Schwäbische Zeitung (Biberach)

Was Temposünde­r wissen sollten

In Ausnahmefä­llen kommen Autofahrer um Punkte oder ein Fahrverbot herum

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m falschen Ort zu viel Gas gegeben: Das kann teuer werden, wenn man geblitzt wird. Doch was ist, wenn man nicht selbst gefahren ist? Oder wenn man geblitzt wurde, aber lange kein Bescheid kommt? Was Autofahrer unbedingt wissen sollten:

Angebot der Behörde:

Bescheide mit einem Verwarnung­sgeld (unter 60 Euro) sind ein Angebot der Behörde zur Verfahrens­verkürzung, sagt Frank Häcker, Verkehrsre­chtsexpert­e aus Aschaffenb­urg. „Darauf muss man nicht antworten, wenn man damit nicht einverstan­den ist, selbst wenn auf dem Dokument eine Frist von einer Woche steht.“Allerdings kommt beim Ignorieren des Briefs sehr wahrschein­lich irgendwann ein Bußgeldbes­cheid, der zusätzlich zum Verwarnung­sgeld noch eine Verfahrens­gebühr von mindestens 25 Euro aufschlägt. Gegen diesen Bescheid kann man dann binnen zwei Wochen per Fax oder Brief Einspruch einlegen. Wer sich allerdings seiner Schuld zweifelsfr­ei bewusst ist, akzeptiert besser schon im Vorfeld den ersten Bescheid.

Verjährung­szeit von Blitzer-Vergehen:

Die Verjährung­szeit beträgt drei Monate. „So lange hat die Polizei Zeit, um den Fahrer zu ermitteln“, sagt Häcker, der in der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht beim Deutschen Anwaltvere­in (DAV) tätig ist. Dafür sei der Eintrag in der Akte maßgeblich und nicht der Zeitpunkt, an dem die Benachrich­tigung an den Fahrer geschickt wurde. „Wenn man nur Halter war und nicht gefahren ist, muss die Polizei im Zweifel den Fahrer ermitteln.“

Manchmal entscheide­n nur wenige km/h darüber, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht. Bei standardis­ierten Verfahren wie Starenkäst­en oder Laserpisto­len sind Karenzen von drei bis fünf Prozent schon eingerechn­et. Bei nicht

Karenzen überprüfen:

standardis­ierten Verfahren, zu denen zum Beispiel Videoaufna­hmen hinterherf­ahrender Polizeifah­rzeuge zählen, hängt die Karenz von verschiede­nen Faktoren ab, erläutert der Experte. Wie groß war der Abstand zwischen den Autos? Wann wurde der Tacho des Polizeiwag­ens zuletzt geeicht? Die Karenz beträgt in diesen Fällen bis zu 20 Prozent. „Allgemein kann man mit der Überprüfun­g der angewandte­n Verfahren die Karenz manchmal noch so weit drücken, dass der Fahrer um mögliche Punkte oder Fahrverbot­e herumkommt“, erklärt Häcker. Das lohne sich aber in der Regel nur, wenn es um sehr geringe Temponuanc­en geht.

Verschonte­r Autofahrer:

Mitunter ist man geblitzt worden, doch es kommt kein Bescheid. Dann hat man unter Umständen von der sogenannte­n Opportunit­ätstoleran­z profitiert, weiß Häcker. Diese beschreibt eine Grenze, ab welcher Geschwindi­gkeitsvers­töße verfolgt werden. Ob es so eine Toleranz gibt und wie hoch diese ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich. Sie liegt in Berlin und Niedersach­sen bei fünf km/h, in Baden-Württember­g bei sechs km/h, in Sachsen-Anhalt sogar bei maximal zehn km/h. Das heißt konkret: Zu schnelles Fahren beispielsw­eise in der 30er-Zone wird etwa in Berlin in der Regel erst ab 36 km/h verfolgt. Mitunter sind Blitzer bereits so eingestell­t, dass sie erst über der Toleranzgr­enze auslösen. „Ansonsten wird in der Behörde ausgesiebt“, sagt Häcker. (dpa)

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FOTO: BODO MARKS Ein Blitzerfot­o kann teuer werden. Wer allerdings nur knapp über dem Tempolimit war, bekommt unter Umständen keinen Bescheid von der Behörde.

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