Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wer saniert, darf auf Zuschüsse hoffen
Mittelbiberach legt Zuschussrichtlinien für Landessanierungsprogramm fest
- Jetzt ist klar, mit welcher Förderung Hauseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortsdurchfahrt Mittelbiberach“rechnen dürfen: Der Gemeinderat hat die Zuschussrichtlinien festgelegt. Für Modernisierungen können Hauseigentümer 25 Prozent Zuschuss beantragen, für Abbrüche 50 Prozent. Die Förderbeträge sind gedeckelt auf 50 000, beziehungsweise 40 000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme aus städtebaulicher Sicht einen Missstand beseitigt.
Die Ortsmitte von Mittelbiberach soll in den kommenden sieben Jahren mit Hilfe von Geld aus dem Landessanierungsprogramm aufgewertet werden. Das Sanierungsgebiet umfasst die Buchauer und Biberacher Straße bis zur Abzweigung Richtung Reute, die Bereiche um den Festplatz, die Schule und Halle sowie die Winkelstraße. Innerhalb dieses Gebiets können kommunale und private Maßnahmen gefördert werden. Eine Million Euro steht dafür zur Verfügung, 600 000 Euro kommen vom Land, 400 000 von der Gemeinde.
Der Gemeinderat hat nun die Zuschussrichtlinien für private Maßnahmen festgelegt. Stadtplaner Roland Groß erläuterte, wie die Abläufe und Regelungen aussehen.
Modernisierung:
Gefördert werden Modernisierungen (etwa der Einbau eines Bads), Instandsetzungen (zum Beispiel das Dach mit Dämmung) und Umnutzungen (Einbau von Wohnungen). Für Nebengebäude gibt es nur eine Förderung, wenn sie zu Wohnungen oder Räumen für Gewerbe, das Arbeitsplätze schafft, umgebaut werden. Die Baumaßnahmen müssen zum Ortsbild passen und den Sanierungszielen der Gemeinde entsprechen. Für Neubauten, für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen wie den Fassadenanstrich und für Luxusmodernisierungen fließen keine Zuschüsse.
„Die Maßnahmen müssen umfassend sein“, erläuterte Groß. Dazu zählten energetische Sanierung, Elektrikoder Sanitärmaßnahmen oder eine Änderung des Grundrisses. Groß wird mit sanierungswilligen Hauseigentümern vor Ort Gespräche führen. Wenn klar ist, wie die Maßnahme aussieht, holt der Eigentümer Kostenvoranschläge ein.
Der Gemeinderat befasst sich dann mit dem Vorhaben. Dies geschieht in nichtöffentlicher Sitzung, denn der Eigentümer hat konkrete Zahlen zu den Kosten eingereicht. Das Gremium entscheidet nach objektiven städtebaulichen Kriterien, dazu zählt, ob hier ein städtebaulicher Missstand behoben wird. Neue Kunststofffenster durch Holz-Alufenster zu ersetzen, sei kein förderfähiges Vorhaben, nannte Berg ein Beispiel. Wenn der Gemeinderat über die Bezuschussung entschieden hat, schließen Eigentümer und Gemeinde eine Vereinbarung. Diese hält Art, Umfang, Fertigstellungstermin und Förderung der Maßnahme fest.
Erst jetzt darf der Bauherr loslegen. Nach Abschluss der Arbeiten prüft die Gemeinde die Rechnungen und Zahlungsnachweise. „Goldene Wasserhähne bezuschussen wir nicht“, so Groß. Der Regelfördersatz beträgt 25 Prozent, maximal 50 000 Euro. Ein Beispiel: Bei förderfähigen Gesamtkosten von 70 000 Euro läge der Zuschuss bei 17 500 Euro. Der Hauseigentümer kann die Bestandssanierung außerdem steuerlich abschreiben.
Abbruch:
Das Sanierungsprogramm fördert den Abbruch von baufälligen Häusern. Auch hier gibt es einen Ortstermin mit dem Planer. Thema ist, was nach dem Abbruch geschieht. „Da will die Gemeinde mitreden“, sagte Groß. Er werde Ideenskizzen machen. Der Eigentümer muss drei Angebote von Abbruchunternehmen einholen. Auch hier geht das Ganze in den Gemeinderat, darauf folgt die schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde. Nach Prüfung der bezahlten Rechnungen gibt es den Zuschuss. Der Regelsatz beträgt 50 Prozent, maximal 40 000 Euro.
Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. „Man bekommt nicht automatisch Geld, nur weil man ein Haus im Sanierungsgebiet hat und etwas macht“, so Groß. Und: „Keiner muss mitmachen, es ist freiwillig.“
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Fördersätze aus. Außerdem beschloss er, dass in den Grundbüchern kein Sanierungsvermerk mehr eingetragen wird.