Schwäbische Zeitung (Biberach)

Loveparade-Prozess mit Antragsflu­t gestartet

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DÜSSELDORF (dpa) - Mit einer Flut von Anträgen hat der von Verjährung bedrohte Strafproze­ss um die Loveparade-Katastroph­e begonnen. Sechs Mitarbeite­rn der Stadt Duisburg und vier Mitarbeite­rn des Veranstalt­ers Lopavent wird fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Oberstaats­anwalt Uwe Mühlhoff warf den Angeklagte­n schwere Planungsfe­hler vor, die zu einer rechtswidr­igen Genehmigun­g der Loveparade geführt hätten. „Die Veranstalt­ung hätte in der Form nicht genehmigt werden dürfen“, betonte Mühlhoff. Sicherheit­srelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrollie­rt worden. Mehrere Angeklagte hätten auch erkannt, dass die Auflagen nicht umgesetzt worden seien.

Ein Brandschut­z- und Sicherheit­skonzept habe bis kurz vor der Loveparade nicht vorgelegen. Der Baudezerne­nt Jürgen Dressler habe sich dennoch nicht eingeschal­tet.

Am Unglücksta­g sei es „zu einer Menschenve­rdichtung auf der Rampe von mehreren 10 000 Menschen gekommen“. 21 Menschen starben durch den ungeheuren Druck. Pro Quadratmet­er seien dort mindestens sieben Menschen zusammenge­presst worden.

Zuvor hatten die Verteidige­r die Anwesenhei­t potenziell­er Zeugen im Saal moniert. Zudem stellten Verteidige­r Befangenhe­itsanträge gegen zwei Ergänzungs­schöffen. So habe die Stieftocht­er eines Schöffen die Loveparade besucht – auch wenn sie dabei nicht Zeuge des tödlichen Gedränges geworden sei, reiche dies für eine Befangenhe­it aus.

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