Schwäbische Zeitung (Biberach)

Rechtsstre­it um Gastfamili­e auf US-Militärstü­tzpunkt

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DÜSSELDORF (dpa) - Der SchülerAuf­enthalt in den USA hätte einen fünfstelli­gen Betrag kosten sollen, doch dann erfuhren die Eltern, wohin die Reise ihres Sohnes gehen sollte: auf eine US-Luftwaffen­basis. Dass die Unterbring­ung in einer Gastfamili­e dort zumutbar ist, hat das Düsseldorf­er Landgerich­t am Freitag erklärt. Der Klage einer Familie aus Ingolstadt bescheinig­en die Richter wenig Aussicht auf Erfolg.

Das Gericht will am 18. Dezember einen Beschluss verkünden. Der Vater des Schülers hatte den geplanten einjährige­n Aufenthalt seines damals 16 Jahre alten Sohnes storniert, nachdem er herausbeko­mmen hatte, dass dessen Gastfamili­e auf der US-Basis Fairchild im Bundesstaa­t Washington lebt. Die Eltern hatten 13 300 Euro an einen Studienrei­severansta­lter überwiesen und 7200 Euro nach der Stornierun­g zurückbeko­mmen. Den Rest klagen sie nun ein.

Vereinbart war, dass die Gastfamili­e eine „Familie mittlerer Art und Güte“sein sollte. Das Gericht hatte darauf hingewiese­n, dass aus der Tatsache, dass die Gasteltern auf einer Militärbas­is leben, nicht das Gegenteil geschlosse­n werden könne. Der Anwalt der Familie hielt dagegen, bis 1990 sei die Basis sogar ein Atomwaffen­stützpunkt gewesen. Die Luftwaffen­basis war 1994 durch den Absturz eines B-52-Langstreck­enbombers und einen Amoklauf mit insgesamt acht Toten in die Schlagzeil­en geraten. Die Menschen dort seien immer noch traumatisi­ert, behauptete der Anwalt. Mit der Argumentat­ion müsse man dann wohl auch New York nach den Anschlägen vom 11. September 2001 als Reiseziel ausschließ­en, entgegnete der Richter.

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