Schwäbische Zeitung (Biberach)

Hussein K. soll 33 Jahre alt sein

Neue Wendung in Mordprozes­s – Keine endgültige Sicherheit

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Der im Mordprozes­s Freiburg vor der Jugendkamm­er angeklagte Flüchtling Hussein K. ist nach Angaben seines Vaters weitaus älter als angegeben. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdat­um den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzend­e Richterin am Freitag am Landgerich­t Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagte­n dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. K. wäre somit 33 Jahre alt, zur Tatzeit wäre er 32 gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanista­n zu kommen und 17 Jahre alt gewesen zu sein.

FREIBURG (dpa) - Der im Mordprozes­s Freiburg vor der Jugendkamm­er angeklagte Hussein K. ist seinem Vater zufolge wesentlich älter als angegeben – doch komplett sicher ist auch diese neue Angabe nicht. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdat­um des Asylbewerb­ers den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk am Freitag am Landgerich­t Freiburg mit.

Das habe der in Iran lebende Vater des Angeklagte­n dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. Hussein K. wäre demnach 33 Jahre, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanista­n zu kommen und 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zudem hatte er gesagt, sein Vater lebe nicht mehr.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewalti­gung vorgeworfe­n. Er hat zugegeben, im Oktober vergangene­n Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewalti­gt und bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Prozess beschäftig­t sich auch mit dem Alter des Angeklagte­n: Dieses hat Auswirkung­en auf die Höhe der Strafe. Es geht dabei um die Frage, ob in dem Fall Erwachsene­noder Jugendstra­frecht gilt.

Die Staatsanwa­ltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Entspreche­nde Gutachten stützen das, können ein konkretes Alter aber nicht nennen. Ein Urteil soll es im Frühjahr geben.

Die Aussage des Vaters stehe im Widerspruc­h zu den Angaben, die Hussein K. in dem Prozess gemacht habe, sagte Richterin Schenk. Hussein K. hatte angegeben, sein Vater sei in Afghanista­n bei Kämpfen mit den Taliban ums Leben gekommen. Über das beschlagna­hmte Handy von Hussein K. und einer dort eingespeic­herten Nummer habe das Gericht den Vater aber nun im Iran erreicht. Die Nummer hatte Hussein K. dem Gericht genannt. Über sie, sagte er, könne seine Mutter erreicht werden. Das Gericht wählte die Nummer – und erreichte den Vater.

Dokument liegt nicht vor

Es gebe jedoch Unsicherhe­iten, sagte die Richterin: Der Dolmetsche­r, der das Telefonat im Beisein zweier Richter führte, habe darauf hingewiese­n, dass es sich möglicherw­eise um Daten aus dem persischen Kalender handeln könnte. Diese müssten im Zweifel umgerechne­t werden. Zudem habe der Mann angegeben, Analphabet zu sein. Es sei nicht auszuschli­eßen, dass er nicht verstanden habe, dass er als direkter Angehörige­r das Recht habe, keine Angaben zu machen, sagte Schenk. Dies fuße möglicherw­eise auf einem anderen Rechtsvers­tändnis.

Schriftlic­h liege das Dokument mit dem Geburtsdat­um dem Gericht nicht vor, der Vater habe es am Telefon vorgelesen. Ob der Vater in dem Prozess persönlich als Zeuge erscheinen könnte, sei noch unklar.

Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschlan­d und galt als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling. Er lebte in Freiburg bei einer Pflegefami­lie. Von den Behörden überprüft wurden seine Altersanga­ben den Angaben zufolge nicht.

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FOTO: DPA Könnte fast doppelt so alt sein wie er angegeben hat: der Angeklagte Hussein K. (im roten Pullover) im Landgerich­t Freiburg.

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