beschreiben, kommt es in infizierten Beständen zu schnell fortschreitender Krankheitsausbreitung mit hoher Sterblichkeit. Ende März waren erste Fälle im Kreis Ravensburg aufgetaucht, zudort nächst in Isny. Anfang April kam ein Fall in Bad Wurzach dazu. Vergangene Woche hat das Landratsamt Ravensburg die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, geändert. Die Verfügung enthält als Anlage auch die Restriktionsgrenzen für die um die Ausbruchsbetriebe herum eingerichteten Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete. Dort gelten nun spezielle Regeln im Zusammenhang für die Geflügelhaltung. Einer der Sperrbezirke umfasst Gemarkungsteile der Städte Bad Wurzach und Bad Waldsee – betroffen ist die gesamte Gemarkung Haisterkirch. Das zugehörige Beobachtungsgebiet erstreckt sich weiter darüber hinaus – es reicht bis oberhalb von Elchenreute in Richtung Aulendorf heran – und umfasst zusätzlich Gemarkungsteile der Städte Leutkirch, Kißlegg, Wolfegg und Bergatreute. Die Allgemeinverfügung im Detail sowie weitere Informationen zu den Regeln in den Restriktionsgebieten sind zu finden unter www.rv.de. Eine Hotline ist eingerichtet unter der Telefonnummer 0751-855 460. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-löffler-institutes www.fli.de (cbm/pau)