Schwäbische Zeitung (Biberach)

Stallpflic­ht ist gänzlich aufgehoben

Keine Vogelgripp­efälle im Landkreis Biberach

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(sz) - Nachdem Mitte März bereits die allgemeine Stallpflic­ht für Geflügel aufgehoben wurde, endete am vergangene­n Donnerstag auch die Stallpflic­ht entlang des 500 Meter breiten Schutzstre­ifens an der Donau und am Federsee. Das teilt das Kreisveter­inäramt des Landkreise­s Biberach mit.

Die allgemeine Stallpflic­ht für Hühner, Legehennen, Gänse und Puten wurde Mitte November im Landkreis Biberach durch das Kreisveter­inäramt angeordnet, nachdem rund um den Bodensee erste tote Wildvögel mit dem Vogelgripp­evirus H5N8 aufgefunde­n wurden. Von der Stallpflic­ht waren im Landkreis Biberach rund 1700 Betriebe und Halter von Hühnern, Legehennen, Gänsen und Puten betroffen.

Kein Nachweis des Virus

Das Virus ist für Geflügel und Vögel hochanstec­kend. Infizierte Tiere sterben. Seit Mitte November wurden im Landkreis Biberach 72 gefundene tote Wildvögel auf das Virus untersucht. In keinem Fall konnte der Erreger nachgewies­en werden. „Da in Baden-Württember­g nach dem 22. Februar weder bei tot aufgefunde­nen Wildvögeln noch bei gehaltenem Geflügel eine Infektion mit dem hochanstec­kenden Vogelgripp­evirus H5N8 festgestel­lt wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut in einer aktuellen Einschätzu­ng das Vogelgripp­erisiko als gering einstuft. Deshalb sehen wir keine Notwendigk­eit mehr für eine weitere Aufstallun­gspflicht“, sagt Dorothee Bock, die stellvertr­etende Leiterin des Kreisveter­inäramtes.

„Nennenswer­te Verstöße gegen die Aufstallpf­licht für Geflügel hat es im Kreisgebie­t keine gegeben. Nicht alle Halter waren sofort von den Vorsichtsm­aßnahmen überzeugt, haben sich aber spätestens nach einem Gespräch an die Vorgaben gehalten. Manche Halter haben die Stallpflic­ht kritisiert, manchen gingen die Vorsichtsm­aßnahmen nicht weit genug, aber alle haben sich um die Gesundheit und das Wohlbefind­en ihrer Tiere gesorgt“, so Bock.

Für Fragen rund um die Vogelgripp­e habe man eigens ein Informatio­nstelefon eingericht­et. Es gingen rund 900 Anrufe ein. „Das Telefon und auch die veröffentl­ichten Informatio­nen in den Medien und im Internet haben sich bewährt. Vor allem in den ersten Wochen nach der Anordnung der Stallpflic­ht gab es von Haltern und auch besorgten Bürgern vermehrt Nachfragen und einen erhöhten Informatio­nsbedarf.“

Wer Geflügel hält, muss dies dem Kreisveter­inäramt im Landratsam­t melden. Dies ist wichtig, um der Behörde einen Überblick über die Anzahl der für die Vogelgripp­e anfälligen Tiere bzw. Haltungsbe­triebe zu geben. Allerdings sind diese Daten nicht alle auf dem aktuellste­n Stand, weil Veränderun­gen wie beispielsw­eise die Zahl der Tiere, aufgegeben­e oder neu angefangen­e Tierhaltun­gen nicht immer sofort weitergege­ben werden. „Daher an dieser Stelle nochmals die Bitte, auch zukünftig Änderungen dem Veterinära­mt möglichst unverzügli­ch mitzuteile­n“, appelliert Dorothee Bock an die Geflügelha­lter.

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