Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ingoldinger Rat wünscht sich Stall an anderer Stelle
Gemeinde sagt Nein zu Bauvoranfrage für Schmidsgasse in Winterstettendorf – Landratsamt muss entscheiden
INGOLDINGEN (mad) - Der Ingoldinger Gemeinderat sieht den Standort für eine geplante landwirtschaftliche Halle mit Tierhaltung am westlichen Ortsrand von Winterstettendorf skeptisch. Der Bauvoranfrage eines Landwirts hat er das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Jetzt kommt es darauf an, ob das Landratsamt darin ein privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben sieht.
Ortsvorsteher Stephan Müller und Bürgermeister Jürgen Schell betonten, dass sie die Erweiterung des bäuerlichen Betriebs grundsätzlich begrüßen. „Gott sei Dank haben wir noch aktive Landwirtschaft“, sagte Schell, das solle so bleiben. Kopfzerbrechen bereitet ihnen jedoch der Standort in der Schmidsgasse. Die Halle mit Heulager und Tierhaltung würde auf circa 40 Meter an bestehende Wohnhäuser heranrücken. Nicht zuletzt aufgrund der vorherrschenden Windrichtung fürchtet Müller eine Geruchsbelästigung. Hinzu kommt, dass in dieser Ecke in mittlerer Zukunft ein weiteres Wohngebiet angedacht sei, was im Flächennutzungsplan hinterlegt ist.
„Der Standort ist nicht wirklich günstig“, folgerte Müller und sagte: „Der Landwirt tut sich damit auch selber keinen Gefallen.“Der Ortschaftsrat war einstimmig gegen das Vorhaben an dieser Stelle und brachte einen Flächentausch ins Spiel. Schell sagte: „Wir wollen das nicht blockieren, wir suchen nach Lösungen.“Dieser Standort sei jedoch, so ideal er aus Sicht des Landwirts und Grundstückseigentümers sein möge, in der Abwägung mit dem Gesamtinteresse des Ortes ungünstig.
Zählt es zum Außenbereich?
Die Gemeinde wird just wegen solcher planungsrechtlicher Erwägungen gefragt, hat aber nicht das letzte Wort. Die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt kann das fehlende gemeindliche Einvernehmen von Amts wegen ersetzen, wenn es zum Urteil kommt, dass es zu Unrecht verweigert wurde. Auf die Frage des Gemeinderats Paul Schmid, ob eine Ablehnung durch die Gemeinde dann überhaupt sinnvoll sei, sagte Schell: „Die Frage, ob es ein privilegiertes Vorhaben ist, ist noch nicht entschieden.“Im Außenbereich haben Landwirte grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Bei einer Enthaltung folgte der Gemeindedem Ortschaftsrat und lehnte das Vorhaben ab. Es handelt sich um eine Bauvoranfrage; damit lässt sich die grundsätzliche Zulässigkeit klären, bevor detaillierte Pläne ausgearbeitet werden.