Schwäbische Zeitung (Biberach)
Nicht verboten – und doch brandgefährlich
Handy am Steuer wird mit Bußgeld geahndet – Aber auch Rauchen kann richtig teuer werden
Ohne Freisprechanlage im Auto mit dem Handy zu telefonieren, ist verboten. Das kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Gesetzgebung ist mittlerweile sehr streng geworden. Bestraft wird auch, wenn man es nur kurz in die Hand nimmt, etwa um auf die Uhr zu sehen, oder das Gerät aus der Hosentasche zieht, wo es womöglich stört und unbequem geworden ist. Andere Aktivitäten sind weiterhin erlaubt. Ein beherzter Biss ins Wurstbrot, ein Schluck Wasser gegen den Durst, die Bedienung des Navis oder ein kräftiger Zug an der Zigarette – aber ist das auch ungefährlich?
Besonders gefährlich werde es, wenn man eine Zigarette anzünde und dabei den Blick von der Straße abwende, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Brandgefährlich: Glut fällt auf den Teppich oder aufs Polster. „Beim Rettungsversuch der Autotextilien hat schon mancher die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.“ Kann dabei grobe Fahrlässigkeit belegt werden, bleibt der Fahrer laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) womöglich auf bis zu 75 Prozent des Schadens sitzen. Grob fahrlässiges Verhalten kann außer beim Rauchen aber auch beim Essen und Trinken, bei Handy- und Navinutzung, Bedienen des Autoradios oder Bücken nach Gegenständen vorliegen.
„Wer raucht, kann das gerne machen, aber man sollte die Zigarette nicht aus Bequemlichkeit aus dem Fenster des Autos werfen“, sagt Carsten Pix vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV). Durch die weggeworfenen Kippenstummel entstünden zwar meistens „nur“sogenannte Böschungsbrände. „Die erkennt man an den schwarzen Flächen seitlich der Straßen, die man häufig sieht.“Aber auch große Waldbrände seien so schon ausgelöst worden. In dem Fall stelle das Wegwerfen einer Zigarette den Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung dar. „Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.“(dpa)