Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Missbrauch im Pflegeheim
Über Monate soll sich ein demenzkranker Mann an Mitbewohnerinnen vergangen haben
(dpa) - In einem Pflegeheim standen sie wegen ihrer Demenzerkrankung unter Aufsicht – und trotzdem sollen sie dort Opfer sexueller Übergriffe geworden sein. Drei alte Frauen wurden nach Ermittlungen in dem Heim nahe München über Monate immer wieder von einem ebenfalls dementen Mitbewohner teils schwer missbraucht. An diesem Montag hat am Landgericht München II der Prozess gegen den 78 Jahre alten Mann begonnen, der selbst nicht vor Gericht erschien, weil er nicht verhandlungsfähig ist.
Nach Angaben einer Gutachterin leidet der Mann an einer massiven „Denkstörung“, er könne sich nur in einzelnen, unzusammenhängenden Worten äußern. „Es war im Prinzip ein Wortsalat.“27 einzelne Fälle wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor.
Über einen Zeitraum von rund einem halben Jahr sollen die Frauen im Alter von 68, 71 und 81 Jahren ihm immer wieder zum Opfer gefallen sein – in ihren Zimmern, im Wohnzimmer und sogar mehrere Male auf dem Flur der Einrichtung. Eine der Frauen, die sich nur noch mithilfe eines Rollators fortbewegen konnte, soll der Mann viermal vergewaltigt haben. Seine beiden weiteren Opfer waren laut Staatsanwaltschaft entweder gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt in der Lage, zu sprechen. Eine Angehörige einer der Frauen erstattete schließlich Strafanzeige.
Laut Staatsanwaltschaft führte der auch an Schizophrenie erkrankte
Mann „an verschiedenen Bewohnerinnen der geschlossenen Abteilung sexuelle Handlungen durch, wobei es sich um Personen handelt, die sich aufgrund ihrer Erkrankung gegen das sexuelle Ansinnen des Beschuldigten nicht wehren konnten“.
Am Ende des Prozesses könnte die dauerhafte Unterbringung des wohl nicht schuldfähigen Rentners in der Sicherungsverwahrung stehen. Die Anklagebehörde geht davon aus, „dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist“.
Für Patientenschützer ist aber die entscheidende Frage, wie es dazu kommen konnte, dass er – wie es die Staatsanwaltschaft sieht – über den Zeitraum von rund einem halben Jahr seine wehrlosen Mitbewohnerinnen
immer wieder missbrauchen konnte. „Man hat versucht, ihn von den anderen, vor allem von den weiblichen Bewohnern, zu separieren, soweit das ging“, sagt sein früherer Betreuer vor Gericht. Es sei aber auch nicht möglich gewesen, ihn dauerhaft zu isolieren. Und „aufgrund des Personalschlüssels in Pflegeheimen“seien die Mitarbeiter auch „nicht in der Lage, ihm auf Schritt und Tritt zu folgen“. „Drei Pflegekräfte für um die 30 pflegebedürftige Personen“, sagt der Betreuer. Immer wieder schritten Mitarbeiter und auch der damalige Heimleiter laut Staatsanwaltschaft selbst nach kurzer Zeit ein, um den Mann von seinem jeweiligen Opfer zu trennen und den Frauen zu helfen.
Versuche, eine andere Einrichtung für den Mann zu finden, seien mehrfach fehlgeschlagen – auch weil andere Heime sich nach den bekannten Vorfällen weigerten, ihn aufzunehmen. Und in geschlossenen Psychiatrien, wo er zeitweise gewesen sei, habe man sich gefragt, was er da denn solle, weil er dort – von seinen Erkrankungen abgesehen – nicht auffällig gewesen sei. Aus Sicht des Betreuers war er auf seine Mitbewohnerinnen, die er missbrauchte, fixiert, fühlte sich „magnetisch angezogen“.
Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, nennt diese Situation für die betroffenen Frauen „nicht hinnehmbar“. „Damit ein Demenzerkrankter sich monatelang an Mitbewohnerinnen vergehen kann, müssen viele Beteiligte lange tatenlos zugesehen haben“, meint er – und führt das auch auf die Tabuisierung von Sexualität in Pflegeheimen zurück. „Übergriffe unter Pflegeheimbewohnern kommen häufiger vor als gedacht und geschehen selten unbemerkt“, sagt Brysch und fordert „eine Kultur des Hinschauens“. Markus Sutorius, Jurist beim Biva-pflegeschutzbund, sagt: „Natürlich hat eine Einrichtung allen ihren Bewohnern gegenüber eine Fürsorgepflicht, und die ist zu erfüllen.“Unabhängig davon, ob strafrechtliche Vorwürfe wie unterlassene Hilfeleistung in solchen Fällen womöglich infrage kämen, könnten in jedem Fall Schmerzensgeldforderungen im Raum stehen. „Wenn Bewohner nicht ausreichend vor Straftaten geschützt werden, hat die Einrichtung ja wahrscheinlich gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen.“