Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bauvorschriften für Altort sind Schritt weiter
Ummendorfer Rat segnet überarbeiteten Entwurf ab – Jetzt ist Zeit für Stellungnahmen
UMMENDORF - Der Ummendorfer Gemeinderat gibt beim Bebauungsplan Altort wie versprochen Gas und hat einen überarbeiteten Entwurf gebilligt. Dieser wird in Kürze für vier Wochen öffentlich ausgelegt, Bürger und Behörden können sich dann erneut dazu äußern. Die Grundzüge sind unverändert.
Erklärtes Ziel ist es, das Ortsbild des gewachsenen Dorfkerns von Ummendorf zu bewahren und den Bestand dort ansässiger Betriebe zu sichern, ohne Bauherren unnötig einzuschränken. Nach einer Einwohnerversammlung sind jetzt in der ersten Anhörungsrunde keine neuen Anregungen von Bürgern eingegangen. Aus den Stellungnahmen verschiedener Behörden wurden viele Punkte als Hinweis in den Text übernommen. So hat zum Beispiel das Landesdenkmalamt eine Liste mit Kapellen, Wegkreuzen und Gebäuden übermittelt; bei diesen sowie innerhalb einer in der Karte gesondert markierten Fläche im engeren Ortskern muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Bauvorhaben ein Kulturdenkmal beeinträchtigen würde.
In die Planskizze sind zusätzlich Linien gezogen worden um Gebiete, die bei einem extremen Hochwasser überschwemmt würden; dies dient der Information, „damit Eigentümer wissen, dass hier etwas passieren könnte“, erläuterte der Städteplaner Rainer Waßmann. Ohnehin sind in Gebieten, die von hundertjährlichen Hochwassern betroffen wären, Neubauten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landratsamts zulässig. Vorhandene Gebäude genießen Bestandsschutz.
Grüne Kreise in der Karte
Ebenfalls zur Orientierung sind alle landwirtschaftlichen Betriebe im Plan grün markiert. Im Radius von 100 Metern um die Höfe muss bei jedem Neubauvorhaben das Landwirtschaftsamt eingeschaltet werden; dieses prüft im Einzelfall, ob Bedenken etwa wegen Geruchsimmissionen bestehen. Hintergrund: Höfe sollen keinem Druck ausgesetzt sein, aus der Ortsmitte verdrängt zu werden, weil Wohnbebauung zu nahe heranrückt. Bürgermeister Klaus Bernd Reichert betonte, dass dies bisher schon der Fall sei und sich für Bauherren in diesem Punkt de facto nichts ändere. Denn ohne Bebauungsplan wird immer geprüft, ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügt; auch hier hat das Landwirtschaftsamt gegebenenfalls – wie schon bisher – ein Wörtchen mitzureden. Wichtig ist, dass rechtlich jeder nicht abgemeldete Hof als aktiv gilt, auch wenn momentan keine Tiere im Stall stehen. Waßmann ergänzte, dass Neubauten im Umkreis von 100 Metern keineswegs pauschal ausgeschlossen sind. Denn für die Geruchsbelästigung sind etwa die Windrichtung und bauliche Barrieren zu berücksichtigen.
Neu ist, dass die Gebietscharaktere stärker differenziert werden: Bisher war das Plangebiet anhand der vorhandenen Nutzungen in Wohngebiet, Gewerbegebiet sowie Dorfgebiet unterteilt. Aber die für ein Dorfgebiet typischen bäuerlichen Betriebe finden sich nicht überall; deshalb werden Areale ohne Höfe etwa zwischen Saar- und Schweinhauser Straße und am südlichen Ende der Fischbacher Straße neuerdings als Mischgebiet ausgewiesen. Dies betrifft Details, was dort baulich zulässig ist. Ziel ist ja, den jeweiligen Gebietscharakter zu bewahren.
Außerdem erhalten zwei Schreinereien und eine Autowerkstatt, die im Dorf- oder Mischgebiet liegen, einen erweiterten Bestandsschutz. Dies gilt für die vorhandenen Betriebe; im Falle von Erweiterungen oder anderen Änderungen unterlägen sie dennoch gewissen Einschränkungen.
Drei Geschosse im Gewerbegebiet
Weil es im Gewerbegebiet bisher schon drei Vollgeschosse gibt, wird dies hier auch für Neubauten ausdrücklich zugelassen. Ansonsten soll im Altort eine Beschränkung auf zwei Vollgeschosse gelten – so wie es bisher ganz überwiegend ist und somit dem gewachsenen Dorfcharakter entspricht.
Der Rat hält an Einschränkungen für Werbeanlagen fest. Das Landratsamt hatte die Vorschriften als unverhältnismäßig bezeichnet, diese Anregung verwarfen die Ummendorfer jedoch in ihrer Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.