Schwäbische Zeitung (Biberach)
Autowerkstatt soll an den Rand von Füramoos ziehen
Eberhardzeller Rat bringt Bebaungsplan Steigäcker voran
(mad) - Der Eberhardzeller Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf für das Gewerbegebiet Steigäcker in Füramoos gebilligt. Der Bebauungsplan soll die rechtliche Voraussetzung schaffen, dass ein Autohaus aus dem Ortsgebiet hierher an die Biberacher Straße umsiedeln kann. „Der größte Teil“des circa 1,2 Hektar großen geplanten Gewerbegebiets soll durch das Autohaus mit Werkstatt in Anspruch genommen werden, sagte Bürgermeister Guntram Grabherr in einem Telefongespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“und charakterisierte dieses Planungsziel als „einen schönen Schritt“.
Im Textteil des Bebauungsplans heißt es hierzu, dass der Betrieb an dieser Stelle die Wohnbebauung nicht störe. Das geplante Gebiet Steigäcker liegt an der Kreisstraße, genau gegenüber einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb am Ortseingang von Dietenwengen her. Es grenzt an zwei Seiten ans Areal des im Bau befindlichen neuen Feuerwehrhauses, jenseits davon liegt auf derselben Straßenseite die Turnund Festhalle.
Das Vorhaben fügt sich in ein größeres Ganzes und das Bemühen, mithilfe des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) die Ortsmitte und das Wohnen dort attraktiv zu gestalten. Vonseiten der Gemeinde gehört hierzu, die Ortsverwaltung ins Gebhard-Müller-Haus zu verlegen, das alte Rathaus soll einer neuen Nutzung weichen.
Aus der ersten Anhörungsrunde zum Bebauungsplan Steigäcker, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, hat sich nach Auskunft von Grabherr kein Änderungsbedarf ergeben. Im weiteren Verfahren können Bürger und Behörden nochmals Stellung nehmen. Die baulichen Vorgaben für ansiedelungswillige Betriebe sind großzügig gefasst. Die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet soll über die Kreisstraße erfolgen: Im Entwurf des Büros ES Tiefbauplanung heißt es, aufgrund der verkehrlichen Gegebenheiten sei eine „Abbiegespur erforderlich“. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft bereits die vierte Änderung des Flächennutzungsplans, in dem das Areal für eine gewerbliche Nutzung gekennzeichnet wird.