Schwäbische Zeitung (Biberach)
Damit der Schulweg nicht zur Gefahr wird
Kinder, Eltern und Autofahrer sollten zum Schuljahresbeginn bestimmte Regeln beachten
BIBERACH (sz) - Die Sommerferien sind zu Ende, am Montag beginnt für die Kinder in der Region Biberach das neue Schuljahr. Damit es auf dem Weg zur und von der Schule nicht zu Unfällen kommt, sollten Kinder, Eltern und Verkehrsteilnehmer einige Regeln beachten.
Eltern sollen gemeinsam mit ihren Kindern bereits vor Schulbeginn den gesamten Schulweg gehen und dabei auf markante Stellen wie Ampeln, Kreuzungen oder Zebrastreifen achten. Am besten den Schulweg an einem normalen Werktag unter realistischen Bedingungen üben. Ein Plan mit empfohlenen Schulwegen zeigt Problem- und Gefahrenstellen auf und Möglichkeiten, diese zu umgehen. Durch helle Kleidung und Reflektoren sind Kinder gerade in der dunklen Jahreszeit besser erkennbar.
Erwachsene, die sich selbst an die Verkehrsregeln halten und zum Beispiel nur bei Grün über die Straße gehen, tragen wesentlich zur Verkehrserziehung der Neulinge im Straßenverkehr bei; Kindern also zeigen, dass manchmal längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen, um eine Straße sicher zu überqueren. Auch ist es wichtig, dass Kinder aufmerksam nach links, nach rechts und wieder nach links schauen, bevor sie eine Straße überqueren.
Das Kind richtig sichern, wenn es im Auto zur Schule gefahren wird. Dazu gehört neben dem richtigen Kindersitz auch das Anlegen des Sicherheitsgurts. Ein Kindersitz ist bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, wenn Kinder kleiner als 1,50 Meter sind, ein Muss. Man sollte Gefahren und Kräfte nicht unterschätzen, die bei einem Aufprall auf die Insassen wirken. Bei einem Aufprall mit Tempo 50 „wiegt“jeder Insasse kurzzeitig das 30-fache seines Körpergewichts. Ein etwa 30 Kilogramm schweres Kind wird ungesichert zum „Geschoss“von bis zu 900 Kilogramm. Ein Aufprall mit 15 km/h kann für Kinder bereits tödlich sein. Ohne Kindersitz entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus dem dritten Stock auf Beton.
Wildes Parken und Halten
vor der Schule durch „Elterntaxis“versperrt sowohl Autofahrern die Sicht auf Kinder als auch den Kindern die Sicht auf fahrende Autos; also nicht auf Geh- oder Radwegen parken und Halteverbote beachten. Kinder sollten nur an vorgesehenen Parkbuchten zum Gehweg hin aus- und einsteigen.
Den Weg zur Schule sollten die Kinder mit einem Fahrrad erst nach bestandener Radfahrausbildung antreten. Die Polizei empfiehlt dringend, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Das Rad sollte verkehrssicher ausgestattet sein. Dazu gehören neben der Beleuchtung auch Schutzbleche, eine Klingel und funktionsfähige Bremsen. Viele Kinder beherrschen zwar das Fahrrad auch ohne Radausbildung, allerdings fehlt es ihnen am notwendigen Gefahrenbewusstsein.
Schubsen, Raufen, Drängeln sind an der Bushaltestelle tabu. Wichtig ist, dass die Kinder einen Abstand zum Fahrbahnrand und dem heranfahrenden Bus einhalten. Nach dem Aussteigen soll die Fahrbahn erst überquert werden, wenn der Bus die Haltestelle wieder verlassen hat. Gleiches gilt auch beim Aussteigen aus dem Auto. Auch Autofahrer müssen an Bushaltestellen besonders vorsichtig sein, wenn dort Kinder warten oder ein- und aussteigen. Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung langsames und bremsbereites Fahren vor. Beim Annähern des Busses an die Haltestelle mit Warnblinklicht darf dieser nicht überholt werden. Wenn der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle steht, darf mit dem Auto maximal mit Schrittgeschwindigkeit (in beiden Fahrtrichtungen) am Bus vorbeigefahren werden.