Schwäbische Zeitung (Biberach)
Betrüger ergaunert 44 000 Euro
Schussenriederin vertraut ihre gesamten Ersparnisse Freund ihrer Tochter an
BAD SCHUSSENRIED - Wenn vermeintliche Finanzberater mit hohen Renditen locken, sollte man misstrauisch werden. Diese Erfahrung musste eine Schussenriederin machen, die aufgrund ihrer Gutgläubigkeit ihre gesamten Ersparnisse verloren hat. Um andere davor zu bewahren, den gleichen Fehler zu machen, hat sie sich an die „Schwäbische Zeitung“gewandt.
Die inzwischen 65-Jährige vertraute zwischen 2002 und 2004 dem damaligen Freund ihrer Tochter ihre gesamten Ersparnisse an, insgesamt knapp 50 000 Euro. Der Mann war zu diesem Zeitraum bereits mehrere Jahre mit der Tochter der Geschädigten zusammen. Der Familie hatte er vorgegaukelt, für eine große Bank zu arbeiten. Als er erfuhr, dass seine Quasischwiegermutter sich überlegte, ihr Geld anzulegen, überredete er sie, ihm das Geld anzuvertrauen. „Da er ja zur Familie gehörte, habe ich seine Angaben nicht angezweifelt“, sagt die Geschädigte. 9,25 Prozent Zinsen bot er ihr für eine erste Geldanlage über zwölf Monate. 8000 Euro investierte sie zu diesem Zeitpunkt. „Dieses Geld ist zum Großteil zurückgezahlt worden, weswegen meine Mandantin dann bereitwillig weitere Verträge über insgesamt 44 000 Euro abschloss“, bestätigt der Biberacher Anwalt der Geschädigten, Philipp Mohrschulz. Dabei versprach der Betrüger Traumrenditen von bis zu 13,75 Prozent. Trotzdem wurde die Geschädigte nicht misstrauisch. „Heute weiß ich, das war naiv“, sagt sie rückblickend.
Das Geld hat sie nie wiedergesehen. Wann immer sie ihren Schwiegersohn in spe in den Folgejahren aufforderte, das Geld zurückzuzahlen, hatte er Ausreden parat. 2013 zog die Geschädigte dann vor Gericht. Ein Sprecher des Landgerichts Ulm bestätigte, dass der Beklagte in einem Zivilprozess zur Rückzahlung von rund 49 000 Euro inklusive Zinsen an die Schussenriederin verurteilt wurde. Inzwischen sei die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil vom Oberlandesgericht zurückgewiesen worden, sodass es rechtskräftig sei.
Beklagter zahlungsunfähig
Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass die Frau ihr Erspartes jemals wiedersehen wird, denn der Beklagte hat sich mittlerweile für zahlungsunfähig erklärt. Laut Mohrschulz ist zudem jetzt bekannt, dass sie nicht die einzige Geschädigte ist. Die Liste der Gläubiger sei sehr lang. „Ich vertrete inzwischen drei der Geschädigten“, bestätigt der Jurist.
Es ist nicht das erste Mal, dass Mohrschulz einen solchen Fall betreut. „Wenn hohe Zinsen winken, brennen bei einigen die Drähte durch“, sagt er salopp. Die Polizei rät darum, bei vermeintlichen Traumrenditen stets misstrauisch zu sein. „Hochstapler und Betrüger verfügen oftmals über eine sehr gute Menschenkenntnis und wissen sehr genau, wie sie jemanden überzeugen oder gar manipulieren können“, sagt Polizeisprecher Uwe Krause. Sein Rat: Man solle sich nicht blindlings auf Anlagetipps von Bekannten verlassen, sondern sich eingehend bei Banken und seriösen Beratern informieren. Und wer Opfer eines Betrugs geworden sei, sollte auf jeden Fall Anzeige erstatten.