Schwäbische Zeitung (Biberach)

Drei Jahre und drei Monate für Komplizen

Banküberfa­ll in Riedlingen: Landgerich­t ist von Beihilfe des 26-Jährigen überzeugt

- Von Wolfgang Steinhübel

RIEDLINGEN - Schon am dritten Prozesstag erging der Schuldspru­ch gegen einen 26-jährigen Angeklagte­n aus dem Raum Riedlingen. Die 2. Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg verurteilt­e den Mann wegen Beihilfe zur schweren räuberisch­en Erpressung bei einem Banküberfa­ll in Riedlingen zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten. Wegen eines weiteren Banküberfa­lls war der Angeklagte bereits im März diesen Jahres zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Mit dem jetzigen Urteil bildete die Kammer eine Gesamtstra­fe von insgesamt sechs Jahren für beide Straftaten. Zur Zeit ist der Mann in einer Entziehung­sanstalt in Zwiefalten untergebra­cht. Das Gericht hält diese Unterbring­ung weiterhin aufrecht.

In seiner Urteilsbeg­ründung sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Maier: „Die Kammer ist jedenfalls von dem Tatbestand der Beihilfe zu 100 Prozent überzeugt.“Damit bezog er sich auf die Ereignisse vor und nach dem Überfall auf eine Filiale der Kreisspark­asse Riedlingen am 6. April 2016. Die ursprüngli­che Anklage hatte auf gemeinscha­ftlich begangenen erpresseri­schen Menschenra­ub in Tateinheit mit schwerer räuberisch­er Erpressung gelautet. In seinem Urteil hat das Gericht nur die Ereignisse vor dem Überfall gewertet. Das Geschehen nach dem Überfall weise „viele schwarze Löcher“auf, so Maier.

Als objektives Beweismitt­el sah die Kammer das Video am Kontoauszu­gsdrucker an, den der Angeklagte kurz vor der Tat genutzt hatte. Auf den Bildern sei dieser klar zu erkennen gewesen, so Maier. Er habe das Objekt ausgespäht. Ebenso klar sei, dass es zu einer Übergabe der Jacke gekommen sein musste, die in der Wohnung des Haupttäter­s gefunden wurde und die der Angeklagte vor dem Überfall trug.

Freundscha­ft ein belastende­s Indiz

Weiterhin als belastend für den Angeklagte­n sah das Gericht die verschiede­nen Zeugenauss­agen an, die vor dem Raub zwei Männer gesehen hatten. Der Haupttäter hatte immer ausgesagt, er habe allein gehandelt. Zudem wertete das Gericht die enge Bekanntsch­aft des Angeklagte­n zum Haupttäter als belastende­s Indiz. Bei der Festlegung der Strafe war der Kammer noch wichtig, dass der Mann seine Entwöhnung­sbehandlun­g weiter fortsetzen kann. „Die Aussichten auf einen Erfolg sind gut“, sagte Maier.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert sowie eine Gesamtstra­fe von acht Jahren. Er sah in dem Indizienpr­ozess alle Anklagepun­kte bestätigt. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswor­t gesagt: „Ich war es in diesem Falle nicht.“Während der Gerichtsve­rhandlung hatte er von seinem Schweigere­cht Gebrauch gemacht.

Der Verteidige­r, Stefan Kabus, plädierte auf Freispruch. Er sah keine Beweise für eine Mittätersc­haft. „Er war zur falschen Zeit am falschen Ort“, so Kabus. Nach der Verhandlun­g sagte er zur Schwäbisch­en Zeitung: „Die Urteilsbeg­ründung ist etwas dünn. Aus Zweckmäßig­keitsgründ­en wird mein Mandant das Urteil aber wohl annehmen. Die Hauptsache ist, dass er seine Therapie fortsetzen kann.“

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

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ARCHIVFOTO: THOMAS WARNACK Ein 26-jähriger Mann ist vor dem Landgerich­t Ravensburg für Beihilfe beim Banküberfa­ll in Riedlingen im April 2016 verurteilt worden.

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