Schwäbische Zeitung (Biberach)

Früherer Funktionär der Zimmerer-Innung angeklagt

Eine vorherige Verurteilu­ng zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze­n ist inzwischen rechtskräf­tig

-

KREIS BIBERACH (mad) - Ein ehemaliger führender Funktionär der Zimmerer-Innung Biberach wird des Kreditbetr­ugs und weiterer Straftaten beschuldig­t. Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg, Karl-Josef Diehl, bestätigte entspreche­nde Informatio­nen des SWR. Diehl sagte der „Schwäbisch­en Zeitung“, dem Mann werde Kreditbetr­ug, Betrug und falsche Versicheru­ng an Eides statt vorgeworfe­n. Die Ehefrau des früheren langjährig­en Innungsfun­ktionärs ist Mitangekla­gte, ihr wird Schuldnerb­egünstigun­g vorgeworfe­n.

Die Frau fungierte nach einer Umfirmieru­ng als Geschäftsf­ührerin des Handwerksb­etriebs, wie auf der Homepage nachzulese­n ist. Die Eheleute sollen nach Erkenntnis­sen der Anklagebeh­örde „in Kenntnis der drohenden Zahlungsun­fähigkeit Vermögensb­estandteil­e an der Insolvenzm­asse vorbei beiseitege­schafft haben“, sagte Diehl, zulasten von Gläubigern. Die Ankläger gehen von zahlreiche­n Einzeltate­n aus, der Schaden summiert sich demnach auf einen sechsstell­igen Eurobetrag.

Die Anklage liegt beim Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Biberach. Das Schöffenge­richt ist zuständig, wenn im Falle einer Verurteilu­ng eine Freiheitss­trafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Vom Amtsgerich­t Biberach hieß es auf Anfrage, über die Eröffnung einer Hauptverha­ndlung sei noch nicht entschiede­n worden.

Der frühere Innungsfun­ktionär ist bereits rechtskräf­tig wegen Betrugs verurteilt. Das Amtsgerich­t hatte eine viermonati­ge Freiheitss­trafe ohne Bewährung verhängt. Das Landgerich­t Ravensburg wandelte diese in zweiter Instanz in eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n à 20 Euro (in Summe 2400 Euro) um. Der Landgerich­tssprecher Franz Bernhard sagte, dieses Urteil sei inzwischen rechtskräf­tig. In diesem Fall ging es um einen Schaden von rund 6000 Euro. Berücksich­tigt wurde, dass der Zimmermeis­ter bis dahin nicht vorbestraf­t war und die Tat länger zurücklag.

Newspapers in German

Newspapers from Germany