Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bürger können Einspruch einlegen
Planfeststellungsverfahren zum Abbau des Bahnübergangs Schweinhausen läuft
HOCHDORF (böl/sz) - Die Deutsche Bahn plant, den Bahnübergang Schweinhausen II abzubauen. Da außerdem bei den Bahnübergängen Schweinhausen I und Hochdorf die technischen Sicherungen erneuert und erweitert werden sollen, ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. So sieht es das deutsche Eisenbahngesetz vor.
Für die Bürger von Hochdorf bedeutet das: Sie haben ein letztes Mal die Chance, Einspruch gegen den Abbau des Bahnübergangs Schweinhausen II einzulegen. Einige Jugendliche aus Appendorf hatten 2016 den Wunsch geäußert, dass der Bahnübergang offen bleibe. Wie hoch ihre Chancen indes sind, ist schwer einzuschätzen. Die Deutsche Bahn begründet den Abbau unter anderem damit, dass es ja zwei weitere Bahnübergänge ganz in der Nähe gibt.
Ab Montag, 4. Dezember, bis einschließlich Freitag, 19. Januar 2018, werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Hochdorf zur Einsicht ausgelegt. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgegeben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.