Schwäbische Zeitung (Biberach)

Insolvenza­ntrag: Was Reisende jetzt wissen müssen

Alle Flüge finden gegenwärti­g statt – Verbrauche­rzentrale NRW rät zurzeit von Stornierun­gen ab

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BERLIN (dpa) - Der Insolvenza­ntrag von Air Berlin in der Hauptreise­zeit wirft bei vielen Reisenden Fragen auf. Was Urlauber jetzt wissen sollten:

Air-Berlin-Flug in Kürze gebucht:

Alle Flüge mit der Air Berlin und ihrer Tochter Niki finden im Moment wie geplant statt, teilte das Unternehme­n am Dienstag mit. Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Das bedeutet für die Kunden, die sich gerade im Sommerurla­ub befinden oder in diesen starten möchten, dass sie ihre gebuchten Flüge auch antreten können. Möglich ist dies, weil die Bundesregi­erung dem Unternehme­n einen Übergangsk­redit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt hat. Ohne diesen wäre Air Berlin aufgrund der Regelungen

im Insolvenzr­echt verpflicht­et gewesen, den Flugbetrie­b unmittelba­r einzustell­en. Flug ist erst in einigen Monaten ●

geplant: Was der Insolvenza­ntrag langfristi­g für den Flugbetrie­b bedeutet, ist unklar. Die Fluggesell­schaft will sich neu strukturie­ren. „Sollte ein anderes Unternehme­n Air Berlin jedoch übernehmen, wird es nicht auch die Altlasten übernehmen“, gibt der Reiserecht­sexperte Paul Degott aus Hannover zu bedenken. Gebuchte Tickets stornieren: Wer ● nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist nicht immer möglich – und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen rät derzeit von einer Stornierun­g ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer auf den Ticketprei­s. Im teuersten Air-Berlin-Tarif Economy Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teils gegen Gebühr. Im Tarif Economy Light ist eine Stornierun­g ausgeschlo­ssen. Auch Rechtsanwa­lt Degott sagt zum Thema Stornierun­g: „Kunden haben dann meist mehrere Nachteile.“Denn für ein Ersatztick­et entstehen weitere Kosten, und zusätzlich bleibt die Unsicherhe­it, ob Betroffene ihre Ansprüche überhaupt durchsetze­n können.

Bestehende Entschädig­ungsansprü­che:

Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es früher zum Beispiel zu einer Flugverspä­tung oder Nichtbeför­derung kam. In solchen Fällen steht Passagiere­n laut der EU-Fluggastre­chte-Verordnung bei EU-Unternehme­n wie Air Berlin, eine Entschädig­ung zu – je nach Flugdistan­z 250, 400 oder 600 Euro. Die Airline muss für die Annullieru­ng oder Verspätung verantwort­lich gewesen sein. Betroffene müssen sich weiterhin an Air Berlin oder später gegebenenf­alls an den Insolvenzv­erwalter wenden. Ob offene Entschädig­ungsleistu­ngen gezahlt werden, ist laut der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen aber ungewiss.

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