Schwäbische Zeitung (Biberach)
Eberhardzell gibt bei Neubaugebiet Gas
St. Joachim-Ost in Mühlhausen im beschleunigten Verfahren
- Das Ziel bleibt das gleiche, aber den Weg zur Schaffung von 27 neuen Bauplätzen im Teilort Mühlhausen hat der Eberhardzeller Gemeinderat jetzt geändert. Er hob den 2016 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan St. Joachim-Ost auf und fasste einen neuen im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch. Das sagte Bürgermeister Guntram Grabherr der „Schwäbischen Zeitung“auf Anfrage.
Da die Planinhalte unverändert bleiben, geht durch den Neustart keine Zeit verloren, im Gegenteil. Im beschleunigten Verfahren muss der Flächennutzungsplan nicht geändert werden. Das wäre sonst nötig gewesen, da in diesem nicht das komplette Gebiet am östlichen Ortsrand von Mühlhausen für Wohnen vorgesehen ist. Mit dem Paragrafen 13b hat der Gesetzgeber indes die befristete Möglichkeit geschaffen, unabhängig von der Bauleitplanung sowie ohne Umweltprüfung Wohnungsbau zu
EBERHARDZELL
ermöglichen. Zudem kann eine Anhörungsrunde eingespart werden. Die 27 geplanten Bauplätze grenzen unmittelbar an die letzte Häuserreihe des bestehenden Wohngebiets St. Joachim (Ahornweg), womit eine zentrale Voraussetzung für das Schnellverfahren erfüllt ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst knapp 2,3 Hektar, aber die überbaute Fläche liege netto unter 10 000 Quadratmeter – auch das eine Bedingung im Paragrafen 13b.
Bauarbeiten bald vergeben
Die Erschließungsplanung ist parallel vorangetrieben worden und Rückschlüsse daraus sind gleich in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen. Grabherr geht davon aus, dass die Bauarbeiten voraussichtlich im September vergeben werden können. Da die Baufirmen im Moment stark ausgelastet sind, sollen den Betrieben lange Ausführungsfristen gewährt werden, in der Hoffnung auf günstige Preise. Je nach Rückmeldung der Firmen und Wetter könnten die Parzellen demnach spät in diesem Jahr, wahrscheinlicher jedoch im Frühjahr 2018 für Häuslebauer fertig hergerichtet sein.
Die Bauvorschriften sind im Entwurf großzügig gefasst. Zulässig sein sollen zwei Vollgeschosse. Bei den Dachformen ist fürs jeweilige Hauptgebäude fast alles erlaubt außer Flachdächern, auf Nebengebäuden sogar diese. Erschlossen wird das Baugebiet über eine 5,50 Meter breite Ringstraße mit Zugängen vom Zellerweg und vom Haselnussweg her.
Die erwähnten Beschlüsse zur Verfahrensänderung gelten gleichermaßen für die zweite Änderung des Bebauungsplans St. Joachim. Ein als ökologischer Ausgleich fürs bereits bestehende Baugebiet vorgesehener, bisher aber nicht verwirklichter Grünstreifen wird gestrichen. Das Gelände soll stattdessen an die Bewohner am Rand von St. Joachim veräußert werden. Der ökologische Ausgleich erfolgt dafür an anderer Stelle. Im weiteren Verfahren erhalten Bürger und Behörden Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern.