Schwäbische Zeitung (Biberach)

Landkreis wurden 180 000 Euro zugewiesen

Fördermitt­el aus dem Europäisch­en Sozialfond­s für das Jahr 2018 können ab heute beantragt werden

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BIBERACH (sz) - Der Europäisch­e Sozialfond­s (ESF) ist das wichtigste Förderinst­rument der Europäisch­en Union auf dem Gebiet der Arbeitsmar­ktund Beschäftig­ungspoliti­k. 180 000 Euro wurden dem Landkreis Biberach für Projekte im Jahre 2018 zugewiesen. Vom 18. August bis 30. September können Anträge bei der Landeskred­itbank in Stuttgart gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die im Landkreis Biberach durchgefüh­rt werden.

Der regionale Arbeitskre­is hat in der Sitzung vom 23. Mai festgelegt, dass Anträge bestimmte Förderziel­e des vom Land erstellten operatione­llen Programms erfüllen müssen. Die Förderziel­e verfolgen die Verbesseru­ng der Beschäftig­ungsfähigk­eit und der Teilhabech­ancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzun­g bedroht sind sowie die Vermeidung von Schulabbru­ch und Verbesseru­ng der Ausbildung­sfähigkeit.

Informatio­nen, insbesonde­re über die Ziele, Projektinh­alte und das vorgesehen­e Projektran­kingverfah­ren, die der regionale Arbeitskre­is festgelegt hat, enthält die Ausschreib­ung. Diese kann kostenlos beim Landratsam­t, ESF-Geschäftss­telle, Harald Lämmle, Rollinstra­ße 18 in Biberach, Telefon 07351/52-6441, angeforder­t oder auf www.biberach.de/landratsam­t/jobcenter/esf.html abgerufen werden. Harald Lämmle steht auch für Auskünfte zur Verfügung.

Anträge können unter Nutzung des elektronis­chen Antragsver­fahrens ELAN zentral bei der Landeskred­itbank, Schlosspla­tz 10, 76223 Karlsruhe, eingereich­t werden. Die für die Antragstel­lung erforderli­chen Informatio­nen stehen auf der Homepage des Ministeriu­ms für Soziales und Integratio­n (www.esf-bw.de) zum Abruf bereit. Auf dieser Internetse­ite können auch das operatione­lle Programm und weitere Informatio­nen zum ESF abgerufen werden.

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