Schwäbische Zeitung (Biberach)
Früherer Funktionär der Zimmerer-Innung angeklagt
Eine vorherige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen ist inzwischen rechtskräftig
KREIS BIBERACH (mad) - Ein ehemaliger führender Funktionär der Zimmerer-Innung Biberach wird des Kreditbetrugs und weiterer Straftaten beschuldigt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg, Karl-Josef Diehl, bestätigte entsprechende Informationen des SWR. Diehl sagte der „Schwäbischen Zeitung“, dem Mann werde Kreditbetrug, Betrug und falsche Versicherung an Eides statt vorgeworfen. Die Ehefrau des früheren langjährigen Innungsfunktionärs ist Mitangeklagte, ihr wird Schuldnerbegünstigung vorgeworfen.
Die Frau fungierte nach einer Umfirmierung als Geschäftsführerin des Handwerksbetriebs, wie auf der Homepage nachzulesen ist. Die Eheleute sollen nach Erkenntnissen der Anklagebehörde „in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit Vermögensbestandteile an der Insolvenzmasse vorbei beiseitegeschafft haben“, sagte Diehl, zulasten von Gläubigern. Die Ankläger gehen von zahlreichen Einzeltaten aus, der Schaden summiert sich demnach auf einen sechsstelligen Eurobetrag.
Die Anklage liegt beim Schöffengericht des Amtsgerichts Biberach. Das Schöffengericht ist zuständig, wenn im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Vom Amtsgericht Biberach hieß es auf Anfrage, über die Eröffnung einer Hauptverhandlung sei noch nicht entschieden worden.
Der frühere Innungsfunktionär ist bereits rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt. Das Amtsgericht hatte eine viermonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Das Landgericht Ravensburg wandelte diese in zweiter Instanz in eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro (in Summe 2400 Euro) um. Der Landgerichtssprecher Franz Bernhard sagte, dieses Urteil sei inzwischen rechtskräftig. In diesem Fall ging es um einen Schaden von rund 6000 Euro. Berücksichtigt wurde, dass der Zimmermeister bis dahin nicht vorbestraft war und die Tat länger zurücklag.