Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wann haftet ein Vereinsvorstand?
Sportkreis Biberach veranstaltet Infoabend in Schemmerhofen
SCHEMMERHOFEN (sz) - Der Sportkreis Biberach hat einen Infoabend im Rathaus Schemmerhofen zu drei Themenfeldern veranstaltet.
Den Anfang machte Ulrich Dörges von der Württembergischen Versicherung, der über die „Existenzgefährdung im Ehrenamt – Haftung und Absicherung von Vereinsvorständen“referierte. Der Spruch, „dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist“, habe laut Dörges durchaus noch seine Berechtigung. „Um einen Vereinsvorstand in Haftung zu nehmen, muss grundsätzlich eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen“, fuhr Dörges fort. An diesem Punkt hakten viele Vereinsvertreter nach. Das vergessene Öl im Rasenmähertraktor? Ist der Vorstand verantwortlich, wenn Jugendliche bei einem Fest irgendwie doch an Hochprozentiges kommen? Ist es schon grob fahrlässig, wenn vergessen wurde, einen Zuschuss zu beantragen? Fragen, die auch Dörges nicht vollkommen abschließend klären konnte. Man müsse immer den konkreten Fall betrachten. Wenn es jemand aber darauf anlege, einen Vereinsvorstand in Schwierigkeiten zu bringen und er bekomme die entsprechende Munition, gelinge es ihm. Dagegen könne man eine entsprechende Versicherung abschließen.
Olaf Biller berichtete über Neuerungen beim Sportabzeichen. „Die sogenannten Neuerungen gelten bereits seit vier Jahren, sind aber immer noch nicht richtig bei den Interessenten angekommen“, berichtete Biller. „Die wesentliche Änderung ist, dass gleich beim ersten Mal beim Erreichen einer entsprechenden Punktzahl das Sportabzeichen in Gold abgelegt werden kann.“Außerdem sei das Sportabzeichen etwas turnlastig geworden. Das heißt, wenn jemand gut im Turnen ist, hat er gewisse Vorteile, auf eine entsprechend hohe Punktezahl zu kommen.
Den dritten Beitrag der Infoveranstaltung lieferte Sportkreispräsidentin Elisabeth Strobel mit dem Referat über die neuen Fördermittel für Vereinsmanager und Jugendleiter. „Die Vereine können für einen Jugendleiter und für einen Vereinsmanager einen jährlichen Zuschuss von 400 Euro pro Jahr bekommen, wenn die jeweilige Person eine DOSB-Lizenz vorlegen kann und im jeweiligen Verein eine entsprechende Tätigkeit ausübt. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.“WLSBVereine können vom 20. November bis 31. Januar die Zuschüsse ausschließlich online auf www.meinwlsb.de beantragen.
Sollten Vereinsvertreter weitere Fragen zu den drei Beiträgen des Infoabends haben, können sie sich unter Telefon 07351/ 5778597 oder per E-Mail an info@sportkreis-biberach.de an den Sportkreis Biberach wenden.