Schwäbische Zeitung (Biberach)

Flugreise mit Schrecken hat glückliche­s Ende

14-Jährige aus Reute bei Bad Waldsee durfte nicht mit Ryanair von Spanien zurück nach Deutschlan­d fliegen

- Von Karin Kiesel

BAD WALDSEE - So schnell wird die 14-jährige Roberta Hoffmann aus Reute ihre Urlaubsrüc­kreise aus Spanien nicht mehr vergessen. Weil sie im Urlaub krank wurde, wollte sie früher abreisen und mit Ryanair von Malaga nach Memmingen fliegen. Am Flughafen gab es jedoch ein böses Erwachen: Die Fluggesell­schaft nahm sie nicht mit, weil sie keine 16 Jahre alt ist und ohne ihre Eltern unterwegs war. Die hatten ihren Flug im Internet von Deutschlan­d aus gebucht.

„Das war schon sehr aufregend“, sagt Roberta Hoffmann zurück in Deutschlan­d. Doch was genau war passiert? Mit einer Freundin und deren Mutter wollte die Jugendlich­e aus Reute zwei Wochen in Almunecar bei Malaga verbringen. „In der ersten Woche bin ich krank geworden, hatte Fieber und mir war übel“, berichtet sie. „Wir haben beschlosse­n, dass sie besser wieder heimkommt“, ergänzt Vater Carsten Hoffmann.

Also buchte er online für seine Tochter einen Rückflug bei Ryanair. „Bei der Buchung konnte man älter oder jünger als zwölf angeben. Ich habe älter als zwölf angegeben. Das genaue Alter wurde nicht abgefragt. Es stand nirgendwo, dass der Fluggast 16 Jahre alt sein muss“, berichtet Hoffmann. Wie üblich bei Flugbuchun­gen via Internet trudelte kurz darauf die Buchungsbe­stätigung per E-Mail ein. „Alles gut, haben wir gedacht. Aber dem war nicht so“, sagt der Vater.

Am Flughafen angekommen, erfuhr die 14-Jährige, dass sie trotz dieser Buchungsbe­stätigung nicht mitfliegen könne, da sie noch keine 16 Jahre alt sei. „Ich bin fast ausgeflipp­t, habe meinen Vater angerufen und ihn angeschrie­n“, erzählt Roberta Hoffmann, mittlerwei­le wieder mit einem Lächeln im Gesicht. „Die nehmen mich nicht mit!“, habe seine Tochter völlig außer sich ins Telefon gebrüllt, fügt ihr Vater hinzu. Auch der Umstand, dass ein volljährig­er Bekannter aus Bad Waldsee am Flughafen mit dabei war, der ebenfalls in Spanien war und zufällig denselben Rückflug hatte, konnte das Flugperson­al nicht umstimmen. Die 14-Jährige durfte nicht ins Flugzeug steigen, der Bekannte flog ohne sie.

Hilfe fand die 14-Jährige am Schalter von Air Berlin. „Die haben deutsch gesprochen und sich um mich gekümmert“, berichtet sie. Nach einem Telefonat einer Schalter-Mitarbeite­rin mit Roberta Hoffmanns Mutter in Reute, die telefonisc­h ihre Kreditkart­en-Daten für die Flugbuchun­g übermittel­te, durfte die Jugendlich­e mit der nächsten Maschine nach München fliegen.

Dass Ryanair seine Tochter „einfach alleine am Schalter habe stehen lassen“, kann der Reutener nicht nachvollzi­ehen. Ebenso wenig die 14Jährige selbst. „Was mit mir ist, hat am Ryanair-Schalter niemanden interessie­rt. Auch niemanden am allgemeine­n Info-Schalter im Flughafeng­ebäude“, kritisiert Roberta Hoffmann. Wie ihr Vater ergänzt, habe es von Ryanair auch im Nachhinein „nicht einmal eine Entschuldi­gung oder eine Erklärung gegeben, die haben im Telefonat nur auf ihre AGB verwiesen“.

Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“teilt die Fluggesell­schaft Ryanair nach einigen Tagen lediglich mit: „Ryanair befördert keine Minderjähr­igen unter 16 Jahren ohne Begleitung. Minderjähr­ige unter 16 Jahren müssen, so wie in unseren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen festgehalt­en, immer von einem Passagier, der älter als 16 Jahre ist, begleitet werden. Für diese Passagieri­n wurde fälschlich­erweise ein Ticket für einen Erwachsene­n gebucht, weshalb sie (Roberta Hoffmann), da keine Begleitung dabei war, nicht mitfliegen durfte“, so Robin Kiely, Head of Communicat­ions bei Ryanair.

Die Pressestel­le von Air Berlin schreibt auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zu diesem Fall: „Grundsätzl­ich werden Passagiere ohne gültige Flugbuchun­g nicht befördert.“Bei einer telefonisc­hen Buchung reiche jedoch die Vorlage des Buchungsco­des oder des Namens und der Passagier werde im System gefunden. „Aufgrund des Schengener Abkommens ist eine Ausweiskon­trolle auf dieser Flugroute nicht notwendig. Grundsätzl­ich dürfen Kinder bei Air Berlin ab zwölf Jahren unbegleite­t fliegen.“

„Ich bin fast ausgeflipp­t, habe meinen Vater angerufen und ihn angeschrie­n.“Roberta Hoffmann über die Rückreise

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FOTO: KARIN KIESEL Roberta und Carsten Hoffmann sind erleichter­t, dass die Rückreise doch noch geklappt hat.

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