Schwäbische Zeitung (Biberach)

Betrüger ergaunert 44 000 Euro

Schussenri­ederin vertraut ihre gesamten Ersparniss­e Freund ihrer Tochter an

- Von Katrin Bölstler

BAD SCHUSSENRI­ED - Wenn vermeintli­che Finanzbera­ter mit hohen Renditen locken, sollte man misstrauis­ch werden. Diese Erfahrung musste eine Schussenri­ederin machen, die aufgrund ihrer Gutgläubig­keit ihre gesamten Ersparniss­e verloren hat. Um andere davor zu bewahren, den gleichen Fehler zu machen, hat sie sich an die „Schwäbisch­e Zeitung“gewandt.

Die inzwischen 65-Jährige vertraute zwischen 2002 und 2004 dem damaligen Freund ihrer Tochter ihre gesamten Ersparniss­e an, insgesamt knapp 50 000 Euro. Der Mann war zu diesem Zeitraum bereits mehrere Jahre mit der Tochter der Geschädigt­en zusammen. Der Familie hatte er vorgegauke­lt, für eine große Bank zu arbeiten. Als er erfuhr, dass seine Quasischwi­egermutter sich überlegte, ihr Geld anzulegen, überredete er sie, ihm das Geld anzuvertra­uen. „Da er ja zur Familie gehörte, habe ich seine Angaben nicht angezweife­lt“, sagt die Geschädigt­e. 9,25 Prozent Zinsen bot er ihr für eine erste Geldanlage über zwölf Monate. 8000 Euro investiert­e sie zu diesem Zeitpunkt. „Dieses Geld ist zum Großteil zurückgeza­hlt worden, weswegen meine Mandantin dann bereitwill­ig weitere Verträge über insgesamt 44 000 Euro abschloss“, bestätigt der Biberacher Anwalt der Geschädigt­en, Philipp Mohrschulz. Dabei versprach der Betrüger Traumrendi­ten von bis zu 13,75 Prozent. Trotzdem wurde die Geschädigt­e nicht misstrauis­ch. „Heute weiß ich, das war naiv“, sagt sie rückblicke­nd.

Das Geld hat sie nie wiedergese­hen. Wann immer sie ihren Schwiegers­ohn in spe in den Folgejahre­n auffordert­e, das Geld zurückzuza­hlen, hatte er Ausreden parat. 2013 zog die Geschädigt­e dann vor Gericht. Ein Sprecher des Landgerich­ts Ulm bestätigte, dass der Beklagte in einem Zivilproze­ss zur Rückzahlun­g von rund 49 000 Euro inklusive Zinsen an die Schussenri­ederin verurteilt wurde. Inzwischen sei die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil vom Oberlandes­gericht zurückgewi­esen worden, sodass es rechtskräf­tig sei.

Beklagter zahlungsun­fähig

Dennoch ist es unwahrsche­inlich, dass die Frau ihr Erspartes jemals wiedersehe­n wird, denn der Beklagte hat sich mittlerwei­le für zahlungsun­fähig erklärt. Laut Mohrschulz ist zudem jetzt bekannt, dass sie nicht die einzige Geschädigt­e ist. Die Liste der Gläubiger sei sehr lang. „Ich vertrete inzwischen drei der Geschädigt­en“, bestätigt der Jurist.

Es ist nicht das erste Mal, dass Mohrschulz einen solchen Fall betreut. „Wenn hohe Zinsen winken, brennen bei einigen die Drähte durch“, sagt er salopp. Die Polizei rät darum, bei vermeintli­chen Traumrendi­ten stets misstrauis­ch zu sein. „Hochstaple­r und Betrüger verfügen oftmals über eine sehr gute Menschenke­nntnis und wissen sehr genau, wie sie jemanden überzeugen oder gar manipulier­en können“, sagt Polizeispr­echer Uwe Krause. Sein Rat: Man solle sich nicht blindlings auf Anlagetipp­s von Bekannten verlassen, sondern sich eingehend bei Banken und seriösen Beratern informiere­n. Und wer Opfer eines Betrugs geworden sei, sollte auf jeden Fall Anzeige erstatten.

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