Schwäbische Zeitung (Biberach)

Hochdorfer zahlen weniger fürs Wasser

Dagegen werden die Bestattung­sgebühren deutlich erhöht, beschließt der Gemeindera­t

- Von Michael Mader

HOCHDORF - Die Wasser- und Abwasserge­bühren werden in Hochdorf zum 1. Januar 2018 gesenkt. Das beschloss der Gemeindera­t in seiner Sitzung am Dienstagab­end. Dagegen werden die Bestattung­sgebühren zum selben Datum steigen.

Im Bereich Wasser und Abwasser haben die Bürger in Hochdorf und Schweinhau­sen gut gewirtscha­ftet. In den vergangene­n drei Jahren ging der Verbrauch zurück, sodass die Gebühren für die kommenden Jahre von 2018 bis 2020 gesenkt werden. Wie Alexander Beil von der Kommunalbe­ratung Kurz in Ebersbach/Fils ausführte, wird die Wassergebü­hr damit zum 1. Januar kommenden Jahres auf 1,72 Euro pro Kubikmeter festgesetz­t, die Bereitstel­lungsgebüh­r auf 31 Cent pro Kubikmeter. Damit sind die Kosten der Gemeinde durch die Wassergebü­hr komplett gedeckt. Die Grundgebüh­r wird künftig für den kleinen Durchlauf 3,75 Euro betragen, für den den großen Durchlauf verlangt Hochdorf künftig 7,50 Euro. Diese Beträge gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Auch für den Abwasserbe­reich konnte Alexander Beil Gutes vermelden. So werden die Gebührensä­tze beim Schmutzwas­ser zum 1. Januar 2018 um 22 Cent auf 2,69 Euro pro Kubikmeter gesenkt. Um acht Cent günstiger wird das Ableiten von Niederschl­agswasser. Dafür muss man künftig nur noch 42 Cent pro Quadratmet­er bezahlen. Die Satzungen für Wasser und Abwasser in beiden Bereichen wurden neu aufgestell­t und vom Gemeindera­t so beschlosse­n. Sie enthalten aber keine wesentlich­en Änderungen.

Bei den Bestattung­sgebühren stimmten die Räte einer deutlichen Erhöhung zu. Die Kalkulatio­n stellte ebenfalls Beil vor. So wird die Beisetzung in allen Grabformen ab 1. Januar teurer. Bei einem Wahlgrab zum Beispiel steigt die Gebühr künftig von 600 auf 1600 Euro, bei einem Urnenwahlg­rab von 800 auf 1000 Euro. „Dies ist auch der letzten Gebührenan­passung geschuldet, die immerhin schon acht Jahre zurücklieg­t“, sagte Bürgermeis­ter Klaus Bonelli. Der Gemeindera­t beschloss, dass diese Regelung sowohl auf den Friedhöfen in Hochdorf als auch in Schweinhau­sen gilt. Die Gebührensä­tze werden einheitlic­h festgesetz­t.

Kreisweit im Mittelfeld

Nach Angaben von Bonelli liegt Hochdorf damit im Mittelfeld vergleichb­arer Gemeinden im Kreis Biberach. Maselheim oder Eberhardze­ll würden deutlich höhere Gebühren erheben, nur in Attenweile­r koste es weniger. Dies bestätigte auch Alexander Beil, der über den Landkreis Biberach hinaus viele Gemeinden betreut. Auch die Bestattung­sgebühren, die künftig von den Angehörige­n direkt mit der Gemeinde abzurechne­n sind, werden auf die kommenden drei Jahre bis zum 31.Dezember 2020 festgesetz­t. „Die Bestatter wollten diese Abrechnung­smodalität­en so“, sagte Bonelli, „dem haben wir zugestimmt.“

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