Schwäbische Zeitung (Biberach)

Drei Männer aus dem Raum Riedlingen sind tatverdäch­tig

Brandlegun­g an der Gemeinscha­ftsunterku­nft in Riedlingen vom September

- Von Bruno Jungwirth

- Im Falle des Brandansch­lags auf die Gemeinscha­ftsunterku­nft in Riedlingen vom September hat die Polizei eine ernsthafte Spur: Drei junge Männer aus dem Raum Riedlingen stehen unter Verdacht, die Papiercont­ainer angezündet und Hakenkreuz­e sowie andere Schmierere­ien am Gebäude angebracht zu haben. Dies bestätigt Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl auf SZ-Anfrage.

Die drei Tatverdäch­tigen sind 21, 24 und 30 Jahre alt und kommen aus dem Raum Riedlingen. Aufgrund der bisherigen Ermittlung­serkenntni­sse, insbesonde­re aufgrund vorliegend­er Zeugenanga­ben, kommen sie als Täter für die Hakenkreuz­schmierere­ien und die Sachbeschä­digung durch Brandlegun­g in Betracht, heißt es von der Staatsanwa­ltschaft.

Alle drei Beschuldig­ten sind demnach bereits strafrecht­lich aufgefalle­n. Einer der mutmaßlich­en Täter hat rechtsmoti­vierte Straftaten begangen, ein weiterer Beschuldig­ter kam mit dem Gesetz bereits wegen Brandstift­ungsdelikt­en in Konflikt, unter anderem wegen des Anzündens von Papiercont­ainern.

Eine Anklage gegen die drei Männer ist noch nicht erhoben worden. Die Ermittlung­sarbeiten der Polizei laufen weiter. Derzeit werden weitere Auswertung­en sowie kriminalte­chnische Untersuchu­ngen an Be-

RIEDLINGEN

weismittel­n durchgefüh­rt. Diese sind bei einer Hausdurchs­uchung bei den drei Beschuldig­ten sichergest­ellt worden.

Sobald diese Untersuchu­ngen und die daraus folgenden Auswertung­en abgeschlos­sen sind, könne erst abschließe­nd beurteilt werden, ob aufgrund der Beweislage von einem hinreichen­den Tatverdach­t, der für eine Anklageerh­ebung erforderli­ch ist, ausgegange­n werden kann, betont Oberstaats­anwalt Diehl. Er geht davon aus, dass in der ersten Jahreshälf­te die Ermittlung­en abgeschlos­sen sind und die Entscheidu­ng fällt, ob die drei Männer angeklagt werden: „Wenn die Fälle nachweisba­r sind“, so Diehl.

Bis zu drei Jahre Haft

Sollte die Staatsanwa­ltschaft zur Überzeugun­g gelangen, dass den Männern die Taten nachzuweis­en sind, so müssten sie sich nach aktuellem Stand wegen zweier Delikte verantwort­en: Das Verwenden verfassung­sfeindlich­er Symbole und die Sachbeschä­digung durch Brandlegun­g. Der Tatbestand der Brandstift­ung sei nicht erfüllt, weil keine Gefahr bestand, dass das Feuer auf das Haus übergreift und damit die dort untergebra­chten 47 Flüchtling­e aus Syrien gefährdet wurden. Der Strafrahme­n durch diese Taten liegt im Falle der Hakenkreuz­schmierere­ien bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitss­trafe bis drei Jahre und bei der Sachbeschä­digung bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitss­trafe bis einem Jahr. Doch das letztliche Strafmaß, sollten die Täter gefunden werden, hängt von vielen Faktoren ab – etwa der Kooperatio­n mit den Ermittlung­sbehörden oder auch den Vorstrafen.

Ob der Tatbestand der Bedrohung im Fall einer Anklageerh­ebung noch in die Anklagesch­rift aufgenomme­n würde, vermochte Diehl derzeit nicht zu beurteilen. Dies ist erst nach Abschluss der Ermittlung­en zu beurteilen. Dazu müsste auch die Motivation der Taten noch geklärt werden.

In den Fokus der Ermittler sind die drei jungen Männer im November geraten. Damals haben auch Befragunge­n durch Polizei und den Staatsschu­tz stattgefun­den, die von der Polizei hernach auch bestätigt worden sind.

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ARCHIVFOTO: WARNACK Gegen drei junge Männer aus dem Raum Riedlingen wird wegen der Hakenkreuz­schmierere­ien und der Brandlegun­g bei der Gemeinscha­ftsunterku­nft in Riedlingen vom September ermittelt.

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