Schwäbische Zeitung (Biberach)
Rechtsstreit um Gastfamilie auf US-Militärstützpunkt
DÜSSELDORF (dpa) - Der SchülerAufenthalt in den USA hätte einen fünfstelligen Betrag kosten sollen, doch dann erfuhren die Eltern, wohin die Reise ihres Sohnes gehen sollte: auf eine US-Luftwaffenbasis. Dass die Unterbringung in einer Gastfamilie dort zumutbar ist, hat das Düsseldorfer Landgericht am Freitag erklärt. Der Klage einer Familie aus Ingolstadt bescheinigen die Richter wenig Aussicht auf Erfolg.
Das Gericht will am 18. Dezember einen Beschluss verkünden. Der Vater des Schülers hatte den geplanten einjährigen Aufenthalt seines damals 16 Jahre alten Sohnes storniert, nachdem er herausbekommen hatte, dass dessen Gastfamilie auf der US-Basis Fairchild im Bundesstaat Washington lebt. Die Eltern hatten 13 300 Euro an einen Studienreiseveranstalter überwiesen und 7200 Euro nach der Stornierung zurückbekommen. Den Rest klagen sie nun ein.
Vereinbart war, dass die Gastfamilie eine „Familie mittlerer Art und Güte“sein sollte. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass aus der Tatsache, dass die Gasteltern auf einer Militärbasis leben, nicht das Gegenteil geschlossen werden könne. Der Anwalt der Familie hielt dagegen, bis 1990 sei die Basis sogar ein Atomwaffenstützpunkt gewesen. Die Luftwaffenbasis war 1994 durch den Absturz eines B-52-Langstreckenbombers und einen Amoklauf mit insgesamt acht Toten in die Schlagzeilen geraten. Die Menschen dort seien immer noch traumatisiert, behauptete der Anwalt. Mit der Argumentation müsse man dann wohl auch New York nach den Anschlägen vom 11. September 2001 als Reiseziel ausschließen, entgegnete der Richter.