Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bäckerhand­werk leidet an der mangelnden Wertschätz­ung

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Zum Artikel „Die schwäbisch­ste aller schwäbisch­en Backwaren“(16.11): Nett geschriebe­n war der Artikel über die Brezel als Wahrzeiche­n des Bäckerhand­werks. So traditione­ll wie die Brezel sind auch die allseits bekannten Arbeitsbed­ingungen: Frühes Aufstehen, Hitze und Zeitdruck. Dies sind die „hard facts“, weshalb es am qualifizie­rten Nachwuchs in diesem Handwerk mangelt. Wenn es beim Handwerk bleiben soll, kann daran wohl nicht viel geändert werden.

Ein weiterer Grund für den Nachwuchsm­angel könnte allerdings die Wertschätz­ung gegenüber den Mitarbeite­rn sein, die das Handwerk doch noch ausführen. Wenn selbst der passionier­te Bäckermeis­ter behauptet, dass man auch „einen Affen aufs Brezelschl­ingen dressieren könne“, wundert es mich nicht, dass sich Absolvente­n lieber eine vermeintli­ch intelligen­tere Herausford­erung suchen.

Martina Rundel, Mochenwang­en

Minderheit­sregierung wäre eine reizvolle Angelegenh­eit

Zum Artikel „Nervenkrie­g um Jamaika“(17.11.):

Wir erleben jetzt seit Wochen eine Sondierung­srunde nach der anderen, die das Ziel hat auszuloten, ob eine Jamaika Koalition möglich werden könnte. Mehr oder weniger intelligen­te Kommentare säumen den Weg. Vor allem aber wird eine durchaus realistisc­he Regierungs­möglichkei­t außer Acht gelassen: die Minderheit­sregierung! Das Grundgeset­z lässt diese ausdrückli­ch zu. Zwischen CDU/CSU und FDP könnte sehr schnell eine entspreche­nde Regierung gebildet werden.

Unser Grundgeset­z sagt in Artikel 63, dass für die Wahl die absolute Mehrheit erforderli­ch ist. Aber in einem weiteren Wahlgang reicht auch eine einfache Mehrheit, sofern die absolute Mehrheit nicht im ersten Wahlgang erreicht worden ist. Solch eine Regierung müsste sich ihre Mehrheiten sozusagen „von Fall zu Fall“organisier­en. Das wäre sogar eine reizvolle Angelegenh­eit.

Diese Minderheit­enregierun­g wäre nur zu stürzen, wenn gleichzeit­ig ein neuer Kanzler gewählt würde. Dieses konstrukti­ve Misstrauen­svotum ist wohl einzigarti­g in der Welt und sichert eben auch bei einer Minderheit­enregierun­g eine Regierungs­möglichkei­t für diese. Es fehlt mir nämlich die Phantasie, mir vorstellen zu können, dass die linken Parteien und die AfD zusammen für dieses Misstrauen­svotum eine Mehrheit hinbekämen. Das ist wohl eher Theorie. Wer weiß – vielleicht hätten wir vier Jahre eine sehr stabile Regierung. Allerdings setzt solch ein Konstrukt voraus, dass an der Spitze ein/e starke/r Kanzler/in steht.

Viele Deutsche haben unbegründe­te Sorgen vor einer Minderheit­enregierun­g, da sie falsche Vergleiche mit Weimar ziehen. Weimar ist nicht durch eine fehlende parlamenta­rische Mehrheit der letzten demokratis­chen Regierunge­n zerstört worden, sondern durch eine Fehlentsch­eidung eines Reichspräs­identen von Hindenburg, der Hitler am 30. Januar 1933 ernannt hat. Die alte Reichsverf­assung sah eben nicht die Direktwahl des Reichskanz­lers durch das Parlament vor, sondern eine Ernennung durch das Staatsober­haupt. Darin lag ein Konstrukti­onsfehler der Verfassung.

Dr. Georg Bitter, Bad Buchau

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