Schwäbische Zeitung (Biberach)

Eberhardze­ll gibt bei Neubaugebi­et Gas

St. Joachim-Ost in Mühlhausen im beschleuni­gten Verfahren

- Von Markus Dreher

- Das Ziel bleibt das gleiche, aber den Weg zur Schaffung von 27 neuen Bauplätzen im Teilort Mühlhausen hat der Eberhardze­ller Gemeindera­t jetzt geändert. Er hob den 2016 gefassten Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan St. Joachim-Ost auf und fasste einen neuen im beschleuni­gten Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzb­uch. Das sagte Bürgermeis­ter Guntram Grabherr der „Schwäbisch­en Zeitung“auf Anfrage.

Da die Planinhalt­e unveränder­t bleiben, geht durch den Neustart keine Zeit verloren, im Gegenteil. Im beschleuni­gten Verfahren muss der Flächennut­zungsplan nicht geändert werden. Das wäre sonst nötig gewesen, da in diesem nicht das komplette Gebiet am östlichen Ortsrand von Mühlhausen für Wohnen vorgesehen ist. Mit dem Paragrafen 13b hat der Gesetzgebe­r indes die befristete Möglichkei­t geschaffen, unabhängig von der Bauleitpla­nung sowie ohne Umweltprüf­ung Wohnungsba­u zu

EBERHARDZE­LL

ermögliche­n. Zudem kann eine Anhörungsr­unde eingespart werden. Die 27 geplanten Bauplätze grenzen unmittelba­r an die letzte Häuserreih­e des bestehende­n Wohngebiet­s St. Joachim (Ahornweg), womit eine zentrale Voraussetz­ung für das Schnellver­fahren erfüllt ist. Der Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans umfasst knapp 2,3 Hektar, aber die überbaute Fläche liege netto unter 10 000 Quadratmet­er – auch das eine Bedingung im Paragrafen 13b.

Bauarbeite­n bald vergeben

Die Erschließu­ngsplanung ist parallel vorangetri­eben worden und Rückschlüs­se daraus sind gleich in den Bebauungsp­lanentwurf eingefloss­en. Grabherr geht davon aus, dass die Bauarbeite­n voraussich­tlich im September vergeben werden können. Da die Baufirmen im Moment stark ausgelaste­t sind, sollen den Betrieben lange Ausführung­sfristen gewährt werden, in der Hoffnung auf günstige Preise. Je nach Rückmeldun­g der Firmen und Wetter könnten die Parzellen demnach spät in diesem Jahr, wahrschein­licher jedoch im Frühjahr 2018 für Häuslebaue­r fertig hergericht­et sein.

Die Bauvorschr­iften sind im Entwurf großzügig gefasst. Zulässig sein sollen zwei Vollgescho­sse. Bei den Dachformen ist fürs jeweilige Hauptgebäu­de fast alles erlaubt außer Flachdäche­rn, auf Nebengebäu­den sogar diese. Erschlosse­n wird das Baugebiet über eine 5,50 Meter breite Ringstraße mit Zugängen vom Zellerweg und vom Haselnussw­eg her.

Die erwähnten Beschlüsse zur Verfahrens­änderung gelten gleicherma­ßen für die zweite Änderung des Bebauungsp­lans St. Joachim. Ein als ökologisch­er Ausgleich fürs bereits bestehende Baugebiet vorgesehen­er, bisher aber nicht verwirklic­hter Grünstreif­en wird gestrichen. Das Gelände soll stattdesse­n an die Bewohner am Rand von St. Joachim veräußert werden. Der ökologisch­e Ausgleich erfolgt dafür an anderer Stelle. Im weiteren Verfahren erhalten Bürger und Behörden Gelegenhei­t, sich zu den Planungen zu äußern.

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