Schwäbische Zeitung (Biberach)
Stallpflicht ist gänzlich aufgehoben
Keine Vogelgrippefälle im Landkreis Biberach
(sz) - Nachdem Mitte März bereits die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufgehoben wurde, endete am vergangenen Donnerstag auch die Stallpflicht entlang des 500 Meter breiten Schutzstreifens an der Donau und am Federsee. Das teilt das Kreisveterinäramt des Landkreises Biberach mit.
Die allgemeine Stallpflicht für Hühner, Legehennen, Gänse und Puten wurde Mitte November im Landkreis Biberach durch das Kreisveterinäramt angeordnet, nachdem rund um den Bodensee erste tote Wildvögel mit dem Vogelgrippevirus H5N8 aufgefunden wurden. Von der Stallpflicht waren im Landkreis Biberach rund 1700 Betriebe und Halter von Hühnern, Legehennen, Gänsen und Puten betroffen.
Kein Nachweis des Virus
Das Virus ist für Geflügel und Vögel hochansteckend. Infizierte Tiere sterben. Seit Mitte November wurden im Landkreis Biberach 72 gefundene tote Wildvögel auf das Virus untersucht. In keinem Fall konnte der Erreger nachgewiesen werden. „Da in Baden-Württemberg nach dem 22. Februar weder bei tot aufgefundenen Wildvögeln noch bei gehaltenem Geflügel eine Infektion mit dem hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut in einer aktuellen Einschätzung das Vogelgripperisiko als gering einstuft. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit mehr für eine weitere Aufstallungspflicht“, sagt Dorothee Bock, die stellvertretende Leiterin des Kreisveterinäramtes.
„Nennenswerte Verstöße gegen die Aufstallpflicht für Geflügel hat es im Kreisgebiet keine gegeben. Nicht alle Halter waren sofort von den Vorsichtsmaßnahmen überzeugt, haben sich aber spätestens nach einem Gespräch an die Vorgaben gehalten. Manche Halter haben die Stallpflicht kritisiert, manchen gingen die Vorsichtsmaßnahmen nicht weit genug, aber alle haben sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Tiere gesorgt“, so Bock.
Für Fragen rund um die Vogelgrippe habe man eigens ein Informationstelefon eingerichtet. Es gingen rund 900 Anrufe ein. „Das Telefon und auch die veröffentlichten Informationen in den Medien und im Internet haben sich bewährt. Vor allem in den ersten Wochen nach der Anordnung der Stallpflicht gab es von Haltern und auch besorgten Bürgern vermehrt Nachfragen und einen erhöhten Informationsbedarf.“
Wer Geflügel hält, muss dies dem Kreisveterinäramt im Landratsamt melden. Dies ist wichtig, um der Behörde einen Überblick über die Anzahl der für die Vogelgrippe anfälligen Tiere bzw. Haltungsbetriebe zu geben. Allerdings sind diese Daten nicht alle auf dem aktuellsten Stand, weil Veränderungen wie beispielsweise die Zahl der Tiere, aufgegebene oder neu angefangene Tierhaltungen nicht immer sofort weitergegeben werden. „Daher an dieser Stelle nochmals die Bitte, auch zukünftig Änderungen dem Veterinäramt möglichst unverzüglich mitzuteilen“, appelliert Dorothee Bock an die Geflügelhalter.
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