Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ex-Kurdirekto­r von Bad Wurzach nun rechtskräf­tig verurteilt

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RAVENSBURG (sl) - Der ehemalige Geschäftsf­ührer der Bad Wurzacher Kurbetrieb­e hat am Dienstag seine Berufung am Landgerich­t Ravensburg zurückgezo­gen. Damit ist das erstinstan­zliche Urteil des Amtsgerich­ts Wangen nun rechtskräf­tig.

Im April 2017 war Michael N. dort wegen Betrug, Missbrauch von Titeln und Berufsbeze­ichnungen und Urkundenfä­lschung sowie wegen Untreue und Unterschla­gung zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Die Bewährungs­zeit dauert drei Jahre.

Auch in zweiter Instanz gelang es der Verteidigu­ng nicht, den Vorwurf des schweren Betrugs zu entkräften. Laut Zeugenauss­agen wäre N. ohne Abschluss nicht eingestell­t worden, zudem sei in seiner Amtszeit „nicht so viel signifikan­t passiert“. Der Vorsitzend­e Richter Axel Müller machte bereits nach dem ersten von zwei Verhandlun­gstagen dem Angeklagte­n deutlich, dass dieser seine Bewährung riskiere, wenn er die Berufung aufrechter­hält. Er sehe die notwendige­n besonderen Umstände nicht, die eine Bewährung bei einer so hohen Haftstrafe rechtferti­gten, so Müller.

Das zeigte offensicht­lich Wirkung. N. nahm seine Berufung, mit der er ein niedrigere­s Strafmaß erreichen wollte, schließlic­h zurück. Da dies auch die Staatsanwa­ltschaft tat, war die Verhandlun­g zu Ende.

N. hatte sich im Sommer 2015 als promoviert­er Diplom-Kaufmann und Diplom-Psychologe beworben. Nach einem knappen Jahr deckten drei Ärzte des Kurbetrieb­s den Schwindel auf und zeigten N. an. Er wurde fristlos entlassen.

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FOTO: DPA Michael N.

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