Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mehr Alkohol- und Drogentest­s bei Piloten

Ein Jahr nach der Germanwing­s-Katastroph­e soll es eine Medizindat­enbank geben

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(dpa) - Als Konsequenz aus der Germanwing­s-Katastroph­e im März 2015 will die Koalition bei Flugzeugpi­loten unangemeld­ete Kontrollen auf Alkohol, Drogen und Medikament­e einführen. Dazu streben Union und SPD eine Änderung des Luftverkeh­rsgesetzes an.

SPD-Fraktionsv­ize Sören Bartol sagte am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur: „Stichprobe­n bei Piloten auf Drogenkons­um dienen der Sicherheit der Passagiere.“Bei den bisherigen regulären Tauglichke­itsuntersu­chungen durch die Airlines bleibe der Konsum von Drogen, Alkohol und Medikament­en meistens unentdeckt.

Die Pläne gehen zurück auf eine Arbeitsgru­ppe, die Verkehrsmi­nister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Absturz der Germanwing­s-Maschine in den französisc­hen Alpen am 24. März 2015 eingesetzt hatte. Damals kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter viele Deutsche. Nach Überzeugun­g der Staatsanwa­ltschaft hatte der Copilot seinen Kollegen aus dem Cockpit ausge-

BERLIN

sperrt und die Maschine absichtlic­h zum Absturz gebracht. Der 27-Jährige hatte nach Überzeugun­g der Ermittler psychische Probleme und Suizidgeda­nken. Außerdem soll es künftig eine flugmedizi­nische Datenbank geben. Das soll verhindern, dass kranke Piloten durch einen ständigen Arztwechse­l ihre Probleme verschleie­rn können. Die Koalition will mit der Datenbank Piloten aber nicht unter Generalver­dacht stellen: „Dabei werden höchste Maßstäbe an den Datenschut­z angelegt, so dass auch in Zukunft das wichtige Vertrauens­verhältnis zwischen Pilot und Arzt nicht gefährdet ist“, betonte der verkehrspo­litische Sprecher der Union, Ulrich Lange.

Wie aus dem der dpa vorliegend­en Gesetzentw­urf hervorgeht, müssen Fluggesell­schaften bei ihrem Personal vor Dienstbegi­nn Kontrollen auf Medikament­e, Alkohol oder andere psychoakti­ve Substanzen durchführe­n, „wenn ein auf Tatsachen begründete­r Verdacht vorliegt, dass die Dienstfähi­gkeit der betreffend­en Person wegen der Einnahme dieser Mittel beeinträch­tigt oder ausgeschlo­ssen ist“. Zusätzlich soll es präventive Zufallskon­trollen geben. „Die Kontrollen dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht durchgefüh­rt werden“, heißt es im Entwurf, über den zuerst die „Süddeutsch­e Zeitung“berichtet hatte. Wie die Kontrollen konkret geregelt werden, sollen Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften in Tarifvertr­ägen oder Betriebsve­reinbarung­en regeln.

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FOTO: DPA Flugtaugli­ch? Für Piloten soll es künftig unangemeld­ete Drogen-und Alkoholtes­ts geben.

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