Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Eine Verlagerung wäre das Einfachste“
Riedlinger Gesundheitszentrum: Dr. Johannes Fechner präzisiert Möglichkeiten aus KV-Sicht
RIEDLINGEN - Bei der Bürgerversammlung in Ertingen wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Signale gesendet, dass eine Lösung für Riedlingen gesucht wird. Im Gespräch mit Bruno Jungwirth lotet der stellvertretende Vorsitzende der KV, Dr. Johannes Fechner, Möglichkeiten zur Erbringung internistischer Leistungen in Riedlingen aus.
Herr Dr. Fechner, vor zwei Wochen hat die Bürgerversammlung in Ertingen zur Weiterentwicklung des Riedlinger Gesundheitszentrums stattgefunden. Wie fällt ihr Rückblick aus?
Ich bin noch immer beeindruckt, vom Interesse der Bürger und von der konstruktiven Diskussion. Das habe ich auch in unsere Gremien weitergetragen. Und auch, dass berechtigte Forderungen in der Raumschaft existieren und wir konstruktive Lösungen finden sollten.
Noch hakt es an den internistischen Fachärzten, um das RundeKonzept umsetzen zu können. In der Bürgerversammlung haben Sie Wege angedeutet, wie das Modell umgesetzt werden könnte. So sprachen Sie davon, dass sich auch ein Hausarzt mit internistischem Profil ansiedeln könnte. Was genau ist darunter zu verstehen?
Der Begriff des Hausarztes umfasst nach dem Gesetz die Allgemeinmediziner, die Kinderärzte und „Internisten für den hausärztlichen Versorgungsbereich“. Die „Hausarzt-Internisten“absolvieren am Krankenhaus ebenfalls ihre internistische Facharztausbildung, so wie die späteren Fachärzte auch, allerdings ohne weitere Spezialisierung. Die Internisten können sich als Hausärzte niederlassen und – allerdings bedarfsabhängig – eine Genehmigung erlangen, Leistungen anzubieten, die sonst Fachinternisten vorbehalten sind. Das sind zum Beispiel Darmspiegelungen oder Ultraschalluntersuchungen des Herzens.
Facharzt-Internisten dürfen sich nicht niederlassen, Hausarzt-Internisten schon?
Der Raum Riedlingen hat einen Versorgungsgrad mit Hausärzten, der bei 108,2 Prozent liegt, damit wäre er offen: Sprich ein Hausarzt-Internist könnte sich niederlassen. Er könnte dann auch nach bedarfsabhängiger Genehmigung fachinternistische Leistungen anbieten, müsste allerdings auch als Hausarzt zur Verfügung stehen. Denn aus Versorgungsgründen ist es nicht erwünscht, dass er nur fachärztliche Leistungen übernimmt, denn wir haben einen Hausärzte-Mangel und keinen Mangel an Kardiologen.
Aber darf ein Hausarzt-Internist die gleichen Leistungen wie ein fachärztlicher Internist abrechnen?
Im Grundsatz nein. Allerdings kann die KV im Zusammenspiel mit dem Zulassungsausschuss nach Bedarfsprüfung ausnahmsweise Sondergenehmigungen erteilen. Man müsste noch klären, welche Leistungen er erbringen darf. Aber es wäre ein Weg, wegzukommen von der „sturen“Sonderbedarfszulassung und man müsste eruieren, wie weit der Zulassungsausschuss mitgeht.
Sie hatten als weiteren Weg von einer Ermächtigung gesprochen.
Was ist darunter zu verstehen?
Das wäre ein völlig einfacher Weg: Für die Versorgung von stationären Patienten angestellte Krankenhausärzte werden vom Zulassungsausschuss ermächtigt diese Leistungen auch für ambulante Behandlungen anzubieten – das heißt: Der Arzt arbeitet für den stationären und für den ambulanten Bereich. Er müsste den Antrag stellen und der Krankenhausträger müsste ihm eine Nebentätigkeit erlauben. Diese Ermächtigung kann allerdings auf bestimmte Fallzahlen begrenzt werden.
Nun hatten sie in der Versammlung einen halben internistischen Sonderbedarfssitz angesprochen. Könnte die andere Hälfte der Arbeitszeit über die stationäre Arbeit im Krankenhaus für die Sana abgedeckt werden?
Diesen halben Sitz habe ich als theoretische Möglichkeit in den Raum gestellt, über die wir reden können. Aber eine halbe Zulassung als Sonderbedarf und eine halbe Stelle bei der Sana, über die der Arzt die stationären Patienten versorgt, wäre eine interessante Lösung.
Nun gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Praxis, die aus Altersgründen aufgegeben wird, nach Riedlingen verlagert werden kann. Wie realistisch ist dies?
Eine Verlagerung wäre zulassungsrechtlich das Einfachste, weil sich die absolute Zahl der Ärzte nicht ändert, sondern nur eine Praxis verschoben wird. Solche Verlagerungen genehmigt der Ausschuss dann, wenn sich die medizinische Versorgung vor Ort nicht durch die Verschiebung verschlechtert. Ein Beispiel: Wenn die letzte Frauenarztpraxis in einer Stadt in eine andere Stadt überführt werden soll, wird das nicht genehmigt. Sie sehen, das ist alles ganz fein durch das Gesetz und die Rechtsprechung geregelt. Allerdings stellt sich auch die Frage: Warum soll eine gutgehende Kardiologenpraxis nach Riedlingen wechseln? Da müsste es schon gute Gründe dafür geben.
Wie sehen Sie die Chancen, dass das Runde-Modell in Riedlingen umgesetzt werden kann?
Das Campus-Projekt wird sicher erfolgreich sein, weil das der Trend und die Zukunft ist. Zu den geplanten stationären Betten halte ich mich zurück. Das ist nicht mein Thema.
Diesen und zum Thema finden Sie online im unter