Schwäbische Zeitung (Biberach)
Insolvenzantrag: Was Reisende jetzt wissen müssen
Alle Flüge finden gegenwärtig statt – Verbraucherzentrale NRW rät zurzeit von Stornierungen ab
BERLIN (dpa) - Der Insolvenzantrag von Air Berlin in der Hauptreisezeit wirft bei vielen Reisenden Fragen auf. Was Urlauber jetzt wissen sollten:
Air-Berlin-Flug in Kürze gebucht:
Alle Flüge mit der Air Berlin und ihrer Tochter Niki finden im Moment wie geplant statt, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Das bedeutet für die Kunden, die sich gerade im Sommerurlaub befinden oder in diesen starten möchten, dass sie ihre gebuchten Flüge auch antreten können. Möglich ist dies, weil die Bundesregierung dem Unternehmen einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt hat. Ohne diesen wäre Air Berlin aufgrund der Regelungen
im Insolvenzrecht verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar einzustellen. Flug ist erst in einigen Monaten ●
geplant: Was der Insolvenzantrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist unklar. Die Fluggesellschaft will sich neu strukturieren. „Sollte ein anderes Unternehmen Air Berlin jedoch übernehmen, wird es nicht auch die Altlasten übernehmen“, gibt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover zu bedenken. Gebuchte Tickets stornieren: Wer ● nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist nicht immer möglich – und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen rät derzeit von einer Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Im teuersten Air-Berlin-Tarif Economy Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teils gegen Gebühr. Im Tarif Economy Light ist eine Stornierung ausgeschlossen. Auch Rechtsanwalt Degott sagt zum Thema Stornierung: „Kunden haben dann meist mehrere Nachteile.“Denn für ein Ersatzticket entstehen weitere Kosten, und zusätzlich bleibt die Unsicherheit, ob Betroffene ihre Ansprüche überhaupt durchsetzen können.
Bestehende Entschädigungsansprüche:
Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es früher zum Beispiel zu einer Flugverspätung oder Nichtbeförderung kam. In solchen Fällen steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei EU-Unternehmen wie Air Berlin, eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro. Die Airline muss für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich gewesen sein. Betroffene müssen sich weiterhin an Air Berlin oder später gegebenenfalls an den Insolvenzverwalter wenden. Ob offene Entschädigungsleistungen gezahlt werden, ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber ungewiss.