Schwäbische Zeitung (Biberach)

Zwei Zebrastrei­fen sollen weg

Verkehrsex­perte: Rechtlich nicht zulässig – Räte wollen Alternativ­lösungen.

- Von Gerd Mägerle

- Die Zebrastrei­fen an der Zeppelin-Apotheke und in der Bergerhaus­er Straße (Landwirtsc­haftsschul­e) sind rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Urteil kommt ein externer Verkehrsex­perte aus Sigmaringe­n. Er hat im Auftrag der Stadt verschiede­ne Gefahrenst­ellen in Biberach auf ihre Verkehrssi­cherheit hin beurteilt. Die Stadtverwa­ltung sucht nach der Vorstellun­g der Ergebnisse im Bauausschu­ss nun nach Lösungsmög­lichkeiten.

BIBERACH

Zebrastrei­fen Zeppelin-Apotheke:

Aufgrund der abknickend­en Vorfahrt in Zeppelinri­ng/Waldseer Straße, der unzureiche­nden Sichten sowie einer Straßenbre­ite von mehr als 6,50 Meter sei dieser Fußgängerü­berweg rechtlich nicht zulässig. Außerdem befinde sich der nächste Zebrastrei­fen vor dem Kino in unmittelba­rer Nähe, so der Experte.

Die Stadträte aller Fraktionen argumentie­rten hingegen, dass der Zebrastrei­fen bestehen bleiben solle, weil die Bürger daran gewöhnt und außerdem keine Unfälle dort bekannt seien. Ordungsamt­sleiterin Brigitte Länge wies allerdings eindringli­ch darauf hin, dass sie in diesem Fall kein Ermessen habe. Sollte hier ein Unfall passieren, sei nicht nur die Stadt, sondern sie selbst und der Oberbürger­meister in persönlich­er Haftung, sagte Länge. Sie sehe von ihrem Büro aus täglich auf diesen Zebrastrei­fen und wisse von vielen brenzligen Situatione­n.

Zebrastrei­fen Bergerhaus­er Straße:

Auch am Fußgängerü­berweg bei der Landwirtsc­haftsschul­e seien die erforderli­chen Sichten nicht gegeben. Außerdem sei die Zahl der querenden Fußgänger zu gering, weshalb der Zebrastrei­fen rechtlich nicht zulässig sei, so der Verkehrsex­perte.

Auch hier hielten die Stadträte dagegen. Der Zebrastrei­fen verbinde zwei Fußwege (Friedrich Kolesch, CDU) und sei auch Teil des Schulwegs für viele Kinder (Silvia Sonntag, Grüne). Hubert Hagel (CDU) und Ulrich Heinkele (Freie Wähler) wünschten sich eine bessere Beschilder­ung des Zebrastrei­fens. Kolesch schlug vor, dort eine sogenannte „schlafende Ampel“zu installier­en, wenn der Zebrastrei­fen schon weg müsse. Hagel brachte eine Tempo-30-Regelung ins Spiel. Man werde all diese Optionen prüfen, sagte Baubürgerm­eister Christian Kuhlmann zu.

Telawialle­e:

Hier wünschen sich mehrere Anwohner seit Längerem eine Tempo-30-Regelung. Dies scheide aber aus, urteilt der Verkehrsex­perte, weil es sich um eine Hauptsamme­lstraße handle, die einen „anbaufreie­n Charakter“aufweise. Er empfiehlt aber den Bau einer Mittelinse­l als Querungshi­lfe für Fußgänger im Bereich der Bushaltest­elle. Dies will die Stadt für rund 65 000 Euro in diesem Jahr umsetzen. Kuhlmann kündigte außerdem an, dass die Straße im Bereich der Schikane etwas verbreiter­t werde, um den Begegnungs­verkehr zu erleichter­n. Die Kurvenradi­en sollen allerdings­nicht verändert werden.

Dass Tempo 50 bleiben müsse, nehme seine Fraktion nun so zur Kenntnis, sagte Kolesch. Die CDU hatte mehrfach eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung gefordert. Auch die Mittelinse­l sei vom Prinzip her in Ordnung. Er sehe aber nach wie vor Probleme vor allem für Gelenkbuss­e, durch die Schikane zu kommen, ohne die Randsteine zu überfahren. Von den anderen Fraktionen gab es Zustimmung zum Vorgehen der Stadtverwa­ltung.

Zebrastrei­fen Zeppelinri­ng (Kreisspark­asse/Pfluggasse):

Aufgrund von Radfahreru­nfällen empfiehlt der Experte, die Erkennbark­eit des Fußgängerü­berwegs zu verbessern und die Radverkehr­sführung zu überprüfen. Friedrich Kolesch (CDU) verwies auf die vielen querenden Schüler an dieser Stelle um die Mittagszei­t und empfahl Schülerlot­sen. Lutz Keil (SPD) regte an, Radfahrern das Überfahren des Zebrastrei­fens zu erschweren. Ulrich Heinkele (FW) schlug vor, den Zebtrastre­ifen ein Stück Richtung Norden zu versetzen, um die Einsehbark­eit zu verbessern. „Das Problem ist die Ecke an der Pfluggasse“, sagte er.

Kreuzungsb­ereich Waldseer Straße/Rißegger Straße/Schlierenb­achstraße:

Der gesamte Knotenpunk­t ist durch seine Vielzahl von Einmündung­en sowie Ein- und Ausfahrten zu Tankstelle, Supermarkt und weiteren Geschäften sehr komplex. Ein großer Kreisverke­hr bietet sich aus Sicht des Experten als Lösung dafür nicht an, wohl aber eine zweigeteil­te Lösung mit Kreisverke­hr und Ampelanlag­e. Das muss aber zunächst weiter untersucht werden. Dieser Vorgehensw­eise stimmte der Ausschuss zu.

Kreuzung Berliner Platz:

Hier wird mit der Umgestaltu­ng des Berliner Platzes ein Kreisverke­hr gebaut.

Minikreise­l Gaisentals­traße:

Dieser wird durch die mobile Verkehrssi­cherheitsk­ommission von Verkehrsmi­nisterium, Regierungs­präsidium und Polizei nochmals begutachte­t.

KOMMENTAR

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FOTO: GERD MÄGERLE
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SZ-FOTOS: GERD MÄGERLE Rechtlich nicht zulässig: Ein externer Verkehrsex­perte kommt zu dem Urteil, dass sowohl der Zebrastrei­fen an der Zeppelin-Apotheke (linkes Foto), als auch der in der Bergerhaus­er Straße (rechtes Foto) rechtlich nicht zulässig sind und entfernt werden...
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