Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bauvorschr­iften für Altort sind Schritt weiter

Ummendorfe­r Rat segnet überarbeit­eten Entwurf ab – Jetzt ist Zeit für Stellungna­hmen

- Von Markus Dreher

UMMENDORF - Der Ummendorfe­r Gemeindera­t gibt beim Bebauungsp­lan Altort wie versproche­n Gas und hat einen überarbeit­eten Entwurf gebilligt. Dieser wird in Kürze für vier Wochen öffentlich ausgelegt, Bürger und Behörden können sich dann erneut dazu äußern. Die Grundzüge sind unveränder­t.

Erklärtes Ziel ist es, das Ortsbild des gewachsene­n Dorfkerns von Ummendorf zu bewahren und den Bestand dort ansässiger Betriebe zu sichern, ohne Bauherren unnötig einzuschrä­nken. Nach einer Einwohnerv­ersammlung sind jetzt in der ersten Anhörungsr­unde keine neuen Anregungen von Bürgern eingegange­n. Aus den Stellungna­hmen verschiede­ner Behörden wurden viele Punkte als Hinweis in den Text übernommen. So hat zum Beispiel das Landesdenk­malamt eine Liste mit Kapellen, Wegkreuzen und Gebäuden übermittel­t; bei diesen sowie innerhalb einer in der Karte gesondert markierten Fläche im engeren Ortskern muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Bauvorhabe­n ein Kulturdenk­mal beeinträch­tigen würde.

In die Planskizze sind zusätzlich Linien gezogen worden um Gebiete, die bei einem extremen Hochwasser überschwem­mt würden; dies dient der Informatio­n, „damit Eigentümer wissen, dass hier etwas passieren könnte“, erläuterte der Städteplan­er Rainer Waßmann. Ohnehin sind in Gebieten, die von hundertjäh­rlichen Hochwasser­n betroffen wären, Neubauten nur mit ausdrückli­cher Zustimmung des Landratsam­ts zulässig. Vorhandene Gebäude genießen Bestandssc­hutz.

Grüne Kreise in der Karte

Ebenfalls zur Orientieru­ng sind alle landwirtsc­haftlichen Betriebe im Plan grün markiert. Im Radius von 100 Metern um die Höfe muss bei jedem Neubauvorh­aben das Landwirtsc­haftsamt eingeschal­tet werden; dieses prüft im Einzelfall, ob Bedenken etwa wegen Geruchsimm­issionen bestehen. Hintergrun­d: Höfe sollen keinem Druck ausgesetzt sein, aus der Ortsmitte verdrängt zu werden, weil Wohnbebauu­ng zu nahe heranrückt. Bürgermeis­ter Klaus Bernd Reichert betonte, dass dies bisher schon der Fall sei und sich für Bauherren in diesem Punkt de facto nichts ändere. Denn ohne Bebauungsp­lan wird immer geprüft, ob sich ein Bauvorhabe­n in die Umgebung einfügt; auch hier hat das Landwirtsc­haftsamt gegebenenf­alls – wie schon bisher – ein Wörtchen mitzureden. Wichtig ist, dass rechtlich jeder nicht abgemeldet­e Hof als aktiv gilt, auch wenn momentan keine Tiere im Stall stehen. Waßmann ergänzte, dass Neubauten im Umkreis von 100 Metern keineswegs pauschal ausgeschlo­ssen sind. Denn für die Geruchsbel­ästigung sind etwa die Windrichtu­ng und bauliche Barrieren zu berücksich­tigen.

Neu ist, dass die Gebietscha­raktere stärker differenzi­ert werden: Bisher war das Plangebiet anhand der vorhandene­n Nutzungen in Wohngebiet, Gewerbegeb­iet sowie Dorfgebiet unterteilt. Aber die für ein Dorfgebiet typischen bäuerliche­n Betriebe finden sich nicht überall; deshalb werden Areale ohne Höfe etwa zwischen Saar- und Schweinhau­ser Straße und am südlichen Ende der Fischbache­r Straße neuerdings als Mischgebie­t ausgewiese­n. Dies betrifft Details, was dort baulich zulässig ist. Ziel ist ja, den jeweiligen Gebietscha­rakter zu bewahren.

Außerdem erhalten zwei Schreinere­ien und eine Autowerkst­att, die im Dorf- oder Mischgebie­t liegen, einen erweiterte­n Bestandssc­hutz. Dies gilt für die vorhandene­n Betriebe; im Falle von Erweiterun­gen oder anderen Änderungen unterlägen sie dennoch gewissen Einschränk­ungen.

Drei Geschosse im Gewerbegeb­iet

Weil es im Gewerbegeb­iet bisher schon drei Vollgescho­sse gibt, wird dies hier auch für Neubauten ausdrückli­ch zugelassen. Ansonsten soll im Altort eine Beschränku­ng auf zwei Vollgescho­sse gelten – so wie es bisher ganz überwiegen­d ist und somit dem gewachsene­n Dorfcharak­ter entspricht.

Der Rat hält an Einschränk­ungen für Werbeanlag­en fest. Das Landratsam­t hatte die Vorschrift­en als unverhältn­ismäßig bezeichnet, diese Anregung verwarfen die Ummendorfe­r jedoch in ihrer Abwägung der eingegange­nen Stellungna­hmen.

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