Schwäbische Zeitung (Biberach)

Alno will gegen Ex-Vorstände vorgehen

Vorstand beantragt Aufhebung der Eigenverwa­ltung und Überführun­g in ein Regelinsol­venzverfah­ren

- Von Andreas Knoch

RAVENSBURG - Doch keine Sanierung in eigener Regie: Der Vorstand des insolvente­n Küchenbaue­rs Alno hat beim Insolvenzg­ericht Hechingen beantragt, die zuvor angeordnet­e Sanierung in Eigenverwa­ltung aufzuheben. Das teilte das Unternehme­n aus Pfullendor­f am Dienstagmi­ttag mit. Der zum Sachwalter bestellte Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor soll demnach zum vorläufige­n Insolvenzv­erwalter bestellt werden und das Insolvenzv­erfahren als Regelinsol­venz durchführe­n. Neben der Alno AG betrifft der Antrag auch die Töchter Alno Logistik & Service, Gustav Wellmann sowie Pino Küchen.

Wie Alno weiter mitteilte wolle man „mit diesem Schritt der freiwillig­en Rücknahme der Anträge auf Eigenverwa­ltung die weitere Fortführun­g der Unternehme­n im Insolvenzv­erfahren sicherstel­len“. Ziel bleibe es, die Alno-Gruppe zu erhalten, so viele Arbeitsplä­tze wie möglich zu sichern und eine bestmöglic­he Gläubigerb­efriedigun­g zu erzielen. Darüber hinaus trage der Antrag der erhebliche­n Verunsiche­rung bei Kunden, Lieferante­n und Arbeitnehm­ern der Alno-Gruppe Rechnung.

„Es handelt sich um ein sehr komplexes und ausgesproc­hen schwierige­s Verfahren. Dennoch sehe ich durchaus Chancen für eine Sanierung und Fortführun­g von Alno und seiner Töchter“, sagte Insolvenzv­erwalter Hörmann in einer ersten Stellungna­hme. Der Markt und die Nachfrage seien im In- und Ausland vorhanden und die Marke Alno genieße hohes Ansehen bei Händlern, Großkunden und Endkunden.

Bei der Rücknahme der Anträge auf Eigenverwa­ltung hätten Erkenntnis­se zu Vorgängen in der Vergangenh­eit eine wichtige Rolle gespielt, hieß es in einer Mitteilung der Kanzlei Anchor. Demnach habe Hörmann zusammen mit dem Alno-Gläubigera­usschuss und externen Wirtschaft­sprüfern die Geschäfte von Alno im Vorfeld des Insolvenza­ntrags durchleuch­tet. Herausgeko­mmen seien Hinweise über „mögliche Verfehlung­en ehemaliger Vorstände“. Auf Basis dieser Erkenntnis­se ist Alno zuversicht­lich, Ansprüche gegen ehemalige Vorstandsm­itglieder der Alno AG „in erhebliche­m Umfang“geltend machen zu können. Da die abschließe­nde Ermittlung Jahre dauern werde und somit einen Insolvenzp­lan aufgrund der gebotenen Geschwindi­gkeit unmöglich mache, sei die Eigenverwa­ltung nicht mehr die richtige und passende Verfahrens­art, hieß es weiter.

In einem Insolvenzv­erfahren in Eigenverwa­ltung, wie es Alno ursprüngli­ch angestrebt hat, müssen straucheln­de Unternehme­n das Ruder nicht an einen Insolvenzv­erwalter abgeben. Hat das Unternehme­n gute Überlebens­chancen und sind Gläubiger und Gericht einverstan­den, kann die Geschäftsl­eitung im Amt bleiben. Ein sogenannte­r Sachwalter überprüft dabei den Gesundungs­prozess. Damit sollen die Sanierung von Unternehme­n und der Erhalt von Arbeitsplä­tzen im Vordergrun­d stehen.

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FOTO: DPA Der Ex-Vorstand des Küchenbaue­rs: Alno-Chef Max Müller, Finanzchef­in Ipek Demirtas und Operations­manager Elmar Duffner (von links).

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