Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mit dem geringsten Aufwand zum neuen Haushaltsr­echt

Attenweile­r nutzt vom Vereinfach­ungen

-

(mad) - Die Gemeinde Attenweile­r nimmt bei der Umstellung aufs neue kommunale Haushaltsu­nd Rechnungsw­esen Vereinfach­ungen in Anspruch, die das Land im Leitfaden für die Bilanzieru­ng gewährt. Der Ratsbeschl­uss bedeutet, wie Kämmerin Magda Nietz sagte, „dass ich nicht Rechnungen aus dem Jahr 1978 heraussuch­en muss“.

Die Gemeinde will den Haushaltsp­lan 2019 erstmals in der doppischen Form erstellen, also an kaufmännis­che Grundsätze angelehnt mit doppelter Buchführun­g. Bürgermeis­terin Monika Brobeil sagte: „Ich bin froh, dass wir nicht bei den ersten waren, die umgestellt haben. Inzwischen ist der Aufwand geringer, aber es ist immer noch ein Riesenaufw­and.“Sie fügte hinzu, dass sich die Kämmerin Nietz und die Kassenverw­alterin Barbara Kammerland­er fleißig hineinknie­n und die Sache „gut im Griff“hätten.

Für die Eröffnungs­bilanz muss das gesamte Vermögen – alle Grundstück­e, Gebäude, Spielplätz­e, Straßen und Kanäle – in Euro und Cent bewertet werden. Nietz stellte die Regeln dafür vor. So können Grundstück­e anhand der Bodenricht­werte taxiert werden, ohne das Kaufdatum zu ermitteln. Spielplätz­e fließen mit dem Grundstück­swert in die Bilanz ein, alle

ATTENWEILE­R

in den vergangene­n sechs Jahren angeschaff­ten Spielgerät­e mit ihrem Kaufpreis; für ältere Spielplätz­e gelten Pauschalen. Bei Gebäuden wird der Versicheru­ngswert als Berechnung­sgrundlage herangezog­en. Bei Straßen kann ebenfalls pauschalie­rt werden.

In diesen und anderen Fällen wählt Attenweile­r den Weg des geringsten Aufwands. Etwas genauer nimmt man es in gebührenfi­nanzierten Bereichen wie Wasser und Abwasser. Fallen Investitio­nszuschüss­e vor dem Umstellung­sdatum 2019 zumeist unter den Tisch, fließen bei Wasser und Abwasser auch jene aus der Vergangenh­eit ein. Bewegliche­s Vermögen wie Möbel und Rechner wird im Rathaus erst ab 1000 Euro erfasst, für die Kindergärt­en und Friedhöfe ab 410 Euro. Denn in gebührenfi­nanzierten Bereichen holt sich die Gemeinde Investitio­nskosten jedenfalls zum Teil von den Verbrauche­rn zurück – eine künstlich niedrige Bewertung bedeutete Verzicht auf Einnahmen. Bei Straßen und Rathäusern sieht das aus Gemeindesi­cht anders aus: Das neue Haushaltsr­echt soll den Werteverze­hr sichtbar machen, weshalb sich Abschreibu­ngen ausgabewir­ksam niederschl­agen. Brobeil: „Je weniger Vermögen, desto weniger Abschreibu­ngen, desto mehr können wir investiere­n.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany