Schwäbische Zeitung (Biberach)
Loveparade-Prozess mit Antragsflut gestartet
DÜSSELDORF (dpa) - Mit einer Flut von Anträgen hat der von Verjährung bedrohte Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe begonnen. Sechs Mitarbeitern der Stadt Duisburg und vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff warf den Angeklagten schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung der Loveparade geführt hätten. „Die Veranstaltung hätte in der Form nicht genehmigt werden dürfen“, betonte Mühlhoff. Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden. Mehrere Angeklagte hätten auch erkannt, dass die Auflagen nicht umgesetzt worden seien.
Ein Brandschutz- und Sicherheitskonzept habe bis kurz vor der Loveparade nicht vorgelegen. Der Baudezernent Jürgen Dressler habe sich dennoch nicht eingeschaltet.
Am Unglückstag sei es „zu einer Menschenverdichtung auf der Rampe von mehreren 10 000 Menschen gekommen“. 21 Menschen starben durch den ungeheuren Druck. Pro Quadratmeter seien dort mindestens sieben Menschen zusammengepresst worden.
Zuvor hatten die Verteidiger die Anwesenheit potenzieller Zeugen im Saal moniert. Zudem stellten Verteidiger Befangenheitsanträge gegen zwei Ergänzungsschöffen. So habe die Stieftochter eines Schöffen die Loveparade besucht – auch wenn sie dabei nicht Zeuge des tödlichen Gedränges geworden sei, reiche dies für eine Befangenheit aus.