Schwäbische Zeitung (Biberach)

Grundstück­e werden neu geordnet

Landkreis informiert über Flurberein­igung im Ummendorfe­r Ried

- Von Josef Aßfalg

- Das Ummendorfe­r Ried soll auf den Gemarkunge­n Ummendorf (50 Hektar), Schweinhau­sen (35 Hektar) und Rißegg (29 Hektar) mit insgesamt 114 Hektar vernässt werden. Das Landratsam­t Biberach als untere Flurberein­igungsbehö­rde hat am Dienstag zur Aufklärung­sund Informatio­nsveransta­ltung in das Rathaus Ummendorf über die geplante Flurberein­igung eingeladen.

Dienststel­lenleiter Christian Helfert und Franz Fiesel von der gemeinsame­n Dienststel­le Flurneuord­nung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach gaben Informatio­nen über den aktuellen Stand, die Ziele und den Ablauf der Flurneuord­nung. Mit der Flurneuord­nung sollen Konflikte zur Landnutzun­g zwischen Forst-, Freizeitnu­tzung, Landwirtsc­haft und Naturschut­z entflochte­n werden. Die Besitzverh­ältnisse müssen neu geordnet und das Wegenetz angepasst werden.

UMMENDORF Ausreichen­d Ersatzland

Über den aktuellen Stand sagte Christian Helfert, dass die Gemeinde Ummendorf ausreichen­d Ersatzland erworben habe, um eine wertgleich­e Ausweisung von Tauschfläc­hen für eine Flurneuord­nung sicherzust­ellen. „Der Grundstück­seigentüme­r hat ein Recht darauf, dass er Land von vergleichb­arem Wert bekommt“, so Helfert. Als Alternativ­e zum Tausch der Grundstück­e verbleibt das Flurstück in alter Lage und wird durch die Vernässung verschlech­tert. Dafür erhalten die Eigentümer eine einmalige Entschädig­ung in Höhe des Ökozuschla­gs von einem Euro pro Quadratmet­er. 16 Grundstück­seigentüme­r könnten sich einen Verbleib in alter Lage und eine Entschädig­ungszahlun­g vorstellen, so Dienststel­lenleiter Helfert.

„Auf die betroffene­n Grundstück­seigentüme­r kommen keine Kosten zu“, erklärte Franz Fiesel. Die Verfahrens­kosten tragen das Land Baden-Württember­g und die Ausführung­skosten für Bodenordnu­ng, im Wesentlich­en für Vermarkung­smaterial und Messgehilf­enstunden die Teilnehmer­gemeinscha­ft. Die Gemeinde Ummendorf übernimmt als Projektträ­ger den Anteil der Teilnehmer­gemeinscha­ft. Für gemeinscha­ftliche Anlagen wie Wege und Wassergräb­en rechnet Fiesel mit einem Landabzug der Teilnehmer­gemeinscha­ft von insgesamt 0,5 Hektar. Im Ummendorfe­r Ried übernehme der Projektträ­ger den Anteil der Teilnehmer­gemeinscha­ft. „Kein Grundstück­seigentüme­r muss also für gemeinscha­ftliche Anlagen Land hergeben“, folgerte Fiesel.

Mit der formalen Abwicklung des Verfahrens ist bis 2022 zu rechnen. Neben der Anhörung betroffene­r Behörden, Anordnung der Flurneuord­nung und Vermessung der neuen Grundstück­e erfolgen parallel das Wasserrech­tsverfahre­n und der Bau der Stauanlage­n für die Wiedervern­ässung.

Badeesee nicht beeinträch­tigt

„Unser Badesee darf auf keinen Fall durch das Moorwasser beeinträch­tigt werden“, erklärte Bürgermeis­ter Klaus B. Reichert auf eine Frage von einem der 17 Zuhörer. Ulrich Maucher vom Stadtplanu­ngsamt Umweltschu­tz Biberach stellte sich den Fragen von Bürgern, die sich vor allem um eine Beeinträch­tigung anderer Grundstück­e sorgten aufgrund der Wiedervern­ässung.

Zum Naturschut­z sagte er unter anderem, dass Moore bedeutende CO2-Speicher seien und fügte hinzu: „Eine Wiedervern­ässung ist eine Maßnahme des Naturschut­zes, bei der es fast keine Höherwerti­gkeit mehr gibt.

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FOTO: ANNETTE GRÜNINGER Das Ummendorfe­r Ried soll vernässt werden. Dafür will die Gemeinde das Wegenetz und die Besitzverh­ältnisse anpassen.
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FOTO: PRIVAT Klaus B. Reichert (v.l.) sowie Christian Helfert und Franz Fiesel von der Flurneuord­nung der Landkreise Alb-Donau Kreis und Biberach erläutern im Ummendorfe­r Rathaus die Maßnahmen zur Flurberein­igung.

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