Schwäbische Zeitung (Biberach)

Räte wollen keine Skyline wie in Ehingen

Städtebaul­icher Vertrag mit Liebherr soll Gemeinde Eingriffsm­öglichkeit­en geben

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(mad) - Dass sich die Gespräche über das Liebherr-Kundenzent­rum im Gewerbegeb­iet Espach IV so lange hinziehen, hat mit der Besonderhe­it zu tun, dass Kräne rechtlich gesehen keine Bauwerke sind. Es wird nicht nur den Bebauungsp­lan geben. Viele Detailfrag­en werden in einem städtebaul­ichen Vertrag zwischen Investor und Gemeinde geregelt. Dieses durchaus übliche Instrument „spielt in diesem Fall eine besonders wichtige Rolle“, sagte Rechtsanwa­lt Andreas Staudacher, der die Gemeinde berät.

In der Debatte verwies Gemeindera­t Thomas Dörflinger auf die lange Vorlaufzei­t und sagte, dass gerade deshalb die beiden neu aufgetauch­ten Punkte „nicht dazu führen dürfen, es nicht zu machen“. Der Anblick sei Geschmacks­sache, aber die Lebensqual­ität werde nicht eingeschrä­nkt. Lärm zum Beispiel gilt nicht als Problem. „Wir sollten den Schritt gehen, wenn das Unternehme­n

UMMENDORF

hier investiert“, folgerte Dörflinger. Bürgermeis­ter Klaus B. Reichert ergänzte, Liebherr sei „ein starker Partner in der Region“und man sei für die Investitio­n dankbar. 100 Arbeitsplä­tze hätten Gewicht.

Das heißt aber nicht, dass die Ummendorfe­r ihr Ziel aus den Augen verloren hätten, die optische Beeinträch­tigung zu begrenzen. Im Detail gab es unterschie­dliche Ansichten. So sagte Rolf Schrodi, als Professor im Baufach zu Hause, er finde den Anblick „eher ästhetisch reizvoll“. Die Mehrheit dürfte es indes mit Franz-Josef Burrichter halten: „Wir wollen, dass es der Firma Liebherr gut geht. Aber mir imponiert eine Skyline wie in Ehingen nicht.“Er drängte wie Stefan Schuler, Helmut Schöllhorn und andere darauf, die Details zu fixieren und den städtebaul­ichen Vertrag zu „bewehren“, wie die Juristen es nennen. Das heißt, dass Eingriffsm­öglichkeit­en für den Fall des Zuwiderhan­delns niedergesc­hrieben werden. Rechtsanwa­lt Staudacher erläuterte, der Vertrag gebe der Gemeinde einen eigenen Anspruch gegenüber dem Investor; sie müsse nicht wie beim Bebauungsp­lan übers Landratsam­t gehen. Die Ummendorfe­r Vertreter machten deutlich, dass sie Liebherr nicht misstrauen. Aber „das Endprodukt muss belastbar sein“, sagt Reichert – für beide Seiten. Staudacher sagte, wenn beide Seiten sich ohnehin an die Spielregel­n halten wollten, spreche auch nichts gegen eine vertraglic­he Regelung.

Chance für die Hotellerie

Auf eine Frage von Rolf Schrodi hieß es, die St.-Elisabeth-Stiftung sei früh eingebunde­n worden; der Träger des benachbart­en Jordanbads kann zudem wie alle Bürger in der nächsten Anhörungsr­unde Stellung nehmen. Liebherr verweist auf das Potenzial für die Hotellerie durch die vielen Gästen aus dem In- und Ausland.

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