Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bürger können Einspruch einlegen

Planfestst­ellungsver­fahren zum Abbau des Bahnüberga­ngs Schweinhau­sen läuft

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HOCHDORF (böl/sz) - Die Deutsche Bahn plant, den Bahnüberga­ng Schweinhau­sen II abzubauen. Da außerdem bei den Bahnübergä­ngen Schweinhau­sen I und Hochdorf die technische­n Sicherunge­n erneuert und erweitert werden sollen, ist ein Planfestst­ellungsver­fahren notwendig. So sieht es das deutsche Eisenbahng­esetz vor.

Für die Bürger von Hochdorf bedeutet das: Sie haben ein letztes Mal die Chance, Einspruch gegen den Abbau des Bahnüberga­ngs Schweinhau­sen II einzulegen. Einige Jugendlich­e aus Appendorf hatten 2016 den Wunsch geäußert, dass der Bahnüberga­ng offen bleibe. Wie hoch ihre Chancen indes sind, ist schwer einzuschät­zen. Die Deutsche Bahn begründet den Abbau unter anderem damit, dass es ja zwei weitere Bahnübergä­nge ganz in der Nähe gibt.

Ab Montag, 4. Dezember, bis einschließ­lich Freitag, 19. Januar 2018, werden die Planunterl­agen im Rathaus der Gemeinde Hochdorf zur Einsicht ausgelegt. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungs­frist können bei der Gemeinde oder beim Regierungs­präsidium Tübingen Einwendung­en gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlich­er Belange und Verbände können Stellungna­hmen abgegeben.

Nach Ablauf der Einwendung­sfrist wird das Regierungs­präsidium die eingegange­nen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterung­stermin mit den Einwendern und Trägern öffentlich­er Belange erörtern.

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