Schwäbische Zeitung (Biberach)
Drei Jahre und drei Monate für Komplizen
Banküberfall in Riedlingen: Landgericht ist von Beihilfe des 26-Jährigen überzeugt
RIEDLINGEN - Schon am dritten Prozesstag erging der Schuldspruch gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus dem Raum Riedlingen. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg verurteilte den Mann wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung bei einem Banküberfall in Riedlingen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Wegen eines weiteren Banküberfalls war der Angeklagte bereits im März diesen Jahres zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mit dem jetzigen Urteil bildete die Kammer eine Gesamtstrafe von insgesamt sechs Jahren für beide Straftaten. Zur Zeit ist der Mann in einer Entziehungsanstalt in Zwiefalten untergebracht. Das Gericht hält diese Unterbringung weiterhin aufrecht.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Stefan Maier: „Die Kammer ist jedenfalls von dem Tatbestand der Beihilfe zu 100 Prozent überzeugt.“Damit bezog er sich auf die Ereignisse vor und nach dem Überfall auf eine Filiale der Kreissparkasse Riedlingen am 6. April 2016. Die ursprüngliche Anklage hatte auf gemeinschaftlich begangenen erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung gelautet. In seinem Urteil hat das Gericht nur die Ereignisse vor dem Überfall gewertet. Das Geschehen nach dem Überfall weise „viele schwarze Löcher“auf, so Maier.
Als objektives Beweismittel sah die Kammer das Video am Kontoauszugsdrucker an, den der Angeklagte kurz vor der Tat genutzt hatte. Auf den Bildern sei dieser klar zu erkennen gewesen, so Maier. Er habe das Objekt ausgespäht. Ebenso klar sei, dass es zu einer Übergabe der Jacke gekommen sein musste, die in der Wohnung des Haupttäters gefunden wurde und die der Angeklagte vor dem Überfall trug.
Freundschaft ein belastendes Indiz
Weiterhin als belastend für den Angeklagten sah das Gericht die verschiedenen Zeugenaussagen an, die vor dem Raub zwei Männer gesehen hatten. Der Haupttäter hatte immer ausgesagt, er habe allein gehandelt. Zudem wertete das Gericht die enge Bekanntschaft des Angeklagten zum Haupttäter als belastendes Indiz. Bei der Festlegung der Strafe war der Kammer noch wichtig, dass der Mann seine Entwöhnungsbehandlung weiter fortsetzen kann. „Die Aussichten auf einen Erfolg sind gut“, sagte Maier.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert sowie eine Gesamtstrafe von acht Jahren. Er sah in dem Indizienprozess alle Anklagepunkte bestätigt. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort gesagt: „Ich war es in diesem Falle nicht.“Während der Gerichtsverhandlung hatte er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Der Verteidiger, Stefan Kabus, plädierte auf Freispruch. Er sah keine Beweise für eine Mittäterschaft. „Er war zur falschen Zeit am falschen Ort“, so Kabus. Nach der Verhandlung sagte er zur Schwäbischen Zeitung: „Die Urteilsbegründung ist etwas dünn. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird mein Mandant das Urteil aber wohl annehmen. Die Hauptsache ist, dass er seine Therapie fortsetzen kann.“
Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.