Schwäbische Zeitung (Biberach)
Hochdorfer zahlen weniger fürs Wasser
Dagegen werden die Bestattungsgebühren deutlich erhöht, beschließt der Gemeinderat
HOCHDORF - Die Wasser- und Abwassergebühren werden in Hochdorf zum 1. Januar 2018 gesenkt. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend. Dagegen werden die Bestattungsgebühren zum selben Datum steigen.
Im Bereich Wasser und Abwasser haben die Bürger in Hochdorf und Schweinhausen gut gewirtschaftet. In den vergangenen drei Jahren ging der Verbrauch zurück, sodass die Gebühren für die kommenden Jahre von 2018 bis 2020 gesenkt werden. Wie Alexander Beil von der Kommunalberatung Kurz in Ebersbach/Fils ausführte, wird die Wassergebühr damit zum 1. Januar kommenden Jahres auf 1,72 Euro pro Kubikmeter festgesetzt, die Bereitstellungsgebühr auf 31 Cent pro Kubikmeter. Damit sind die Kosten der Gemeinde durch die Wassergebühr komplett gedeckt. Die Grundgebühr wird künftig für den kleinen Durchlauf 3,75 Euro betragen, für den den großen Durchlauf verlangt Hochdorf künftig 7,50 Euro. Diese Beträge gelten bis zum 31. Dezember 2020.
Auch für den Abwasserbereich konnte Alexander Beil Gutes vermelden. So werden die Gebührensätze beim Schmutzwasser zum 1. Januar 2018 um 22 Cent auf 2,69 Euro pro Kubikmeter gesenkt. Um acht Cent günstiger wird das Ableiten von Niederschlagswasser. Dafür muss man künftig nur noch 42 Cent pro Quadratmeter bezahlen. Die Satzungen für Wasser und Abwasser in beiden Bereichen wurden neu aufgestellt und vom Gemeinderat so beschlossen. Sie enthalten aber keine wesentlichen Änderungen.
Bei den Bestattungsgebühren stimmten die Räte einer deutlichen Erhöhung zu. Die Kalkulation stellte ebenfalls Beil vor. So wird die Beisetzung in allen Grabformen ab 1. Januar teurer. Bei einem Wahlgrab zum Beispiel steigt die Gebühr künftig von 600 auf 1600 Euro, bei einem Urnenwahlgrab von 800 auf 1000 Euro. „Dies ist auch der letzten Gebührenanpassung geschuldet, die immerhin schon acht Jahre zurückliegt“, sagte Bürgermeister Klaus Bonelli. Der Gemeinderat beschloss, dass diese Regelung sowohl auf den Friedhöfen in Hochdorf als auch in Schweinhausen gilt. Die Gebührensätze werden einheitlich festgesetzt.
Kreisweit im Mittelfeld
Nach Angaben von Bonelli liegt Hochdorf damit im Mittelfeld vergleichbarer Gemeinden im Kreis Biberach. Maselheim oder Eberhardzell würden deutlich höhere Gebühren erheben, nur in Attenweiler koste es weniger. Dies bestätigte auch Alexander Beil, der über den Landkreis Biberach hinaus viele Gemeinden betreut. Auch die Bestattungsgebühren, die künftig von den Angehörigen direkt mit der Gemeinde abzurechnen sind, werden auf die kommenden drei Jahre bis zum 31.Dezember 2020 festgesetzt. „Die Bestatter wollten diese Abrechnungsmodalitäten so“, sagte Bonelli, „dem haben wir zugestimmt.“