Schwäbische Zeitung (Biberach)
Schaffner nimmt Schüler Fahrkarte weg
Eltern aus Schussenried wehren sich gegen Verhalten und bekommen recht.
BAD SCHUSSENRIED - Was dürfen Schaffner und was dürfen sie nicht? Dieser Frage ist Markus Fischer aus Bad Schussenried nachgegangen, nachdem Mitte September sein Sohn eine Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn hatte.
Der 16-jährige Stefan geht auf die Karl-Arnold-Schule in Biberach. Nachdem er dieses Schuljahr die erste Woche krankgeschrieben war, begann die Schule für ihn erst am 19. September. Gemeinsam mit zwei Freunden nahm er den Zug morgens um 7.05 Uhr von Bad Schussenried nach Biberach. Dort wurden die drei Jungen von einem Schaffner der Deutschen Bahn kontrolliert – und dabei nach eigener Aussage extrem ungleich behandelt. „Alle drei hatten es bis dahin versäumt, ihre Monatsfahrkarten zu unterschreiben, was sie natürlich hätten tun sollen“, erklärt Vater Markus Fischer. Laut den Aussagen der drei Jungen hat der Schaffner sie deswegen scharf kritisiert. Einer der Jungen habe sich mit einem Dokument ausweisen können. Der zweite habe ein Schulheft aus dem Ranzen gezogen, auf dem sein Name stand. Das habe dem Schaffner gereicht.
„Mein Sohn, für den es der erste Schultag war, konnte sich nicht ausweisen. Der Schaffner hat ihm daraufhin seine Monatsfahrkarte weggenommen, ohne ihm dafür im Gegenzug irgendein Schriftstück als Quittung zu übergeben“, ärgert sich der Vater. Als der Junge daraufhin fragte, wie er seine Monatsfahrkarte wiederbekäme, habe der Schaffner ihn nur angeblafft, das sei nicht sein Problem. Die Jungen waren mit der Situation überfordert und wehrten sich nicht. Markus Fischer findet das Verhalten des Schaffners nicht korrekt. Er nahm Kontakt zur Deutschen Bahn auf. Dort erfuhr er, dass sein Sohn eigentlich einen Beleg für die eingezogene Fahrkarte hätte erhalten müssen – und diese inzwischen in Lindau liege. „Da wir keine Zeit hatten, zu den Öffnungszeiten der Dienststelle unter der Woche nach Lindau zu fahren, haben wir unseren Sohn die nächsten Tage abwechselnd zur Schule fahren müssen“, erklärt Markus Fischer. Die Familie empfindet es als ungerecht, wie die Situation verlaufen ist. „Ich werde mich auf jeden Fall beschweren“, sagt der Vater.
„Wenn die Unterschrift fehlt, ist die Monatsfahrkarte ungültig“, erklärt ein Bahnsprecher auf SZ-Nachfrage. Insofern sei es richtig vom Schaffner gewesen, die Jungen dazu aufzufordern, sich auszuweisen. Warum er sie aber nicht einfach aufgefordert hat, die Fahrkarten zu unterschreiben und es dabei zu belassen, bleibt unklar. „Im Nachhinein können wir den genauen Gesprächsinhalt nicht nachvollziehen“, so der Bahnsprecher. „Fakt ist jedoch, dass der Zugbegleiter überreagiert hat. Er hat zwar das Recht, die Fahrkarte einzuziehen, hätte dann aber in jedem Fall dem Jungen einen Fahrgeldnachforderungsbeleg geben müssen.“Darauf seien eine Bearbeitungsnummer und die Kontaktdaten der zuständigen Stelle bei der Bahn notiert.
Bahnsprecher äußert Bedauern
Danach habe der Kunde zwei Wochen Zeit, um sich auszuweisen und den Sachverhalt zu klären. Zahlen müsse der Bahnkunde in diesem Fall dann nur eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro. „Dass das nicht so abgelaufen ist, tut uns leid“, stellte der Bahnsprecher klar. Man werde Kontakt mit der Familie aufnehmen und dem Ganzen nachgehen. Die Auslagen würden der Familie erstattet.