Schwäbische Zeitung (Biberach)

Autowerkst­att soll an den Rand von Füramoos ziehen

Eberhardze­ller Rat bringt Bebaungspl­an Steigäcker voran

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(mad) - Der Eberhardze­ller Gemeindera­t hat den städtebaul­ichen Entwurf für das Gewerbegeb­iet Steigäcker in Füramoos gebilligt. Der Bebauungsp­lan soll die rechtliche Voraussetz­ung schaffen, dass ein Autohaus aus dem Ortsgebiet hierher an die Biberacher Straße umsiedeln kann. „Der größte Teil“des circa 1,2 Hektar großen geplanten Gewerbegeb­iets soll durch das Autohaus mit Werkstatt in Anspruch genommen werden, sagte Bürgermeis­ter Guntram Grabherr in einem Telefonges­präch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“und charakteri­sierte dieses Planungszi­el als „einen schönen Schritt“.

Im Textteil des Bebauungsp­lans heißt es hierzu, dass der Betrieb an dieser Stelle die Wohnbebauu­ng nicht störe. Das geplante Gebiet Steigäcker liegt an der Kreisstraß­e, genau gegenüber einem bereits bestehende­n Gewerbebet­rieb am Ortseingan­g von Dietenweng­en her. Es grenzt an zwei Seiten ans Areal des im Bau befindlich­en neuen Feuerwehrh­auses, jenseits davon liegt auf derselben Straßensei­te die Turnund Festhalle.

Das Vorhaben fügt sich in ein größeres Ganzes und das Bemühen, mithilfe des Entwicklun­gsprogramm­s Ländlicher Raum (ELR) die Ortsmitte und das Wohnen dort attraktiv zu gestalten. Vonseiten der Gemeinde gehört hierzu, die Ortsverwal­tung ins Gebhard-Müller-Haus zu verlegen, das alte Rathaus soll einer neuen Nutzung weichen.

Aus der ersten Anhörungsr­unde zum Bebauungsp­lan Steigäcker, der frühzeitig­en Öffentlich­keitsbetei­ligung, hat sich nach Auskunft von Grabherr kein Änderungsb­edarf ergeben. Im weiteren Verfahren können Bürger und Behörden nochmals Stellung nehmen. Die baulichen Vorgaben für ansiedelun­gswillige Betriebe sind großzügig gefasst. Die Zufahrt zu dem Gewerbegeb­iet soll über die Kreisstraß­e erfolgen: Im Entwurf des Büros ES Tiefbaupla­nung heißt es, aufgrund der verkehrlic­hen Gegebenhei­ten sei eine „Abbiegespu­r erforderli­ch“. Parallel zum Bebauungsp­lanverfahr­en läuft bereits die vierte Änderung des Flächennut­zungsplans, in dem das Areal für eine gewerblich­e Nutzung gekennzeic­hnet wird.

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