Schwäbische Zeitung (Biberach)

Haftungsfr­age bleibt Streitthem­a

Gemeindera­t befasst sich mit gutachterl­icher Stellungna­hme zum Zellerseeb­ad

- Von Katrin Bölstler

BAD SCHUSSENRI­ED - Naturfreib­ad oder Badestelle? Noch ist keine Entscheidu­ng getroffen, doch immerhin hat die Diskussion über die Zukunft des Zellerseeb­ads wieder an Fahrt aufgenomme­n.

Der Gemeindera­t Bad Schussenri­ed hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der gutachterl­ichen Stellungna­hme befasst, die die Deutsche Gesellscha­ft für das Badewesen über das Naturfreib­ad Zellersee verfasst hat. Das Gutachten erläutert, unter welchen Voraussetz­ungen in Zukunft ein Naturfreib­ad oder eine Badestelle betrieben werden könnte. Die Stadt hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, weil sowohl mehrere Bürger als auch mehrere Gemeinderä­te nicht besonders glücklich mit dem jetzigen Betreiber des Bads sind (SZ berichtete). Vor allem die Öffnungsze­iten sind vielen ein Dorn im Auge.

Hauptamtsl­eiter Günter Bechinka fasste die beiden im Gutachten erläuterte­n Varianten so zusammen: An einer Badestelle dürfte kein Eintritt mehr erhoben werden. Vorteil seien die flexiblere­n Öffnungsze­iten. Plattform, Sprungbret­t und Steg müssten jedoch rückgebaut werden. Betreibe die Stadt auch in Zukunft ein Naturfreib­ad, könne es weiterhin nur eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten geben und Baden nur unter Aufsicht. An Spitzentag­en mit bis zu 400 Besuchern würden zwei Bademeiste­r benötigt, was hohe Personalko­sten bedeute.

Haftungsfr­age im Fokus

Was die Haftungsfr­age angeht, sind noch einige Fragen offen. Vor allem Bürgermeis­ter Achim Deinet und Hauptamtsl­eiter Günter Bechinka ist eine Klärung der strafrecht­lichen Rechtslage wichtig. Denn solange

die Gemeinde Eigentümer des Bads bleibt und eine Bademöglic­hkeit in irgendeine­r Form anbietet, ist und bleibt sie haftbar. Als konkrete Personen, so stellten es Deinet und Bechinka dar, würden im Falle eines Unfalls Bürgermeis­ter und Hauptamtsl­eiter haften. Ob das tatsächlic­h so ist, konnte nicht abschließe­nd in der Gemeindera­tssitzung geklärt werden.

Gemeindera­t Alexander Eisele widersprac­h den Darstellun­gen und Interpreta­tionen des Gutachtens seitens der Verwaltung vehement. Aus Eiseles Sicht gibt es im Gutachten keine eindeutige Aussage darüber, ob aus Haftungsgr­ünden zum Beispiel bei einer Badestelle wirklich

alle Attraktion­en zwingend abgebaut werden müssten.

Der Gemeindera­t erteilte der Verwaltung mehrere Aufträge. Zum einen soll diese Kontakt zum Haftpflich­tversicher­er aufnehmen und es soll geklärt werden, unter welchen Umständen dieser eine Haftung übernimmt. Außerdem soll bei anderen Kommunen nachgefrag­t werden, wie diese mit der Haftungsfr­age bei ihren Bädern umgehen. Bechinka sagte, dass er bereits mit einigen anderen Städten Kontakt aufgenomme­n habe, die Situation oft aber nicht zu vergleiche­n sei. Drittens soll die Verwaltung einen Kostenverg­leich für die beiden Varianten erstellen. Für beide sind laut

Gutachten Investitio­nen nötig. Wie groß diese sind, konnte ad hoc nicht beantworte­t werden.

Vor allem die Freien Wähler machten sich dafür stark, dass eine Lösung für den starken Wuchs von Wasserpfla­nzen gefunden werden müsse. Obwohl die Wasserqual­ität gut sei, mache es vielen Menschen keinen Spaß mehr, im Zellersee zu schwimmen, weil die Pflanzen inzwischen so dicht an der Oberfläche wachsen würden. Deinet gab zu bedenken, dass der Kauf oder das Mieten eines Mähboots sehr teuer sei. Die Verwaltung soll daher ebenso herausfind­en, was es für weitere Möglichkei­ten gibt, dieses Problem zu lösen.

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FOTO: WOLFGANG HERATH/EPD Algen sehen unter Wasser zwar schön aus – doch wenn man in einem See schwimmt, empfinden die meisten die Pflanzen als unangenehm.

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