Schwäbische Zeitung (Biberach)
Grundstücke werden neu geordnet
Landkreis informiert über Flurbereinigung im Ummendorfer Ried
- Das Ummendorfer Ried soll auf den Gemarkungen Ummendorf (50 Hektar), Schweinhausen (35 Hektar) und Rißegg (29 Hektar) mit insgesamt 114 Hektar vernässt werden. Das Landratsamt Biberach als untere Flurbereinigungsbehörde hat am Dienstag zur Aufklärungsund Informationsveranstaltung in das Rathaus Ummendorf über die geplante Flurbereinigung eingeladen.
Dienststellenleiter Christian Helfert und Franz Fiesel von der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach gaben Informationen über den aktuellen Stand, die Ziele und den Ablauf der Flurneuordnung. Mit der Flurneuordnung sollen Konflikte zur Landnutzung zwischen Forst-, Freizeitnutzung, Landwirtschaft und Naturschutz entflochten werden. Die Besitzverhältnisse müssen neu geordnet und das Wegenetz angepasst werden.
UMMENDORF Ausreichend Ersatzland
Über den aktuellen Stand sagte Christian Helfert, dass die Gemeinde Ummendorf ausreichend Ersatzland erworben habe, um eine wertgleiche Ausweisung von Tauschflächen für eine Flurneuordnung sicherzustellen. „Der Grundstückseigentümer hat ein Recht darauf, dass er Land von vergleichbarem Wert bekommt“, so Helfert. Als Alternative zum Tausch der Grundstücke verbleibt das Flurstück in alter Lage und wird durch die Vernässung verschlechtert. Dafür erhalten die Eigentümer eine einmalige Entschädigung in Höhe des Ökozuschlags von einem Euro pro Quadratmeter. 16 Grundstückseigentümer könnten sich einen Verbleib in alter Lage und eine Entschädigungszahlung vorstellen, so Dienststellenleiter Helfert.
„Auf die betroffenen Grundstückseigentümer kommen keine Kosten zu“, erklärte Franz Fiesel. Die Verfahrenskosten tragen das Land Baden-Württemberg und die Ausführungskosten für Bodenordnung, im Wesentlichen für Vermarkungsmaterial und Messgehilfenstunden die Teilnehmergemeinschaft. Die Gemeinde Ummendorf übernimmt als Projektträger den Anteil der Teilnehmergemeinschaft. Für gemeinschaftliche Anlagen wie Wege und Wassergräben rechnet Fiesel mit einem Landabzug der Teilnehmergemeinschaft von insgesamt 0,5 Hektar. Im Ummendorfer Ried übernehme der Projektträger den Anteil der Teilnehmergemeinschaft. „Kein Grundstückseigentümer muss also für gemeinschaftliche Anlagen Land hergeben“, folgerte Fiesel.
Mit der formalen Abwicklung des Verfahrens ist bis 2022 zu rechnen. Neben der Anhörung betroffener Behörden, Anordnung der Flurneuordnung und Vermessung der neuen Grundstücke erfolgen parallel das Wasserrechtsverfahren und der Bau der Stauanlagen für die Wiedervernässung.
Badeesee nicht beeinträchtigt
„Unser Badesee darf auf keinen Fall durch das Moorwasser beeinträchtigt werden“, erklärte Bürgermeister Klaus B. Reichert auf eine Frage von einem der 17 Zuhörer. Ulrich Maucher vom Stadtplanungsamt Umweltschutz Biberach stellte sich den Fragen von Bürgern, die sich vor allem um eine Beeinträchtigung anderer Grundstücke sorgten aufgrund der Wiedervernässung.
Zum Naturschutz sagte er unter anderem, dass Moore bedeutende CO2-Speicher seien und fügte hinzu: „Eine Wiedervernässung ist eine Maßnahme des Naturschutzes, bei der es fast keine Höherwertigkeit mehr gibt.