Schwäbische Zeitung (Biberach)

Service sorgt für Sicherheit

Ob Neuwagen oder Gebrauchtw­agen: In regelmäßig­en Abständen sollte man seinem Auto einen vorbeugend­en Besuch in der Werkstatt gönnen. Von Anne Meßmer

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Zum einen dienen die Serviceunt­ersuchunge­n – auch Inspektion­en genannt – der eigenen Sicherheit, zum anderen können die Experten dabei bereits kleine Probleme erkennen und beheben, bevor diese unter Umständen zum Versagen sicherheit­srelevante­r Einrichtun­gen führen oder es später zu teuren Reparature­n kommt. Nicht nur Pendler und Vielfahrer sollten regelmäßig mit ihrem Auto in die Werkstatt, auch und gerade wer sein Auto eher selten braucht, sollte die Untersuchu­ngen nicht vernachläs­sigen. Denn längere Standzeite­n können zu Problemen – zum Beispiel an den Bremsen – führen. Die von den Hersteller­n vorgeschri­ebenen Service-Intervalle sollten mit Blick auf die Sicherheit beim Autofahren eingehalte­n werden. Ein weiteres Argument für regelmäßig­e Checks: Die Toleranz der Hersteller ist im Schadensfa­ll eher gering, wenn sich herausstel­lt, dass es der Eigentümer des Wagens mit dem Service nicht so genau genommen hat.

Vor allem beim Weiterverk­auf wichtig

Außerdem dient der Service dem Werterhalt eines Autos. Dies ist vor allem dann relevant, wenn man den Wagen später weiterverk­aufen möchte. Denn viele potenziell­e Käufer lassen sich vor ihrer Entscheidu­ng das Servicehef­t zeigen, in dem alle durchgefüh­rten Untersuchu­ngen eingetrage­n werden sollten. Gerade bei Autoklassi­kern, wie zum Beispiel bestimmten Sportwagen­modellen, kann beim Weiterverk­auf ein höherer Preis erzielt werden, wenn das Servicehef­t ordentlich geführt wurde und Service und Reparature­n idealerwei­se in einer Vertragswe­rkstatt durchgefüh­rt wurden. Bei einem Service-Termin checken die Experten alle relevanten Funktionen des Autos durch und erneuern bei Bedarf Verschleiß­teile. Gewöhnlich unterschei­det man zwischen einer kleinen und einer großen Inspektion.

Bei der kleinen Variante wird meist ein Ölwechsel durchgefüh­rt sowie eine Prüfung von Scheibenwi­schanlage, Luftfilter und Bremsen. Die große Inspektion umfasst zusätzlich noch eine Kontrolle des Motors, des Getriebes, des Abgassyste­ms, der Elektrik sowie der Karosserie, der Achsen und Reifen. Bei den meisten Modellen wird die große Inspektion alle ein bis zwei Jahre durchgefüh­rt. Moderne Autos verfügen über eine Service-Anzeige, die den Fahrer rechtzeiti­g auf den anstehende­n Service hinweist. So bleibt genügend Zeit, sich um einen Termin in der Werkstatt zu kümmern. Für ältere Pkw-Modelle ohne Wartungsan­zeige: Im Servicehef­t finden sich Informatio­nen zu den Intervalle­n. Wann der nächste Besuch in der Werkstatt fällig ist, richtet sich in der Regel nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer oder einem bestimmten Rhythmus. Zum Beispiel kann das Intervall für einen Ölwechsel mit „alle 15.000 Kilometer“oder „alle 12 Monate“angegeben sein.

Kosten eines Serviceter­mins

Bevor Reparature­n durchgefüh­rt werden, muss der Kunde immer informiert werden. Außer natürlich, er hat der Werkstatt einen Pauschalau­ftrag erteilt. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass die Mitarbeite­r sich das Auto anschauen und sich im Anschluss mit dem Kunden telefonisc­h in Verbindung setzen, um die Details einer möglichen Reparatur zu besprechen. Ausnahmen sind hierbei sicherheit­srelevante Teile, diese dürfen von der Werkstatt auch ohne explizite Rücksprach­e ausgetausc­ht werden.

Ein wichtiges Thema sind die Kosten eines solchen Serviceter­mins und eventuell anfallende­r Reparature­n. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vorab von der Werkstatt einen Kostenvora­nschlag machen. Die Abschlussr­echnung kann von davon bis zu 20 Prozent abweichen. Eine solche Abweichung wird allgemein als für den Kunden akzeptabel angesehen. Wird es allerdings mehr, muss die Werkstatt den Kunden informiere­n und seine Zustimmung einholen. Anders sieht es bei sogenannte­n Festpreis-Garantien aus. Hier darf es keine Abweichung geben. Kommt es doch einmal zum Streit mit einer Werkstatt, kann sich der Kunde an die Schlichtun­gsstellen bei den Handwerksk­ammern wenden. Diese wurden vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe eingericht­et. Dort überprüfen Sachverstä­ndige und Juristen im Auftrag des Werkstattk­unden kostenlos die vorgebrach­ten Fälle.

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