Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mann klagt gegen Ehinger Krankenhaus
Verhandlung am Ulmer Landgericht wegen Krankenhauskeim endet mit Vergleich
ULM/EHINGEN - Am Ulmer Landgericht hat am Mittwoch ein Mann aus dem Raum Munderkingen gegen das Ehinger Krankenhaus geklagt. Seine Frau ist in der Klinik im März 2016 gestorben. Der Kläger geht davon aus, dass eine Infektion mit dem sogenannten Krankenhauskeim die Ursache war. Am Ende wurde die Ursache nicht genau geklärt. Die Kammer schlug einen Vergleich zwischen 500 und 1000 Euro vor.
Ruhig und ausführlich beschrieb der Kläger aus dem Raum Munderkingen zu Beginn der Verhandlung, was sich im März 2016 zutrug: Alles habe damit begonnen, dass seine Frau Schmerzen im Oberarm bekam. Zehn Tage, nachdem sie im Krankenhaus aufgenommen worden war, verstarb sie.
Ein Bruch des Knochens sei festgestellt worden, berichtete der Kläger. Doch seine Frau sei auf die Station Innere Medizin verlegt worden und dann in die chirurgische Abteilung. Sie sollte an ihrer Eisenplatte am Wirbelsäulenkörper operiert werden. Während des Krankenhausaufenthalts sei seine Frau wenig behandelt worden, schließlich habe sie einen Blasenkatheder bekommen. „Es ist nichts erklärt worden“, sagt der Kläger immer wieder. Wegen einer Lungenentzündung sei seine Frau letztendlich auf die Intensivstation verlegt worden. „Von da an ging es immer weiter bergab.“Erst sei seine Frau schläfrig geworden, dann habe sie nur noch geschlafen, dann sei sie gestorben. „So eine Verschlechterung innerhalb von zehn Tagen ist mir unverständlich“, sagte der Kläger. Seine Frau sei vorher doch noch agil gewesen.
Der Kläger hat in der Folge die Unterlagen vom Krankenhaus angefordert. Bis heute fehlten allerdings Dokumente für vier Tage. „Da werde ich schon stutzig,“sagt der Kläger. Für ihn stehe fest: „Sie hat sich im Krankenhaus mit dem Krankenhauskeim angesteckt.“Das gehe aus den Unterlagen hervor. Bei einem Test zu Beginn des Krankenhausaufenthalts sei sie hingegen nachweislich ohne Keime gewesen. Plakate hätten im Krankenhaus auf die Infektionsgefahr hingewiesen. Doch die Zimmer seien nur einmal täglich gewischt worden. Eine Heftklammer am Boden habe dort drei Tage lang gelegen. Es gehe darum, die Entwicklungen nachzuvollziehen, sagte der Anwalt des Klägers. Man müsse die Hygienemaßnahmen darlegen.
„Mir ist nicht klar, welche Infektion, welcher Fehler vorgeworfen wird“, sagte hingegen der für das Krankenhaus anwesende Chefarzt. MRSA, also der Krankenhauskeim, sei nicht nachgewiesen worden. Stattdessen führte der Arzt, genauso wie der Vorsitzende Richter, dem Kläger immer wieder vor Augen, dass dessen Frau schon vor dem Krankenhausaufenthalt in Ehingen sterbenskrank gewesen sei. Schon die zwei Jahre zuvor sei sie am Ulmer Universitätsklinikum wegen einer Tumorerkrankung behandelt worden, habe Chemo-und Strahlentherapien hinter sich gehabt. Die Computertomographie (CT) in Ehingen habe ergeben, dass sie Metastasen in Lunge, aber auch Leber und in den Muskeln gehabt habe. „Wir gingen von einer Lebenserwartung von wenigen Tagen bis Wochen aus“, erklärte der Chefarzt. Doch habe er das Gefühl gehabt, dass sowohl die Frau, wie auch ihr Mann, die Tatsache verdrängt hätten.
Der Chefarzt beharrte zudem darauf, dass die Frau damals wegen der Wirbelsäulenbeschwerden ins Krankenhaus eingewiesen worden sei, ein Infekt an der Wirbelsäule habe schon seit mehr als zwei Jahren vorgelegen. Ziel des geplanten Eingriffs sei gewesen, den Wirbelsäulenkörper zu stabilisieren. Dann sei die Lungenentzündung hinzugekommen – eine Folge der Metastasen – und ein ESBL-Keim sei im Urin gefunden worden. Doch die verschiedenen Infektionen hätten nichts mit dem Krankenhaus Ehingen zu tun. Trotz der Behandlung seien allerdings die Entzündungswerte gestiegen.
Der Richter machte am Ende klar, dass es schwierig sei, die Infektionskette und die Kausalität nachzuweisen, das heißt aufzuzeigen, wo der auslösende Faktor liege, was bei der Schmerzensgeldforderung aber wichtig sei. Die Frau des Angeklagten sei schon vor den letzten zehn Tagen ihres Lebens von ihrer Krankheit schwer gezeichnet gewesen. Aus Pietätsgründen, so der Richter, hätte die Kammer gerne auf einen Vergleich verzichtet, denn der vorgeschlagene Betrag, 500 bis 1000 Euro, sei lediglich symbolisch. Der Kläger strebt dennoch einen Vergleich von 1000 Euro an. Ihm sei es vor allem darum gegangen, Licht in die Sache zu bringen, sagte er hinterher.