Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Schnelltests beim Friseur sind nun offiziell erlaubt
(rut) - Große Erleichterung bei den Friseuren: Wie die „Schwäbische Zeitung“berichtete, hatten sie seit 19. April enorme Umsatzeinbußen, weil Kunden reihenweise ihre Termine stornierten. Der Grund: Wer sich die Haare schneiden lassen wollte, musste einen negativen, von einer offiziellen Teststelle ausgestellten Corona-test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist – sofern er oder sie nicht doppelt geimpft war oder die Krankheit bereits überstanden hatte. Nun hat das Sozialministerium auf die Kritik reagiert und die Corona-verordnung überarbeitet.
Jetzt dürfen „auch Anbieter von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseurbetriebe, für deren Nutzung ein tagesaktueller Schnelltest erforderlich ist, offizielle Nachweise ausstellen“, so der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha. Die Betroffenen atmen auf: Die Ausweitung der Tests etwa auf Friseuroder Kosmetikbetriebe sei eine große Erleichterung für Kunden und Betriebe, heißt es seitens der Handwerkskammer Ulm, in deren Gebiet es 1709 Friseurbetriebe gibt – 365 davon im Landkreis Ravensburg.
Nun könnten Friseurbesuche wieder unkomplizierter ablaufen, freut sich Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Das Sozialministerium hat das Prozedere insofern erleichtert, als (geöffnete) Dienstleister wie Friseure oder Kosmetiksalons ihren Kunden künftig Selbsttests anbieten dürfen, die dann von einer „geeigneten Person“überwacht werden müssen. Als „geeignet“gilt laut Ministerium, wer „zuverlässig und in der Lage ist, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden Aha-regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen“. Dieser überwachte Selbsttest wird rechtlich dann wie ein Schnelltest gewertet. Man kann damit, sofern das Testergebnis negativ ausfällt, auch 24 Stunden lang andere Dienstleistungen, für die ebenfalls ein negativer Corona-test vorgeschrieben ist, nutzen.
Mehlich ist froh, dass mit dieser Änderung nun landesweit dieselben Regeln gelten: „Das wird das Geschäft unserer Betriebe vor Ort weiter ermöglichen und erleichtern“, glaubt er. Da der entsprechende Passus in der Corona-verordnung zunächst viel Raum für Interpretationen gelassen und daher für Verwirrung gesorgt hatte, gab es seitens der jeweiligen Landratsämter unterschiedliche Aussagen dazu, was Friseure dürfen oder nicht.