Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ihr Recht nach einem Unfall
Der ZDK informiert über Rechte und Pflichten im Fall eines Haftpflichtschadens
Damit die Schadensabwicklung nach einem Unfall reibungslos verläuft, gibt der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes sechs Tipps zu Ihren Rechten und Pflichten im Schadensfall (Haftpflichtschaden).
1. Sie können die Werkstatt selbst bestimmen.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen – Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer Sie das ganze Jahr über im Service gut berät und bedient, wird das auch im Falle eines Unfalls tun.
2. Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.
Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Das erstellte Gutachten kann auch als Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung herangezogen werden, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen. Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, kann Ihnen Ihre Werkstatt bei der Auswahl behilflich sein.
Bei einem Bagatellschaden (Schadenshöhe maximal 500 bis 770 Euro) werden keine Gutachterkosten übernommen. Da reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus.
3. Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten.
Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen.
Aber: Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind.
4. Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen.
Zur Ermittlung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens be- auftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
5. Totalschaden – Sie können reparieren oder verkaufen.
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen. Wichtige Bedingungen sind, dass die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 Prozent übersteigen und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie das Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes – abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer.
6. Sie können die Zahlung vereinfachen.
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltene Formulare „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“und/oder „Sicherheitsabtretung“verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann.
Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.
Kaskoschaden: Was passiert, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben?
Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbst verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen.
Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten: Setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Aber auch hier gilt: Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag ausdrücklich nichts anderes bestimmt.