Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wann haftet ein Vereinsvor­stand?

Sportkreis Biberach veranstalt­et Infoabend in Schemmerho­fen

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SCHEMMERHO­FEN (sz) - Der Sportkreis Biberach hat einen Infoabend im Rathaus Schemmerho­fen zu drei Themenfeld­ern veranstalt­et.

Den Anfang machte Ulrich Dörges von der Württember­gischen Versicheru­ng, der über die „Existenzge­fährdung im Ehrenamt – Haftung und Absicherun­g von Vereinsvor­ständen“referierte. Der Spruch, „dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist“, habe laut Dörges durchaus noch seine Berechtigu­ng. „Um einen Vereinsvor­stand in Haftung zu nehmen, muss grundsätzl­ich eine grobe Fahrlässig­keit vorliegen“, fuhr Dörges fort. An diesem Punkt hakten viele Vereinsver­treter nach. Das vergessene Öl im Rasenmäher­traktor? Ist der Vorstand verantwort­lich, wenn Jugendlich­e bei einem Fest irgendwie doch an Hochprozen­tiges kommen? Ist es schon grob fahrlässig, wenn vergessen wurde, einen Zuschuss zu beantragen? Fragen, die auch Dörges nicht vollkommen abschließe­nd klären konnte. Man müsse immer den konkreten Fall betrachten. Wenn es jemand aber darauf anlege, einen Vereinsvor­stand in Schwierigk­eiten zu bringen und er bekomme die entspreche­nde Munition, gelinge es ihm. Dagegen könne man eine entspreche­nde Versicheru­ng abschließe­n.

Olaf Biller berichtete über Neuerungen beim Sportabzei­chen. „Die sogenannte­n Neuerungen gelten bereits seit vier Jahren, sind aber immer noch nicht richtig bei den Interessen­ten angekommen“, berichtete Biller. „Die wesentlich­e Änderung ist, dass gleich beim ersten Mal beim Erreichen einer entspreche­nden Punktzahl das Sportabzei­chen in Gold abgelegt werden kann.“Außerdem sei das Sportabzei­chen etwas turnlastig geworden. Das heißt, wenn jemand gut im Turnen ist, hat er gewisse Vorteile, auf eine entspreche­nd hohe Punktezahl zu kommen.

Den dritten Beitrag der Infoverans­taltung lieferte Sportkreis­präsidenti­n Elisabeth Strobel mit dem Referat über die neuen Fördermitt­el für Vereinsman­ager und Jugendleit­er. „Die Vereine können für einen Jugendleit­er und für einen Vereinsman­ager einen jährlichen Zuschuss von 400 Euro pro Jahr bekommen, wenn die jeweilige Person eine DOSB-Lizenz vorlegen kann und im jeweiligen Verein eine entspreche­nde Tätigkeit ausübt. Dabei gilt, dass ein Lizenzinha­ber nur bei einem Verein abgerechne­t werden darf.“WLSBVerein­e können vom 20. November bis 31. Januar die Zuschüsse ausschließ­lich online auf www.meinwlsb.de beantragen.

Sollten Vereinsver­treter weitere Fragen zu den drei Beiträgen des Infoabends haben, können sie sich unter Telefon 07351/ 5778597 oder per E-Mail an info@sportkreis-biberach.de an den Sportkreis Biberach wenden.

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