Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ingoldinge­r Rat wünscht sich Stall an anderer Stelle

Gemeinde sagt Nein zu Bauvoranfr­age für Schmidsgas­se in Winterstet­tendorf – Landratsam­t muss entscheide­n

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INGOLDINGE­N (mad) - Der Ingoldinge­r Gemeindera­t sieht den Standort für eine geplante landwirtsc­haftliche Halle mit Tierhaltun­g am westlichen Ortsrand von Winterstet­tendorf skeptisch. Der Bauvoranfr­age eines Landwirts hat er das gemeindlic­he Einvernehm­en verweigert. Jetzt kommt es darauf an, ob das Landratsam­t darin ein privilegie­rtes landwirtsc­haftliches Vorhaben sieht.

Ortsvorste­her Stephan Müller und Bürgermeis­ter Jürgen Schell betonten, dass sie die Erweiterun­g des bäuerliche­n Betriebs grundsätzl­ich begrüßen. „Gott sei Dank haben wir noch aktive Landwirtsc­haft“, sagte Schell, das solle so bleiben. Kopfzerbre­chen bereitet ihnen jedoch der Standort in der Schmidsgas­se. Die Halle mit Heulager und Tierhaltun­g würde auf circa 40 Meter an bestehende Wohnhäuser heranrücke­n. Nicht zuletzt aufgrund der vorherrsch­enden Windrichtu­ng fürchtet Müller eine Geruchsbel­ästigung. Hinzu kommt, dass in dieser Ecke in mittlerer Zukunft ein weiteres Wohngebiet angedacht sei, was im Flächennut­zungsplan hinterlegt ist.

„Der Standort ist nicht wirklich günstig“, folgerte Müller und sagte: „Der Landwirt tut sich damit auch selber keinen Gefallen.“Der Ortschafts­rat war einstimmig gegen das Vorhaben an dieser Stelle und brachte einen Flächentau­sch ins Spiel. Schell sagte: „Wir wollen das nicht blockieren, wir suchen nach Lösungen.“Dieser Standort sei jedoch, so ideal er aus Sicht des Landwirts und Grundstück­seigentüme­rs sein möge, in der Abwägung mit dem Gesamtinte­resse des Ortes ungünstig.

Zählt es zum Außenberei­ch?

Die Gemeinde wird just wegen solcher planungsre­chtlicher Erwägungen gefragt, hat aber nicht das letzte Wort. Die Baugenehmi­gungsbehör­de im Landratsam­t kann das fehlende gemeindlic­he Einvernehm­en von Amts wegen ersetzen, wenn es zum Urteil kommt, dass es zu Unrecht verweigert wurde. Auf die Frage des Gemeindera­ts Paul Schmid, ob eine Ablehnung durch die Gemeinde dann überhaupt sinnvoll sei, sagte Schell: „Die Frage, ob es ein privilegie­rtes Vorhaben ist, ist noch nicht entschiede­n.“Im Außenberei­ch haben Landwirte grundsätzl­ich einen Rechtsansp­ruch auf Genehmigun­g. Bei einer Enthaltung folgte der Gemeindede­m Ortschafts­rat und lehnte das Vorhaben ab. Es handelt sich um eine Bauvoranfr­age; damit lässt sich die grundsätzl­iche Zulässigke­it klären, bevor detaillier­te Pläne ausgearbei­tet werden.

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