Schwäbische Zeitung (Biberach)
Haftungsfrage bleibt Streitthema
Gemeinderat befasst sich mit gutachterlicher Stellungnahme zum Zellerseebad
BAD SCHUSSENRIED - Naturfreibad oder Badestelle? Noch ist keine Entscheidung getroffen, doch immerhin hat die Diskussion über die Zukunft des Zellerseebads wieder an Fahrt aufgenommen.
Der Gemeinderat Bad Schussenried hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der gutachterlichen Stellungnahme befasst, die die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen über das Naturfreibad Zellersee verfasst hat. Das Gutachten erläutert, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft ein Naturfreibad oder eine Badestelle betrieben werden könnte. Die Stadt hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, weil sowohl mehrere Bürger als auch mehrere Gemeinderäte nicht besonders glücklich mit dem jetzigen Betreiber des Bads sind (SZ berichtete). Vor allem die Öffnungszeiten sind vielen ein Dorn im Auge.
Hauptamtsleiter Günter Bechinka fasste die beiden im Gutachten erläuterten Varianten so zusammen: An einer Badestelle dürfte kein Eintritt mehr erhoben werden. Vorteil seien die flexibleren Öffnungszeiten. Plattform, Sprungbrett und Steg müssten jedoch rückgebaut werden. Betreibe die Stadt auch in Zukunft ein Naturfreibad, könne es weiterhin nur eingeschränkte Öffnungszeiten geben und Baden nur unter Aufsicht. An Spitzentagen mit bis zu 400 Besuchern würden zwei Bademeister benötigt, was hohe Personalkosten bedeute.
Haftungsfrage im Fokus
Was die Haftungsfrage angeht, sind noch einige Fragen offen. Vor allem Bürgermeister Achim Deinet und Hauptamtsleiter Günter Bechinka ist eine Klärung der strafrechtlichen Rechtslage wichtig. Denn solange
die Gemeinde Eigentümer des Bads bleibt und eine Bademöglichkeit in irgendeiner Form anbietet, ist und bleibt sie haftbar. Als konkrete Personen, so stellten es Deinet und Bechinka dar, würden im Falle eines Unfalls Bürgermeister und Hauptamtsleiter haften. Ob das tatsächlich so ist, konnte nicht abschließend in der Gemeinderatssitzung geklärt werden.
Gemeinderat Alexander Eisele widersprach den Darstellungen und Interpretationen des Gutachtens seitens der Verwaltung vehement. Aus Eiseles Sicht gibt es im Gutachten keine eindeutige Aussage darüber, ob aus Haftungsgründen zum Beispiel bei einer Badestelle wirklich
alle Attraktionen zwingend abgebaut werden müssten.
Der Gemeinderat erteilte der Verwaltung mehrere Aufträge. Zum einen soll diese Kontakt zum Haftpflichtversicherer aufnehmen und es soll geklärt werden, unter welchen Umständen dieser eine Haftung übernimmt. Außerdem soll bei anderen Kommunen nachgefragt werden, wie diese mit der Haftungsfrage bei ihren Bädern umgehen. Bechinka sagte, dass er bereits mit einigen anderen Städten Kontakt aufgenommen habe, die Situation oft aber nicht zu vergleichen sei. Drittens soll die Verwaltung einen Kostenvergleich für die beiden Varianten erstellen. Für beide sind laut
Gutachten Investitionen nötig. Wie groß diese sind, konnte ad hoc nicht beantwortet werden.
Vor allem die Freien Wähler machten sich dafür stark, dass eine Lösung für den starken Wuchs von Wasserpflanzen gefunden werden müsse. Obwohl die Wasserqualität gut sei, mache es vielen Menschen keinen Spaß mehr, im Zellersee zu schwimmen, weil die Pflanzen inzwischen so dicht an der Oberfläche wachsen würden. Deinet gab zu bedenken, dass der Kauf oder das Mieten eines Mähboots sehr teuer sei. Die Verwaltung soll daher ebenso herausfinden, was es für weitere Möglichkeiten gibt, dieses Problem zu lösen.