Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mit dem geringsten Aufwand zum neuen Haushaltsrecht
Attenweiler nutzt vom Vereinfachungen
(mad) - Die Gemeinde Attenweiler nimmt bei der Umstellung aufs neue kommunale Haushaltsund Rechnungswesen Vereinfachungen in Anspruch, die das Land im Leitfaden für die Bilanzierung gewährt. Der Ratsbeschluss bedeutet, wie Kämmerin Magda Nietz sagte, „dass ich nicht Rechnungen aus dem Jahr 1978 heraussuchen muss“.
Die Gemeinde will den Haushaltsplan 2019 erstmals in der doppischen Form erstellen, also an kaufmännische Grundsätze angelehnt mit doppelter Buchführung. Bürgermeisterin Monika Brobeil sagte: „Ich bin froh, dass wir nicht bei den ersten waren, die umgestellt haben. Inzwischen ist der Aufwand geringer, aber es ist immer noch ein Riesenaufwand.“Sie fügte hinzu, dass sich die Kämmerin Nietz und die Kassenverwalterin Barbara Kammerlander fleißig hineinknien und die Sache „gut im Griff“hätten.
Für die Eröffnungsbilanz muss das gesamte Vermögen – alle Grundstücke, Gebäude, Spielplätze, Straßen und Kanäle – in Euro und Cent bewertet werden. Nietz stellte die Regeln dafür vor. So können Grundstücke anhand der Bodenrichtwerte taxiert werden, ohne das Kaufdatum zu ermitteln. Spielplätze fließen mit dem Grundstückswert in die Bilanz ein, alle
ATTENWEILER
in den vergangenen sechs Jahren angeschafften Spielgeräte mit ihrem Kaufpreis; für ältere Spielplätze gelten Pauschalen. Bei Gebäuden wird der Versicherungswert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei Straßen kann ebenfalls pauschaliert werden.
In diesen und anderen Fällen wählt Attenweiler den Weg des geringsten Aufwands. Etwas genauer nimmt man es in gebührenfinanzierten Bereichen wie Wasser und Abwasser. Fallen Investitionszuschüsse vor dem Umstellungsdatum 2019 zumeist unter den Tisch, fließen bei Wasser und Abwasser auch jene aus der Vergangenheit ein. Bewegliches Vermögen wie Möbel und Rechner wird im Rathaus erst ab 1000 Euro erfasst, für die Kindergärten und Friedhöfe ab 410 Euro. Denn in gebührenfinanzierten Bereichen holt sich die Gemeinde Investitionskosten jedenfalls zum Teil von den Verbrauchern zurück – eine künstlich niedrige Bewertung bedeutete Verzicht auf Einnahmen. Bei Straßen und Rathäusern sieht das aus Gemeindesicht anders aus: Das neue Haushaltsrecht soll den Werteverzehr sichtbar machen, weshalb sich Abschreibungen ausgabewirksam niederschlagen. Brobeil: „Je weniger Vermögen, desto weniger Abschreibungen, desto mehr können wir investieren.“