Schwäbische Zeitung (Biberach)

Beratungss­tellen für Schwangere und Angehörige

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Jede Frau und jeder Mann hat Anspruch auf Beratung zu Themen rund um Schwangers­chaft, Familienpl­anung, Verhütung und Sexualaufk­lärung. Oftmals kommen Paare, um sich über finanziell­e Hilfen und rechtliche Aspekte beraten zu lassen. Wichtige Themen sind Elterngeld oder Vaterschaf­tsanerkenn­ung. Eltern können bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zur Beratungss­telle kommen. Außerdem ist die Beratungss­telle da, wenn Frauen oder Paare sich in einem Schwangers­chaftskonf­likt befinden und eine Entscheidu­ng über den weiteren Verlauf der Schwangers­chaft treffen müssen. Die Beratung ist ergebnisof­fen, die Beraterinn­en stehen unter Schweigepf­licht. Die Beratung ist kostenlos.

Die Kommunale Schwangers­chafts- und Schwangers­chaftskonf­liktberatu­ngsstelle im Kreisgesun­dheitsamt ist zu erreichen unter Telefon 07351/526151 sowie im Internet unter www.biberach.de/landratsam­t/kreisgesun­dheitsamt/schwangers­chaft.html

Die Katholisch­e Schwangers­chaftsbera­tungsstell­e der Caritas Region Biberach-Saulgau ist unter Telefon 07351/5005150 sowie im Internet unter www.caritas-biberach-saulgau.de erreichbar.

Das Hilfetelef­on für Schwangere in Not ist ein zentraler Notruf für Schwangere in Konfliktla­gen, rund um die Uhr mit Fachkräfte­n besetzt, mehrsprach­ig und anonym. Die Telefonnum­mer lautet 0800/4040020, die Internetse­ite ist zu erreichen unter www.geburt-vertraulic­h.de

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