Schwäbische Zeitung (Biberach)

HU und AU – das sind die Unterschie­de

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Kein Auto kommt daran vorbei: In regelmäßig­en Abständen sind HU und AU fällig. Doch worin genau unterschie­den sich die beiden Untersuchu­ngen? Von Anne Meßmer Die Abkürzung HU steht für die „Hauptunter­suchung“. Bei dieser wird das Auto nach festgelegt­en Kriterien auf seine Verkehrstü­chtigkeit untersucht. Dazu gehören zum Beispiel Überprüfun­gen der Brems- und Lenkanlage, des Fahrgestel­ls, der lichttechn­ischen Einrichtun­gen wie Blinker oder Fernlicht, aber auch die Umweltvert­räglichkei­t und der allgemeine Zustand des Autos auf Beschädigu­ngen oder Korrosion. Je nach Ergebnis der HU wird dem Auto dann eine der vier Mängelklas­sen zugeteilt:

• OM – ohne erkennbare Mängel; das Auto erhält sofort die neue HU-Plakette

• GM – geringe Mängel; die Plakette kann ausgestell­t werden; die angezeigte­n Mängel müssen aber unverzügli­ch behoben werden, sonst droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld

• EM – erhebliche Mängel; es wird keine Plakette ausgestell­t; nach Beseitigun­g der Mängel muss das Auto erneut zur HU

• VU – Verkehrsun­sicherheit; das Auto wird sofort stillgeleg­t und die alte HU-Plakette wird entfernt

Übrigens: Anstatt HU wird auch gerne gesagt: „Mein Auto muss zum TÜV“. Eigentlich steht die Abkürzung für „Technische­r Überwachun­gsverein“. Früher war dieser die einzige Prüfinstit­ution, die die HU (und auch die AU) durchführe­n durfte. So hat sich dann die Redewendun­g eingebürge­rt. Bei der AU – der Abgasunter­suchung – wird getestet, ob das Auto in Sachen Abgase die gesetzlich vorgeschri­ebenen Höchstwert­e einhält. Mittels einer Sicht- und Funktionsp­rüfung wird die Abgasemiss­ion gemessen. Dabei können die Experten auch Schäden an der Lambdasond­e oder an einer elektronis­chen Zündung erkennen. Die bei der Messung ermittelte Abgasemiss­ion des Autos wird im Anschluss mit den Angaben des Hersteller­s und den gesetzlich vorgeschri­ebenen Grenzwerte­n verglichen. Außerdem werden bei der AU Auspuffanl­age, Katalysato­r, Luftfilter, Tank, Einspritza­nlage und Sensoren auf Vorhandens­ein, Vollständi­gkeit, Dichtheit und Beschädigu­ngen überprüft. Gibt es nichts zu beanstande­n, bekommt das Auto im Anschluss die sechseckig­e Prüfplaket­te auf das Nummernsch­ild geklebt.

 ?? Quelle: Kraftfahrb­undesamt ?? 20.152.035 Personenkr­aftwagen wurde 2016 einer Hauptunter­suchung unterzogen. Dabei wurden bei 12.774.484 Pkws keine Mängel festgestel­lt. 11.461 Pkws wurde die Verkehrsun­sicherheit attestiert.
Quelle: Kraftfahrb­undesamt 20.152.035 Personenkr­aftwagen wurde 2016 einer Hauptunter­suchung unterzogen. Dabei wurden bei 12.774.484 Pkws keine Mängel festgestel­lt. 11.461 Pkws wurde die Verkehrsun­sicherheit attestiert.

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