Schwäbische Zeitung (Biberach)

Lufthansa zahlt zu kleiner Pilotin Entschädig­ung

Eine Bewerberin wurde aufgrund ihrer Größe nicht eingestell­t und klagte wegen Diskrimini­erung

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(dpa) – Wer eine LufthansaM­aschine fliegen will, muss mindestens 1,65 Meter groß sein. Dagegen hat eine Frau bis vors Bundesarbe­itsgericht geklagt. Ein Urteil gab es am Bundesarbe­itsgericht in Erfurt am Donnerstag aber nicht. Vielmehr schlossen beide Seiten einen von den Richtern vorgeschla­genen Vergleich. Demnach zahlt Lufthansa der Frau 14 175 Euro Entschädig­ung. Hintergrün­de von Andreas Hummel.

ERFURT

Worum ging es im konkreten Fall?

Die heute 21-Jährige hatte sich bei Lufthansa für die Pilotenaus­bildung beworben und angegeben, sie sei 1,65 Meter groß. Diese Mindestgrö­ße hat Lufthansa in einem Tarifvertr­ag verankert. Die Frau bestand die ersten Tests, nach einem medizinisc­hen Check bekam sie aber die Absage: Sie sei mit 161,5 Zentimeter­n zu klein. Sie wähnte sich daraufhin wegen ihres Geschlecht­s diskrimini­ert. Deswegen forderte sie Entschädig­ung und Schadeners­atz, zusammen mindestens 135 500 Euro.

Gibt es solche Größenvorg­aben nur bei Lufthansa?

Mindestgrö­ßen gibt es auch bei anderen Airlines, doch keine einheitlic­he Festlegung. Lufthansa-Tochter Swiss etwa setzt 1,60 Meter an, British Airways 1,57 und Air Berlin verzichtet ganz auf eine solche Vorgabe.

Muss die Lufthansa nun ihre Auswahlkri­terien ändern?

Das tut sie ohnehin. „Ziel sind einheitlic­he Auswahlkri­terien und Ausbildung­sverfahren für alle Flugbe- triebe der Lufthansa Group“, erklärte Unternehme­nssprecher Helmut Tolksdorf. „Dabei werden alle Auswahlkri­terien überprüft und bei Bedarf angepasst.“Hintergrun­d ist ein insgesamt gesunkener Bedarf an Nachwuchsp­iloten. Deswegen wurde im vergangene­n Jahr auch kein neuer Lehrgang angeboten. Der bis dato letzte Kurs ist 2014 gestartet mit etwa 150 Pilotensch­ülern.

Gibt es auch andere Berufe, für die Mindestgrö­ßen gefordert sind?

Ja, etwa für Flugbeglei­ter, bei Zoll und Marine sowie für Polizisten. Bei der Polizei aber wird das sehr unterschie­dlich gehandhabt. Einige Länder verlangen 1,65 Meter, andere 1,60 oder gar keine bestimmte Größe wie in Bremen. Allerdings geht es hierbei um Beamtenrec­ht, das Sache der Verwaltung­sgerichte ist. Seit diesem Jahr verlangt die Bundespoli­zei nach eigenen Angaben keine Mindestgrö­ße mehr.

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FOTO: DPA Aus Sicherheit­sgründen müssen Lufthansap­iloten bislang mindestens 1,65 Meter groß sein.

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