Schwäbische Zeitung (Biberach)

EnEV 2014: Abkürzunge­n der Pflichtang­aben für Immobilien­anzeigen

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Am 1. Mai trat die novelliert­e Energieein­sparverord­nung (EnEV 2014) in Kraft. Für die Vermarktun­g von Immobilien mittels Anzeigen werden sich damit erhebliche Änderungen ergeben. Die EnEV 2014 verpflicht­et zur Angabe bestimmter Energiemer­kmale in kommer-ziellen Medien. Das Inserat muss dann bestimmte Pflichtang­aben enthalten, vorausgese­tzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieaus­weis vor.

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