Schwäbische Zeitung (Biberach)
Drei Männer aus dem Raum Riedlingen sind tatverdächtig
Brandlegung an der Gemeinschaftsunterkunft in Riedlingen vom September
- Im Falle des Brandanschlags auf die Gemeinschaftsunterkunft in Riedlingen vom September hat die Polizei eine ernsthafte Spur: Drei junge Männer aus dem Raum Riedlingen stehen unter Verdacht, die Papiercontainer angezündet und Hakenkreuze sowie andere Schmierereien am Gebäude angebracht zu haben. Dies bestätigt Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl auf SZ-Anfrage.
Die drei Tatverdächtigen sind 21, 24 und 30 Jahre alt und kommen aus dem Raum Riedlingen. Aufgrund der bisherigen Ermittlungserkenntnisse, insbesondere aufgrund vorliegender Zeugenangaben, kommen sie als Täter für die Hakenkreuzschmierereien und die Sachbeschädigung durch Brandlegung in Betracht, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Alle drei Beschuldigten sind demnach bereits strafrechtlich aufgefallen. Einer der mutmaßlichen Täter hat rechtsmotivierte Straftaten begangen, ein weiterer Beschuldigter kam mit dem Gesetz bereits wegen Brandstiftungsdelikten in Konflikt, unter anderem wegen des Anzündens von Papiercontainern.
Eine Anklage gegen die drei Männer ist noch nicht erhoben worden. Die Ermittlungsarbeiten der Polizei laufen weiter. Derzeit werden weitere Auswertungen sowie kriminaltechnische Untersuchungen an Be-
RIEDLINGEN
weismitteln durchgeführt. Diese sind bei einer Hausdurchsuchung bei den drei Beschuldigten sichergestellt worden.
Sobald diese Untersuchungen und die daraus folgenden Auswertungen abgeschlossen sind, könne erst abschließend beurteilt werden, ob aufgrund der Beweislage von einem hinreichenden Tatverdacht, der für eine Anklageerhebung erforderlich ist, ausgegangen werden kann, betont Oberstaatsanwalt Diehl. Er geht davon aus, dass in der ersten Jahreshälfte die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Entscheidung fällt, ob die drei Männer angeklagt werden: „Wenn die Fälle nachweisbar sind“, so Diehl.
Bis zu drei Jahre Haft
Sollte die Staatsanwaltschaft zur Überzeugung gelangen, dass den Männern die Taten nachzuweisen sind, so müssten sie sich nach aktuellem Stand wegen zweier Delikte verantworten: Das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole und die Sachbeschädigung durch Brandlegung. Der Tatbestand der Brandstiftung sei nicht erfüllt, weil keine Gefahr bestand, dass das Feuer auf das Haus übergreift und damit die dort untergebrachten 47 Flüchtlinge aus Syrien gefährdet wurden. Der Strafrahmen durch diese Taten liegt im Falle der Hakenkreuzschmierereien bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis drei Jahre und bei der Sachbeschädigung bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis einem Jahr. Doch das letztliche Strafmaß, sollten die Täter gefunden werden, hängt von vielen Faktoren ab – etwa der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden oder auch den Vorstrafen.
Ob der Tatbestand der Bedrohung im Fall einer Anklageerhebung noch in die Anklageschrift aufgenommen würde, vermochte Diehl derzeit nicht zu beurteilen. Dies ist erst nach Abschluss der Ermittlungen zu beurteilen. Dazu müsste auch die Motivation der Taten noch geklärt werden.
In den Fokus der Ermittler sind die drei jungen Männer im November geraten. Damals haben auch Befragungen durch Polizei und den Staatsschutz stattgefunden, die von der Polizei hernach auch bestätigt worden sind.